Emotionales Eigentum?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Begriff "Eigentum" bedeutet, dass man rechtmäßiger und verfügungsberechtigter Inhaber einer Sache oder einer Sachgesamtheit ist.. In § 903 BGB ist das so definiert: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegen stehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." Emotionales, also: "gefühltes" Eigentum gibt es in unserem Rechtssystem nicht; ich gehe davon aus, dass es auch in keinem anderen Rechtssystem vorkommt. Wenn es Dir darauf ankommt, Dinge, die im Eigentum eines anderen stehen, zu erhalten, kannst du das nur erreichen, indem der Eigentümer es dir verspricht (und das Versprechen hält; denn einklagbar wäre dieses Versprechen wohl kaum) oder indem er dir den "Besitz" an der Sache überträgt. Besitz bedeutet im Rechtssinne: Tatsächliche Gewalt über eine Sache, ohne deren Eigentümer zu sein (Beispiel: Der Eigentümer eines Hauses vermietet dieses an einen anderen. Dieser andere wäre dann während der Dauer der Überlassung des Hauses dessen "Besitzer"). Im allgemneinen Sprachgebrauch wird das oft verwechselt. Kommt es dir darauf an. Sachen, die in deinem Eigentum stehen, auch noch nach deinem Tod zu erhalten, kannst du deinem Erben oder Vermächtnisnehmer testamentarisch auferlegen, wie mit den Sachen verfahren oder nicht verfahren werden soll. Dann sind diese Personen aber im Rechtssinn Eigentümer dieser Sachen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie im Kontext dazu auch Emotionalität empfinden. Du könntet nur schon im Vorfeld die vorgesehenen Empfänger darauf prüfen, ob sie überhaupt zur Emotionalität neigen und speziiell für deine Sachen Emotionen in deinem Sinne aufbringen würden.


Da hast du einen sehr interessanten Gedanken.
Das Emotionale Eigentum kann allerdings ausser dir niemand in deiner persönlich empfundenen Qualität begreifen, nachempfinden, verstehen und dann erfassen.
Aber gerade Letzteres wäre für eine "Vernichtung, Verwahrlosung oder Diebstahl" erforderlich.

Demnach wäre es nicht möglich.

Aber Respekt kannst du einfordern und spätestens über die Straftatbestände der Beleidigung und Verleumdung (also bei Ehrverletzungsdelikten) rügen und geltend machen.


Tsonades 
Fragesteller
 14.01.2022, 12:27

Und wie Beweise ich die Verleumdungen ? Oder wer überprüft, ob da nicht sehr stark das Prinzip : "Uns kennt uns " Vorherrschaft hat erzielt, anstelle die einer korrekten , gesetzlichen Vorgehensweise...?

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LinusMemdos  14.01.2022, 15:03
@Tsonades

Sorry, aktuell verstehe ich nur den ersten Teil deiner Frage:
Bei Ehrdelikten unterscheidet das Strafgesetzbuch folgende Beleidigungstatbestände:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB)
  • Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)

§ 185 StGB

§ 186 StGB

§ 187 StGB

§ 189 StGB

Das sind sogenannte Antragsdelikte, die du ggf. zur Anzeigen bringen musst.

Den anderen Teil deiner Frage musst du mir bitte verdeutlichen.

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Tsonades 
Fragesteller
 16.01.2022, 00:40
@LinusMemdos

Der 2. Teil bezieht sich auf eine hypothetische Aussage, die ich leider nie beweisen werden kann, da mir die finanziellen Mittel fehlen. Die Gegenpartei hat dahin gegen sehr große finanzielle Mittel um an ihr Ziel zu gelangen....dass ist wie David und Goliath

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Nein.

Es ist einfach nur ganz normal Eigentum und das Eigentum anderer hat man nicht zu vernichten.

Mit der Verwahrlosung ist das anders, ein jeder kümmere sich selbst um sein Eigentum und schaue selbst zu, dass es nicht verwahrlost. Es besteht keine Verpflichtung anderer, anderleuts Zeugs wegen deren Nichtkümmern zu erhalten.

Den Begriff habe ich so noch nie gehört.

Was es sicherlich gibt , sind Dinge mit denen du emotional verbunden bist und an denen man hängt.

Sowas wirft man halt nicht weg, oder wenn nur schweren Herzens.

Nein, gibt es nicht. Entweder etwas gehört dir, oder es gehört dir nicht. Der ideelle Wert spielt dabei keine Rolle. Sonst wäre unser Rechtssystem ein ziemliches Chaos.