Entgeldvortzahlung bei Feiertag?

1 Antwort

Du kannst Deinen AG auf § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hinweisen. Dort steht im Abs. 1:

"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"

Der Feiertag muss also so bezahlt werden, wie ohne Feiertag gearbeitet worden wäre und das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn Dein AG uneinsichtig ist und gesetzwidrig handelt, kannst Du ihm einen Brief schreiben (Abmahnung). Darin forderst Du die Entgeltzahlung für den Feiertag und setzt ihm eine Zahlungsfrist von 7-10 Tagen.

Zahlt er nicht, kannst Du Dein Geld beim Arbeitsgericht einklagen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Gewerkschaftsmitglied, reicht ein Anwalt für Dich Klage ein. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Da hilft man Dir bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist in der ersten Instanz nicht vorgeschrieben.