Eigentümergemeinschaft: Wie gehe ich vor, wenn ich Fenster in Balkontüre wechseln möchte?
Hallo,
Ich habe ein neues Einzelzimmer-Apartment mit einem Doppelfenster ca 1,4x1,4 m auf 90 cm Höhe gekauft. Der Bauträger hat nachträglich einen Feuerschutz-Balkon vor diesem Fenster gesetzt, da ein zweiter Rettungsweg gebraucht wurde. Eine Balkontür bauen Sie jedoch nicht ein.
Der Balkon sieht super aus und besteht aus hochwertigen Materialien, aber ohne Balkontür kann man ihn nicht nutzen sondern nur anschauen.
Wenn alle Wohnungen im Hause verkauft sind, möchte ich gerne über die Eigentümergemeinschaft versuchen, das Erlaubnis zu bekommen, das Fenster mit einer doppelflügigen Balkontür zu ersetzen und mir das Erlaubnis einholen, den Balkon im Alltag zu benutzen.
Ich weiß aber echt nicht, wo ich anfangen soll. Erstmals Angebote einholen, was es alles kosten würde? Das kriege ich hin. Aber wie gehe ich das mit der Eigentümergemeinschaft an?
Sie müssen bestimmt erstmals zustimmen, dass ich den Umbau mache. Muss die Teilungserklärung geändert werden, oder reicht es, wenn alle unterschreiben, dass sie mit der Nutzung einverstanden sind.
Gibt es sonst etwas, was berücksichtigt werden muss?
Vielen lieben Dank für die Unterstützung!
Angelika in DA-Eberstadt
2 Antworten
Du schreibst die Verwaltung an mit der Bitte um Aufnahme als Besprechungspunkt in der nächsten Eigentümerversammlung.
Dort könnte z. B. abgestimmt werden, dass die Hausverwaltung (oder auch du), ein Angebot für die Umgestaltung einholen wird.
Ah, so einfach! Ja, das hört sich doch sehr gut an und dann fange ich damit an. Danke!
Mit der Eigentümergemeinschaft fährst du besser, wenn du gleichgesinnte suchst. Bestimmt bist du nicht der Einzige, der nur neuen Balkone nutzen möchte. Da reicht dann der Beschluß der Eigentümerversammlung, dass dies offiziell gestattet ist.
Am besten wäre es, wenn ein Konzept schon vorliegt, wie das dann aussieht so dass alle Balkone einheitlich gemacht werden.
Vielen Dank und guter Tipp, Gleichgedinnte zu suchen. Die andern haben zwar ihre Balkons von Anfang an, wo alles bereits geklärt ist,, aber es macht strategisch sicher Sinn, vorab „nebenbei“ zu erwähnen, dass es da keine Tür gibt, so dass Verständnis dafür gibt, wenn ich das dann zu einem späteren Zeitpunkt in die Eigentümerversammlung aufnehme. Dann ist der Widerstand wahrscheinlich geringer. Danke!