Einbrecher klingelt und erwischt?
Moin. Titel sagt's fast schon. Aber hier die ausführliche Version:
Seit ca. 2 Monaten klingelt es hier ca. ein mal alle 10 Tage und keiner steht draußen. Hab mir mal sagen lassen, dass Einbrecher sowas machen um zu gucken ob jemand zu Hause ist und wenn sie sehen, dass jemand aufmacht oder sich an der Sprechanlage meldet, erzählen sie irgendeinen Nonsens um sich rauszureden.
Genanu das ist gerade passiert. Es klingelt wieder, ich melde mich an der Sprechanlage und der Mann sagt, er habe hier mal gewohnt und will mir irgendein Geschenk geben oder sowas. Direkt suspekt für mich, weil dies ein Neubau ist und wir im Erstbezug sind. Bin ans Fenster gegangen und hab gefragt ob man ihm helfen kann.
Er meinte er wolle zu Herr [Nachbar's Name]. Dieser wohnt über uns und seine Klingel ist auch weit von unserer entfernt. Dann realisierte er, dass ich die gleiche Person von der Sprechanlage bin und wurde nervös, weil er gerade zwei unterschiedliche Geschichten erzählt. Sobald er mein Handy sah, sagte er "Sie dürfen keine Fotos von mir machen!" worauf ich ihn halt angelogen habe und gesagt habe, dass ich mein Handy nur in der Hand halte.
Er starrte mich jetzt 'n paar Sekunden verdutzt an und erzählte mir wieder, dass er zu meinem Nachbarn wollte. Als ich ihn fragte für wie dumm er mich hält und ihn darauf hinwies, dass das Altersheim gegenüber Kameras hat die auch unsere Tür im Blick hat, dass ich Kameras und eine Alarmanlage besitze wurde er nervöser. Sein Fahrrad war übrigens neben der Tür und war nicht abgeschlossen.
Er schwang sich auf sein Fahrrad und fuhr - allem Anschein nach - frustriert davon. Gar nicht schnell, sondern ganz normal. Er hatte einen relativ leer aussehenden Rucksack dabei und gesehen hab ich den Typen hier auch noch nie.
Jetzt meine Frage: Gehen Einbrecher so vor? Hattet ihr sowas schonmal? Vielleicht sind hier ein paar ehemalige EInbrecher die mir da was sagen könnten :D
Ich habe übrigens Fotos und ein Video von dem Mann gemacht und der Polizei übergeben. Die Polizei meinte auch, dass hört sich alles ziemlich offensichtlich an.
Auf den Fotos und Videos ist übrigens ganz klar sein Gesicht zu sehen.
2 Antworten
Natürlich verstehe ich dich. Und natürlich ist es nach deiner Schilderung offensichtlich, dass der Mann einen Wohnungseinbruchdiebstahl begehen wollte. Bzw. diesen vorbereitete. Im Sinne das er diesen selber hätte ausführen wollen. Oder das er nur als Späher aktiv war.
Jedenfalls hat er weder eine Ordnungswidrigkeit begangen, noch eine Straftat. Von daher ist es rechtlich fragwürdig, dass Du von dem Mann ein Foto gemacht, und dieses an die Polizei weitergeleitet hast.
Ja, dass war mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Einbruchsversuch und hoffentlich kann die Polizei ihn identifizieren. Leider ist es ein straffreier Versuch.
Ein Einbruchsversuch war das sicher nicht. Ein klingeln und fragen bewirkt noch keinen Einbruchsversuch. Im Übrigen gibt es keinen Straftatbestand des Einbruchs.
Das war ein ausspähen. Um zu schauen, ob ein oder mehrere Wohnungseinbruchsdiebstähle hier erfolgsversprechend sein könnten. Was sollte die Polizei vom identifizieren haben? Hier lag keine Straftat vor. Auch kein Versuch dieser.
Einerseits suggerierst Du, es wäre ein "Einbruchsversuch" . Also ggfs. etwas strafbares. Dann meinst Du, es wäre ein "straffreier Versuch" .
Oh, wir haben Korinthen im Angebot?! Bist du mit § 243 StGB einverstanden?
Nur sagt das den meisten FS nichts.
(Es gibt auch keinen Ladendiebstahl, Bankraub oder Beamtenbeleidigung)
Wenn niemand reagiert hätte, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung denkbar. Leider ist dieses Verhalten im Vorfeld straffrei, obwohl der FS vollkommen zu Recht die miese Ansicht erahnt.
Die Polizei könnte bei Identifizierung erkennen, ob der Verdächtige schon einschlägig aufgefallen ist. Ferner wären zeitnahe Einbrüche sehr wahrscheinlich diesem Verdächtigen zuzuordnen. Eine Hausdurchsuchung könnte dann sogar Beweise ergeben.
Nein, bin ich nicht. Wo siehst Du hier den Versuch des § 243 StGB ? Keiner der Absätze und Nummern des § 243 StGB trifft auf den Fall des Fragestellers zu. Deine 2 letzten Absätze sind nicht zu kritisieren. Aber der Einwurf deines § 243 StGB schon.
Ob der Typ es augenscheinlich vor hatte oder nicht - es liegen hier keine Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor. Eben auch keine Versuche von Straftaten.
Für eine Hausdurchsuchung fehlt es nun echt an den Voraussetzungen der StPO . Nicht Moral mit Recht vermischen.
An den Fragesteller: bis auf die Bilder hast Du richtig gehandelt. Und ja - es war offensichtlich. Dennoch hat sich der Mann nicht strafbar gemacht.
Wie ich schon mehrfach ausführte: Sein Verhalten ist straffrei! Jeder, der sich mit Kriminalität auskennt weiss aber, dass es ein Ausbaldowern sein wird. Nachdem er die Haustür durch seine "List" überwunden hat, wird er wohl die Wohnungstür gemäß § 243 StGB überwinden und somit aus jeder Versuchsphase heraustreten.
Ob ein Richter zu einem Durchsuchungsbeschluss überzeugt werden kann, hängt von den Erkenntnissen aus der Identifizierung ab.
z.B. Verdächtiger einschlägig bekannt, weiter Einbrüche am selben Tag, Zeugen beschreiben einen flüchtigen Mann auf einem Fahrrad.
Weder die StPO noch das StGB sind hier einschlägig. Egal was Du dir diesbezüglich zusammen braust.
Ob ein Richter zu einem Durchsuchungsbeschluss überzeugt werden kann, hängt von den Erkenntnissen aus der Identifizierung ab.
Das stelle ich mir schwierig vor, so ganz ohne Straftatvorwurf. Bislang gibt es nur Indizien für eine straflose Absicht.
Die Fotos und etwaige Ermittlungen zur Person dürften sich erst mal nur im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr begründen lassen.
Soweit die Personenbeschreibung zu anderen Einbruchstaten passt, ließe sich auf dieser Basis ggf. weiter ermitteln, wenn es dafür hinreichend Indizien gibt, ggf. auch auf Basis des § 129 StGB.
weitere Einbrüche am selben Tag
das sind dann vollendete Taten und der Unbekannte/Identifizierte kann zum Verdächtigen werden.
Sorry, aber für §129 StGB braucht es doch, im wahrsten Sinne, mehr ; - )
Was immer du damit sagen willst: schreibe es bitte hin, denn das StGB und die StPO sind einschlägig!
Sind sie beide hier nicht. Der Mann hat aus strafrechtlicher Sicht nichts verkehrt gemacht.
Aber er ist mit seiner Handlung verdächtig, einen Einbruch nach § 243 StGB ausbaldowert zu haben. Dazu ist die Polizei nach 163 und 163b StPO ermächtigt, zu handeln, bzw. nach dem jeweiligen POLG.
§ 243 StGB ist kein Einbruch. Auch danach ist, betreffend dieses Falls hier, nichts vernünftiges von Dir vorgetragen.
Warum nennst du dich JuristHelfer, wenn du noch nicht einmal den § für Einbruchsdiebstahl (an)erkennst?!
Alternativ kannst du mir ja mal mitteilten, was in deiner Parallelwelt im StGB zum Thema Einbruchsdiebstahl steht.
Weil ich mehr Ahnung als Du habe!
§ 243 StGB ist der besonders schwere Diebstahl. Wohnungseinbruchsdiebstahl ist im § 244 StGB festgesetzt. Scheinbar hast Du massive Probleme beim wahrnehmen einfachster Sachverhalte.
Weder § 243 StGB noch § 244 StGB treffen auf die Konstellation in der Frage zu.
Sorry, aber für §129 StGB braucht es doch, im wahrsten Sinne, mehr ; - )
Habs ja auch nur ergänzend in den Raum gestellt, falls die Ermittlungen zu bisherigen Einbrüchen dieser Tätergruppe entsprechende Hinweise ergeben. Dem hiesigen Sachverhalt ist das in der Tat nicht zu entnehmen.
Der Polizist meinte aber, dass es gut ist, dass der Einbrecher weiß, dass ich ein Foto von ihm gemacht habe. Er sagte, dass dieser Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit nie wieder herkommen wird, einfach weil die Gefahr mit seinem Foto in meinem Besitz nun zu groß sei. Was sagen sie dazu?