Elektrotechnik TUM joker?

1 Antwort

Ich habe mal in die Prüfungsordnung für Elektrotechnik und Informationstechnik geschaut.

Dort steht in §46, Abs. 2, Satz 3:

"Abweichend von Satz 2 [GOP-Prüfungen können nur einmal wiederholt werden; Anm. von mir] kann der oder die Studierende Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Umfang von 7 Credits im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle nach § 10 Abs. 3 APSO beliebig oft wiederholen."

Für mich klingt das so, als könnte man eine Prüfung auch mehrfach wiederholen.

Am besten fragst du dazu aber nochmal die Studienberatung.

Ein Härtefall-Antrag käme hier meines Erachtens nicht in Frage. Der kann nur bei Zulassung zum Studium gestellt werden, nicht aber, um das Studium entgegen der geltenden Prüfungsordnung zu verlängern.

Beste Grüße!


neutralisiert 
Fragesteller
 07.04.2019, 02:12

Vielen Dank!

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