Entlassung Beamter auf Widerruf?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du "kündigst" schriftlich.
Mir ist bisher kein Fall bekannt in dem ein Anwärter seine Bezüge zurückzahlen musste.


Thomas21266 
Fragesteller
 28.08.2023, 16:15

Vielen Dank für die Antwort, ich habe mich jetzt nochmal bei den zuständigen Behörden informiert und die sagten mir genau desselbe.

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§ 23 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Und ja, du musst deine Dienstbezüge komplett zurück zahlen.


Thomas21266 
Fragesteller
 27.08.2023, 16:20

Das ist ja echt unfair, man hat schließlich auch für das Geld gearbeitet. Aber danke für die Antwort.

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Pensioner61  27.08.2023, 16:22
@Thomas21266

Es ist auch unfair, eine Ausbildung zu beginnen und diese dann nach ein paar Monaten zu beenden, weil man keine Lust mehr dazu hat.

Dies hättest du dir davor überlegen müssen.

Glaubst du wirklich, dass du das Geld wert warst, dass du in den ersten 7 Monaten erhalten hast?

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Thomas21266 
Fragesteller
 27.08.2023, 18:54
@Pensioner61

Sie können gerne antworten wenn Sie sachlich bleiben. Außerdem wenn die Justiz keine Praktikumsmöglichkeiten anbietet, müssen die sehr wohl mit sowas rechnen. Ich rede hier nicht von "keine Lust mehr haben" wie Sie es bezeichnen, sondern von falschen Erwartungen an dem Beruf.

Und ja ich war das Geld wert, da ich sehr oft wie ein vollwertiger Beamter eingesetzt wurde.

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Pensioner61  27.08.2023, 19:19
@Thomas21266

Wie kommst du auf die Idee, dass ich nicht sachlich war?

Ich habe dir geantwortet, wie dir jeder Beamter antworten würde, der die Ausbildung überstanden hat.

Beachte, ich habe vor vielen Jahren auch im ÖD eine Beamtenprüfung abgelegt und habe nach fast 20 Jahren, meine Tätigkeit beendet. Also ich weiß von was ich schreibe.

Und ein B.a.W. wird im ersten halben Jahr sehr geschont und da wirst auch du keine Ausnahme sein.

Außerdem hast du bei Beginn deiner Ausbildung die Informationen erhalten, dass du bei Abbruch während der Ausbildung dein Gehalt zurück zahlen musst, also war es nicht unfair, sondern fair.

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