Ehegesetze zwischen Familienmitgliedern?
Ich weiß, dass in Deutschland die Ehe zwischen Cousins und Onkel/Tante und Nichte/Neffe erlaubt sind, aber da stellt sich mir eine Frage: Was ist, wenn Onkel/Tante, der/die eineiige Zwillingsbruder/-schwester des Vaters/der Mutter ist? Genetisch gesehen würde es dann ja auch der Vater/die Mutter sein können. Oder ist das egal, weil es eben nicht Vater/Mutter ist?
3 Antworten
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel dürfen nicht heiraten, außerdem Geschwister. Cousinen sind nicht genannt. Übrigens fallen auch Adoptivgeschwister unter das Verbot. Das zeigt, dass die genetischen Verhältnisse nicht die entscheidenden sind.
Übrigens fallen auch Adoptivgeschwister unter das Verbot. Das zeigt, dass die genetischen Verhältnisse nicht die entscheidenden sind.
Auch zeigt es, dass der Staat ziemlich verblöded ist.
Das ist egal, es geht nicht um Genetik und auch nicht darum, was sein könnte.
Es ist rechtlich egal, weil nur die Heirat in gerader Linie, bzw unter Geschwistern verboten ist.
Wer kirchlich heiraten möchte, braucht aber zumindest in der katholischen Kirche einen Dispens bei so naher Verwandtschaft (auch bei Cousin/Cousine).