Einer von zwei Hauptmietern zieht aus, wer kommt für die Miete auf?

3 Antworten

Ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben? Dann könnt ihr ihn auch nur beide gemeinsam kündigen. Sie kann sich also nicht einfach aus dem Staub machen. Allerdings darf der Vermieter von einem die komplette Miete einfordern.

Für eine Untervermietung braucht man übrigens die Genehmigung des Vermieters.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, dann müsst ihr das untereinander klären bzw. wenns blöd läuft kommt der Vermieter mit der gesamten Forderung auf dich zu (darf er) und du musst vorstrecken bis du deine Forderung im Zweifel mit einem Anwalt durchgesetzt hast :(

Deine Mitbewohnerin sollte erst einmal mit dem Vermieter klären, inwieweit sie aus dem Mietvertrag kommt. Das kann sie nicht einfach selbst bestimmen, es gibt Kündigungsfristen und der Vertrag muss dann auf dich alleine neu aufgesetzt werden

Durch den Auszug deiner Mitmieterin aendert sich am Mietverhaeltnis rein gar nichts. Das bleibt weiterhin genau so bestehen wie vor deren Auszug (ihr beide haftet gegenueber dem Vermieter weiterhin gesamtschuldnerisch).

Sie kann allein auch nicht kuendigen. Das koennt ihr nur beide gemeinsam, dann aber natuerlich nur die gesamte Wohnung und nicht nur einen Teil davon. Anschliessend muesst ihr natuerlich beide raus. Ob der Vermieter mit dir als alleinigem Mieter einen neuen Mietvertrag schliesst (und wenn ja, zu welchen Konditionen), entscheidet der Vermieter.

Nur wenn ausser euch auch der Vermieter einverstanden ist, koennt ihr mit diesem eine Vertragsaenderung vereinbaren, nach der deine Mitmieterin aus dem Vertrag entlassen wird und du als alleiniger Mieter verbleibst (oder ein Nachmieter fuer deine ausscheidende Mitmieterin in den Vertrag aufgenommen wird). Der Vermieter ist aber nicht zur Zustimmung verpflichtet und wird diese in vielen Faellen auch nicht geben.