Eltern und Freiheitsberaubung?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Dürfen sie nicht 82%
Dürfen sie 18%

7 Antworten

Dürfen sie

Zunächst einmal sollten wir wohl einige Punkte klargestellt werden. Du hast natürlich ein "Grundrecht auf Freiheit" und zwar unabhängig von deinem Alter. Gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ist "Die Freiheit der Person (ist) unverletzlich." Grundrechte hat man allerdings grundsätzlich gegenüber dem Staat, nicht gegenüber den Eltern.

Zudem haben deine Erziehungsberechtigten das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich, welches sich aus §§ 1631, 1632 BGB ergibt. Dieses Recht umfasst grundsätzlich auch die Befugnis dir zu sagen, wann du wen treffen darfst und wann du das Haus verlassen darfst.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird unter anderem durch das Kindeswohl eingeschränkt. Was demnach zulässig ist und was nicht, kommt immer auf den EInzelfall an, sodass man hier keine allgemeingültige Aussage treffen kann.

Es mag zutreffend sein, dass das Kindeswohl gefährdet werden kann, wenn du ein Jahr lang keine Freunde treffen darfst. Allerdings dürfte dein Ausgangsverbot ja wohl mit Corona begründet sein.

Selbst wenn die zulässigen Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts in deinem Fall überschritten wären, dürfte dies noch keine strafrechtlich relevante Freiheitsberaubung begründen.


unbekannter73 
Fragesteller
 25.05.2021, 12:02

Nein hat nichts mit Corona zu tun aber Danke

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Das hängt von den konkreten Umständen ab.

Dir grundsätzlich und dauerhaft verbieten hinauszugehen oder dich mit Freunden zu treffen dürfen sie nicht.

Sie dürfen allerdings das Hinausgehen an vernünftige Bedingungen knüpfen (z.B. erst wenn die Hausaufgaben erledigt sind), von dir verlangen dass du zu einer bestimmten Uhrzeit wieder daheim bist, oder dir auch vorübergehend für einen angemessenen Zeitraum als Erziehungsmaßnahme Hausarrest geben.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Natürlich dürfen sie dich nicht ein Jahr Zuhause einschließen, aber ein Wochenende Hausarrest dürfen sie durchaus geben.

Dürfen sie nicht

Also ich weiß nicht genau wie das gesetzlich geregelt ist aber so wie ich weiß ist es eine Form von KWG wenn sie dir sozialekontakte verbieten was ja geschieht wenn du nicht raus darfst.. zudem bin ich mir sicher das sie dir auch nicht verbieten dürfen raus zu gehen. Am besten informierst du dich beim Jugendamt.

Du darfst also nur zum Schulbesuch (nehme ich mal an) das Haus verlassen und wirst die gesamte uebrige Zeit zu Hause eingesperrt? Du darfst das Haus also ausser zum Schulbesuch niemals allein verlassen? Das duerfen deine Eltern natuerlich nicht. Aber tun sie das wirklich oder uebertreibst du da mit deiner Schilderung?


unbekannter73 
Fragesteller
 25.05.2021, 02:32

Also es so, ich darf zwar schon manchmal raus zum Einkaufen oder so aber wenn ich im Sommer raus will mich mit Freunden treffen dann verbieten sie es

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daedag  25.05.2021, 03:49
@unbekannter73

Und mit welcher Begründung? Sie werden dich ja nicht einfach so zum Spaß daheim einsperren, hast du sie schon mal gefragt was der Grund dafür ist?

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