eltern wollen mich raus schmeißen! aber nur wohin?

17 Antworten

Deine Eltern müssen nur für Dich sorgen, wenn Du eine Ausbildung machst. Wenn Du sie abbrichst, brauchen sie nicht mehr für Dich sorgen. Denn dann bekommen sie auch kein Kindergeld und keine Steuervorteile mehr für Dich. Das ist dann alles vorbei. Falls Deine Eltern Hartz4 bekommen, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, dann will das Amt, dass Du bis Du 25 Jahre alt bist, zu Haus wohnst, damit sie nicht jedem verkrachten Jugendlichen eine eigene Wohnung bezahlen müssen. Wenn Du also keine Ausbildung mehr machst und Du mit Deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft bildest, dann ist es tatsächlich so, sie müssen Dir nichts geben und Du kannst nichts von ihnen verlangen. Du bist erwachsen und für Dich selbst verantwortlich. Such Dir einen Job und eine Wohnung.

Das ist richtig ,bis 25 Jahre sind dir deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet.Du kannst das aber verwirken ,indem du eben zeigst du hast gar keine Interesse dir Arbeit zu suchen.Kann doch nicht sein das Eltern ihre erwachsenen Kinder durchfüttern.Da kann ich deinen Eltern nur zustimmen ,wenn sie dich rauswerfen,sie können sich ja anderst nicht helfen.Du musst schon mal in die Puschen kommen und dir Arbeit suchen.Du bist noch jung,willst du ewig auf Kosten anderer leben,doch sicher nicht.Noch kannst du es ändern.Deine Eltern werden sicher die letzten sein ,die dir nicht helfen würden,nur du musst schon mal auch zeigen ,das du arbeiten kannst.

Deine Eltern müssen dir grundsätzlich Unterhalt bis zum Ende deiner ersten Ausbildung zahlen. Es ist auch erlaubt, seine Ausbildung einmal abzubrechen und sich was Neues zu suchen. Das muss man dann aber auch machen- wenn jemand ständig Ausbildungen abbricht und was Neues anfängt oder wenn jemand nach seinem Abbruch einfach arbeitslos ist und sich nicht sichtbar um eine neue Stelle kümmert oder zumindest jobben geht, dann müssen die Eltern auch nicht weiter Unterhalt zahlen. Ich weiß nicht, was bei dir der Fall ist. Wenn sie dich rausgeschmissen haben und du jetzt auf der Straße stehst, dann solltest du für die Nacht versuchen, bei einem Freund unterzukommen oder in einer Notunterkunft für Obdachlose oder in einer Jugendherberge, einem Hostel. Wenn du im Moment keine Ausbildung und keinen Job hast, dann solltest du direkt morgen nach etwas schauen- vielleicht im Supermarkt Regale einräumen oder dergleichen, Hauptsache, du hast erstmal einen Job. Vielleicht sind deine Eltern dann ja einverstanden, dass du wieder einziehst, wenn du zeigst, dass du dich bemühst. Und wenn nicht, dann verdienst du wenigstens etwas und kannst dir davon ein WG-Zimmer oder ein Zimmer zur Untermiete leisten.

Sie müssen für dich nur sorgen bis du 18 bist, bis 25 eben nur wenn du eine Ausbildung machst oder studierst. Such dir eine neue Ausbildung oder studier etwas, dann hast du nämlich noch zwei Möglichkeiten: Entweder du kriegst irgendwie staatliche Unterstützung bzw. verdienst was bei der Ausbildung oder du fragst deine Eltern, ob du weiter bei ihnen wohnen darfst, wenn du Ausbildung oder Studium beginnst, vielleicht kriegst du dann noch eine Chance.

JanHendrik12341  23.11.2013, 22:49

Achso das ist noch wichtig, hab ich ganz vergessen: Wenn du wieder eine Ausbildung beginnst, müssen deine Eltern wieder Unterhalt zahlen.

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Sie müssen dir Zeit zum Auszug geben. Es reicht wenn sie dir sagen "In 3 Monaten bist du raus."

Jugendamt kann dir weiterhelfen, du kannst dein Kindergelb selbst beantragen (wenn du denn irgendwo nochmal eine Ausbildung machst bis du 25 bist), Du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen und Harz 4 beantragen.

auchmama  23.11.2013, 22:49

Alles falsch!

Kindergeld gibts nur bei Ausbildung oder Studium!

Unterhalt von den Eltern ebenfalls!

Und Geld vom Staat.....so einfach wird das auch nicht werden :-/

Aber arbeiten wäre eine echte alternative und zwar recht zügig - die Eltern brauchen keinen Aufschub geben!

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FoGaFo  23.11.2013, 22:58
@auchmama

Harz 4, wird bzw muss er/sie bekommen. Wird aber sicherlich mit knapp 700€ Netto (?), wenn nicht sogar noch weniger im Monat nicht so rosig.

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auchmama  23.11.2013, 23:10
@FoGaFo

Dein Wort in Gottes Ohr! Aber das Amt wird ihm das schon sehr deutlich erklären!

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rotgrueneryeti  24.11.2013, 13:48
@auchmama

Alles falsch!

ach ja? alles? die gesetzlichen vorgaben wären dann aber mal äußerst interessant^^

uppriktigt

rgy

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Steffert  25.11.2013, 01:15
@auchmama

Kannst du auch mal richtig lesen? Was hab ich denn geschrieben?

""(wenn du denn irgendwo nochmal eine Ausbildung machst bis du 25 bist)""

Die Eltern müssen mit dem Auszug wie alle anderen Menschen Aufschub gewähren, da es sich um ein Recht handelt sich organisieren zu dürfen.

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auchmama  25.11.2013, 11:28
@Steffert

""(wenn du denn irgendwo nochmal eine Ausbildung machst bis du 25 bist)""

@Steffert - klick Dich doch bitte hier mal durch:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Ausbildungen sind auch "zeitnah" zu verfolgen und wenn jemand die Zeit verstreichen lässt, OHNE wirklich aktiv zu werden, kann er/sie auch von Papa und Mama nix Bares mehr erwarten! Es wäre dann schon extrem großzügig, ein Zimmerchen und eine Mahlzeit auf Kosten der Eltern zu bekommen....nur darum geht es!

Eltern sind nicht verpflichtet, dass absolute Nichtstun des Nachwuchses zu dulden oder gar zu unterstützen! Selbst von der Kindergeldkasse werden die Zahlungen - ohne entsprechenden Nachweis, auf irgendein Bemühen - kompromisslos eingestellt, sobald das 18. Lebensjahr vollendet ist!

Ohne Fleiß keinen Preis!

Manchen Eltern sei angeraten, diese Information, bei Zeiten, an den Nachwuchs, zweifelsfrei weiter zu geben! Dann würden viele hoffentlich früher aufwachen und die eigene Ausbildung etwas zielstrebiger verfolgen und die Alterangabe 25, könnte dann endlich ins Reich der Geschichte einziehen - wo sie jetzt schon hingehört!!!

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Steffert  25.11.2013, 16:40
@auchmama

Könntest du aufhören stur auf deine Meinung zu beharren? Was ich geschrieben habe war doch das sie etwas tun muss um das zu bekommen!

Das tolle ist das sie bis zu einem halben Jahr hat (je nach Kulanz) um das Kindergeld doch noch zu bekommen.

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