Einschulung mit 5 & 7 möglich?

5 Antworten

In Deutschland gibt es eine Einschulungsuntersuchung und diese besagt, ob ein Kind schulreif ist oder nicht. In dem Sinne liegt die Entscheidung nicht alleine bei den Eltern.

Eine Einschulung ist grundsätzlich mit 5 bzw. 7 Jahren möglich. Sollte jedoch die Schulreife schon mit 6 festgestellt werden, wäre eine Einschulung auch sinnvoll. Ansonsten wird deine Tochter immer um 1-2 Jahre älter als der Rest sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Schlimm ist lediglich, dass sie eingeschult werden sollen. Anders formuliert: Schlimm ist, dass andere Menschen darüber entscheiden, dass sie in die Schule gehen müssen. Besser wäre, sie entschieden selbst, ob und wann sie in die Schule gehen wollen. Und mindestens genauso wichtig: Sie entscheiden selbst, ob und wann sie es nicht mehr wollen.

Wenn ich mich jetzt mal in die Köpfe derer versetze, die diese Entscheidung treffen, würde ich Dir antworten, es gibt eine medizinische Untersuchung, bevor Kinder in die Schule kommen. Dabei wird nach bestimmten Kriterien entschieden, ob ein Kind schulfähig ist. Beide von Dir genannten Varianten wären dabei möglich.

Gruß Matti


Sarah3333  07.07.2023, 08:56

Du willst die Entscheidung, ob ein Kind in die Schule geht, tatsächlich dem Kind selbst überlassen? Das kann nicht dein Ernst sein.

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Kuhlmann26  07.07.2023, 09:08
@Sarah3333

Doch ist es. Ich drehe den Spieß mal um: Es kann doch nicht Dein Ernst sein, dieses Recht infrage zu stellen. Und ob Du es glaubst oder nicht, diese Spezies Mensch gibt es tatsächlich. Es gibt Eltern, die richten sich in dieser Frage nach dem Bedürfnis ihrer Kinder. Es ist unglaublich!

Wir machen mal eine gedankliche Zeitreise in ein Schulgebäude des 19. Jahrhunderts. Und nun sage ich zu Dir, Du willst die Entscheidung, ob ein Lehrer den Rohrstock einsetzt, dem Kind überlassen? Das kann doch nicht Dein Ernst sein!

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Sarah3333  07.07.2023, 09:16
@Kuhlmann26

Moment mal, jetzt geht aber hier etwas durcheinander. Ich habe doch gar nichts über den Einsatz von (fragwürdigen) Mitteln der Erziehung gesagt. Ich schrieb auch nicht, dass man die Bedürfnisse von Kindern übergehen soll. Ist das Kind nicht schulreif, wartet man eben noch ein Jahr. Aber ob ein Kind generell zur Schule geht oder nicht, ist wohl kaum die Entscheidung des Kindes. Das ist Schulpflicht.

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Kuhlmann26  07.07.2023, 09:46
@Sarah3333

Ich gebe gerne zu, dass der Vergleich hinkt, aber ich wollte auf unser Bewusstsein hinweisen. Hinsichtlich der Prügelstrafe haben wir den Transformationsprozess abgeschlossen. Es gibt nur noch wenige Menschen, die sich für die Prügelstrafe aussprechen würden. Wusstest Du, dass in einem der Nordischen Länder (Finnland oder Norwegen), die Prügelstrafe bereits 1924 abgeschafft wurde und in der DDR 1946? Warum wusste man im Norden Europas schon in den Zwanziger Jahren, dass es für ein Kind nicht gut ist, wenn man es verprügelt? Und warum brauchte die Bundesrepublik dafür 30 Jahre mehr Zeit als die DDR?

Dagegen ist unser Bewusstsein hinsichtlich der Entscheidungsfähigkeiten eines Kindes noch sehr schwach ausgeprägt. Warum sollte ein Fünf-, Sechs- oder Siebenjähriges Kind nicht entscheiden können, ob es in die Schule gehen will. Und warum darf es nicht selbst entscheiden, dass es da nicht mehr hin will, nach dem es festgestellt hat, dass das der falsche Ort ist (aus welchen Gründen auch immer)?

Vielleicht schaust Du Dich mal auf dem Blog einer Psychologin um.

https://derblogfuerschueler.blogspot.com/

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Kuhlmann26  07.07.2023, 12:22
@Sarah3333

Als Ergänzung vielleicht noch zwei konkrete Beispiele von der erwähnten Spezies Mensch, die die Bedürfnisse des Nachwuchses ernst nimmt. Im ersten Fall war das Kind schon 15 (hatte das Bedürfnis, die Schule verlassen zu wollen, aber schon früher geäußert). Im zweiten Fall war das Kind in der zweiten Klasse. Siehe meine Antwort auf die verlinkte Frage.

https://www.gutefrage.net/frage/was-wuerde-passieren-wenn-ein-kind-komplett-den-schulbesuch-verweigert

Das Verrückte ist nicht das Bedürfnis und die Entscheidungsfähigkeit des Kindes, sondern der Schulanwesenheitszwang, der als «Schulpflicht» betitelt wird. Letztes gehört abgeschafft..

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Sarah3333  07.07.2023, 12:38
@Kuhlmann26

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe ein bisschen in dem Blog herumgelesen - er ist allemal interessant, aber ich gehe mit diesen Ansichten nicht konform. Ich bin selbst Lehrerin (am Berufskolleg, zu dem sich die meisten Schüler ja selbst angemeldet haben - also freiwillig da sind) und bin definitiv für die Anwesenheits- bzw. Schulpflicht für die Jüngeren. Und ja, in gewisser Weise (bezogen auf das Thema Schule) spreche ich den Kindern und Jugendlichen eine Entscheidungsfähigkeit ab. Ich glaube wir kommen zu keinem Konsens. Aber das ist ja auch nicht schlimm. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

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Kuhlmann26  07.07.2023, 12:44
@Sarah3333

Danke für die Rückmeldung.

Die Erkenntnis, dass Du falsch liegst, kommt schon noch. Die Mutter im ersten (verlinkten) Fall war ebenfalls Lehrerin. Und ich weiß von einigen Lehrern, die den Transformationsprozess schon hinter sich haben.

Dir auch einen schönen Tag.

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Rein teoretisch ist das Schulalter mit 6 Jahren Ideal und angesagt, aber auf Grund Entwicklungsstörungen kann das Jahr auf 7 Jahre erweitert werden. Dies bedeutet das Ihr Tochter mit 7 in die Schule dürfte. Aber bei der anderen Tochter halte ich 5 für zu jung, da 6 Jahre eh empfehlenswert ist. Außerdem ist es auch eine bessere Verbindung zu ihren Kindern, den die eine ist immer eine Klasse höher als die andere. In der Grundschulzeit wären beide zusammen und können sich so besser einleben und habe beide eine Bezugsperson in der Schule, nähmlich die Schwester;)

Natürlich will ich Ihnen nicht vorschreiben wie sie Ihre Kinder erziehen, aber es ist vlt ein guter Vorschlag.

Die meisten Kinder werden in dem Jahr, in dem sie 6 werden oder geworden sind oder in dem Jahr, in dem sie 7 werden eingeschult.

Wenn ein Kind in der ersten Hälfte von 2017 geboren ist, dann hat es jetzt das richtige Alter um in die Schule zu kommen. Aber auch Kinder, die Mitte/Ende 2016 geboren sind (also bei der Einschulung sieben) oder im September/Oktober 2017 geboren sind (also bei der Einschulung fünf) werden jetzt eingeschult.

Anders ist das, wenn schon im Kindergarten festgestellt wird, dass sich das Kind in bestimmten Bereichen langsamer entwickelt als die gleichaltrigen Kinder. Dann wird meistens empfohlen, noch ein Jahr zu warten (sog. "Kann- und Muss-Kinder").

Wenn dein Kind mit 5 Jahren und 10 Monaten schon reif genug für die Grundschule ist, spricht nichts dagegen sie dann auch einzuschulen. Aber mit fast acht ist das andere Kind schon sehr alt. Da sollte man vielleicht überlegen, ob eine andere Schulform, die besser auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen kann, angebracht wäre.

Von meinem Praktikum weiß ich, dass die Leistungsstände innerhalb einer Klasse/eines Jahrgangs an herkömmlichen Grundschulen wirklich Welten auseinander liegen. Schüler mit Lernschwäche, aber auch hochbegabte Schüler erhalten häufig nicht die an ihre Leistungen angepasste Behandlung, da die Lehrer nicht auf jedes Bedürfnis eingehen können und sich an einen Lehrplan halten müssen.

Von daher ist es wichtig, seine Kinder schon vor der ersten Klasse vorzubereiten und Gelerntes Zuhause zu vertiefen. Gerade, wenn das Kind Baustellen hat oder besonderes Interesse auf einem Gebiet zeigt.


HelloKitty2410 
Fragesteller
 07.07.2023, 12:02

danke für deine infos, das hat mir schon etwas weiter geholfe.

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Das entscheidet das Schulamt mit der Voruntersuchung