Ein Monat krank, trotzdem Bezhalt?
Hallo Community.
Ich arbeite seit einem halben Jahr bei Rewe an der Kasse (als Minijobber). Allerdings war bzw. bin ich diesen Monat vom 01.Mai-29.Mai krankgeschrieben, da ich mir meinen Arm angebrochen habe. Wahrscheinlich werde ich noch 2Wochen länger krankgeschrieben.
Allerdings gibt es ja immer am 01. Gehalt. Und ich habe gelesen, das der Arbeitgeber wohl bis zu 6 Wochen bei gleicher Krankheit zahlt. Würde das heissen, das ich trotzdem auch am 01. mein Gehalt bekomme, obwohl ich seit 4 Wochen krankgeschrieben bin (also quasi diesen Monat nicht arbeiten war)?
Bei dem Unternehmen melde ich mich wöchentlich krank und halte sie auf dem Laufenden.
5 Antworten
Wenn Rewe gesetzkonform handelt und du deine Atteste auch fristgerecht eingereicht hast, dann solltest du auch als Minijobber Lohnfortzahlung bekommen. Da du 4 Wochen krank warst solltest du für volle 4 Wochen bezahlt werden.
Da weiß dir die minijob-zentrale.de guten Rat unter Arbeitsrecht -> Entgeltfortzahlung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html
Hallo,
ja auch für Minijobber gilt Lohnfortzahlung (wenn du vorher bereits mind. 4 Wochen durchgängig dort beschäftigt warst).
Soweit Du gemäß AV nicht gerade auf Abruf eingestellt bist, sondern eine feste Wochen-/Monatsstundenarbeitszeit hast, hast Du auch Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn FS nur bei Bedarf zur Arbeit gerufen wird ( ist doch nun nicht soooo selten ) wird FS erfahrungsgemäß eher keine Lohnfortzahlung erhalten . Das war mit "feste[r] Wochen-/Monatsstundenarbeitszeit" gemeint.
Recht hin oder her. Bittere Realität.
Recht hin oder her. Bittere Realität.
Du kannst aber doch mit dem Verweis auf "bittere Realität" einen Rechtsanspruch nicht verneinen, wie Du es in Deiner Antwort getan hast!!
Wenn FS nur bei Bedarf zur Arbeit gerufen wird ( ist doch nun nicht soooo selten ) wird FS erfahrungsgemäß eher keine Lohnfortzahlung erhalten .
Selbstverständlich besteht auch dann ein Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung - nämlich entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten Monate (je nach bisheriger Dauer und Grad der Unregelmäßigkeit des Einsatzes 6 - 12 Monate).
Und was soll "erfahrungsgemäß" überhaupt (konkret) heißen?
Ja, so ist es.
Ich bin etwas verwundert: Denn wie kommst Du nur darauf, dass das nur bei "feste[r] Wochen-/Monatsstundenarbeitszeit" der Fall sei?!?
Den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben selbstverständlich auch Arbeitnehmer, die nur nach geleisteten Stunden bezahlt werden - nur muss der Arbeitgeber dann ein wenig rechnen!