Eine verheiratete Frau bekommt?

5 Antworten

Also erst mal ist dann das Kind ehelich, und wird dem Ehemann zugeschrieben. Der kann aber einen Vaterschaftstest machen lassen, und wenn er da als Vater nicht bestätigt wird hängt es an der Frau, ob bekannt wird, wer der leibliche Vater ist......

Wird der augenblickliche Ehemann nicht als Kindesvater bestätigt, muss er auch keinen Unterhalt bezahlen

Kindesunterhalt gibt es vom Kindsvater. Aber wenn das Fremdgehen nicht bekannt ist, bzw sie den Vater nicht nennt, ist erstmal automatisch der Ehemann als Vater eingetragen. Er müsste also einen Vaterschaftstest machen oder die Scheidung vor der Geburt einreichen.

Betreuungsunterhalt müsste es (in Form von normalem Haushaltsgeld) vom Ehemann geben, denke ich. Immerhin ist das Betreuungsgeld nur für Singlemütter.

So lange das Kind ehelich geboren wird, gilt der Ehemann als Vater und ist unterhaltspflichtig. Es sei denn, er kann beweisen, dass das Kind nicht seins ist. Ein Vaterschaftstest ist nur mit Einwilligung der Mutter legal.

Solange sich kein anderer Mann zum Vater erklärt, ist erstmal automatisch der Ehemann der Vater. Er muss dann gegen den Unterhalt klagen.

Bei verheirateten Frauen ist der Ehemann juristisch gesehen Vater selbst wenn er nicht der biologische Vater ist! So zumindest im deutschem Zivilrecht!

Woher ich das weiß:Recherche