Elternzeit in unterschiedlich großen Teilstücken: Wie Elterngeld beantragen?

1 Antwort

2)Das zweite Teilstück ist kürzer und beginnt mitten im Bezugsmonat.

Nicht schlau.

-Sie weit ich es weiß, ist es nicht möglich Elterngeld für den Zeitraum vom 17. August bis 17. September zu beantragen, weil ich in diesem Zeitraum mehr als 32 Stunden arbeite.

Es geht um die durchschnittlichen Wochenstunden. Wenn im Zeitraum vom 17.08. bis 17.09. die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 32 Stunden nicht übersteigt, kann Elterngeld bezogen werden.

-Und falls es doch ginge, würde das Gehalt vom 17. August bis zum 27. August vom Elterngeld-Teilstück-2 abgezogen ("angerechnet") werden.

Jein. Es wird nicht direkt abgezogen. Elterngeld errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt. Je höher die Differenz, desto höher das Elterngeld.

-Außerdem würde ich, da ich bis zum 22. September in Elternzeit wäre, vom 17. September bis zum 22. September weder Gehalt, noch Elterngeld bekommen.

Exakt.

Was also tun? Macht hier Elterngeld-Plus Sinn (da darf ich doch auch nur 32 Std maximal arbeiten)?

Muss man durchrechnen. Wahrscheinlich gibt es weniger Abzüge, aber dann muss mindestens ein weiterer Monat Elterngeld Plus bezogen werden, um überhaupt Anspruch zu haben (weil nämlich ein Monat Elterngeld Plus nur einem halben Monat Elterngeld Basis entspricht).

Übrigens kannst du ohnehin nur einen Monat lang gleichzeitig mit deiner Partnerin Elterngeld Basis beziehen.

3)Ähnlich wie Teilstück 2

Macht halt echt nicht viel Sinn.

4)Teilstück 4 ist sehr kurz, vom 7. Januar bis zum 11. Januar. Dafür bietet es sich wahrscheinlich an, gar kein Elterngeld zu beantragen?

Ja. Macht auch echt null Sinn, für vier Tage Elternzeit zu nehmen.

Viel sinnvoller wäre es, die unterschiedlichen Abschnitte der Elternzeit auf die Lebensmonate des Kindes abzustimmen.

Noch dazu: man kann die Elternzeit auf maximal vier Abschnitte verteilen. Die hättest du dann bereits "verbraten" und keinen weiteren Anspruch auf Elternzeit (obwohl an sich noch reichlich Zeit übrig wäre).

Zur Veranschaulichung hier ein grobes Beispiel: M hat ein Nettogehalt von etwa 2200€ pro Monat, macht etwa 1430€ ElterngeldBasis. Das Kind von M ist am 25.01. geboren; M nimmt Elternzeit ab dem 01.03. bis 30.04. und beantragt ElterngeldBasis für die Lebensmonate 2 und 3.

Bedeutet: Lebensmonat 2 des Kindes beginnt am 25.02., ab da wird Elterngeld gezahlt; nun hatte M aber zwischen dem 25.02.- 28.02. noch ein Einkommen; das macht Netto in etwa 290€, folglich liegt die Einkommensdifferenz zwischen Einkommen vor und nach der Geburt bei 1910€, was zu einem Elterngeld von 1241€ führt im 2. Lebensmonat des Kindes. Am Ende der Elternzeit wiederum hat er sechs Tage ohne Einkommen und ohne Elterngeld (vom 25.04.-30.04.), weil am 25.04. schon der 4. Lebensmonat des Kindes beginnt und dafür bekommt er ja kein Elterngeld mehr.

In diesem Beispiel verschenkt M also schon 189€ Elterngeld nur wegen VIER Tagen.

Vermutlich würdest du mit deiner Planung kaum Elterngeld ausbezahlt bekommen.