Ebay Käufer droht mit Anzeige?
Hallo, ich wollte einen Artikel auf Ebay stellen. Eine Frau hat den Artikel ersteigert für 10€. Aber nach 5 Tagen wurde noch nichts bezahlt. Also habe ich den Kauf abgebrochen und wieder auf Ebay gestellt.
Jetzt meldete sich die Frau und schrieb das sie mich anzeigen will weil ich den Artikel wiedereingestellt habe. da sie meinte sie wollte noch bezahlen
Ist sowas überhaupt strafbar? Ich wollte ja auch nur den Artikel verkaufen und da sie nach 5 Tagen nicht bezahlt hatte, habe ich den Artikel halt wieder eingestellt.
LG
7 Antworten
Der Kaufvertrag besteht weiterhin; du bist verpflichtet, die Kaufsache zu liefern.
Um aus dem Vertrag herauszukommen, hättest du die Käuferin unter Setzung einer angemessenen Frist mahnen müssen und den Rücktritt vom KV androhen.
Hast du nicht gemacht; die Käuferin hat ihre vertraglichen Pflichten erfüllt, erfülle du jetzt deine. Sofern die Käuferin noch nicht bezahlt hat (das ist mir nach obiger Darstellung etwas unklar) kannst du Mahnung samt Fristsetzung immer noch vornehmen.
Eine Anzeige hast du jedoch nicht zu befürchten, das ist bisher reinstes Zivilrecht. Aber auch da könnte die Käuferin zumindest auf Erfüllung klagen.
Hast du ihr vorher eine Zahlungsfrist gesetzt mit der Ankündigung den Kaufvertrag sonst zu stornieren? Dann bist du im Recht.
Hast du den Verkauf ohne Ankündigung aufgehoben, dann ist die Käuferin im Recht.
Hi :)
In den Bedingungen auf eBay stehen auch Regeln zur Zahlung, die unter
zu lesen sind und für alle Käufer gelten. Konkret steht da:
Fristen für die BezahlungWenn Sie bei eBay einen Artikel gekauft haben (als Höchstbietender oder über die Sofort-Kaufen-Option), bezahlen Sie den Verkäufer bitte innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Kauf. Je eher der Verkäufer Ihre Zahlung erhält, desto schneller bekommen Sie Ihren Artikel.
Sie finden alles, was Sie in letzter Zeit gekauft haben – einschließlich der Artikel, die Sie noch bezahlen müssen – in der Kaufübersicht. Diese finden Sie, wenn Sie oben auf den meisten eBay-Seiten Mein eBay wählen und dort im Menü Kaufen - Übersicht auswählen.
Nach nicht bezahlten Artikeln suchen
Sie sollten Artikel, die Sie kaufen, möglichst schnell bezahlen. Wenn Sie einen Artikel nicht innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlen, kann der Verkäufer den Kauf abbrechen. Wenn dies geschieht, erhalten Sie Ihren Artikel nicht und der unbezahlte Artikel wird auf Ihrem Konto vermerkt. Käufer, die zu viele unbezahlte Artikel oder abgebrochene Käufe haben, können Beschränkungen auferlegt bekommen oder ihre Käuferrechte verlieren.
Mahnungen an Käufer werden seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung durch EBAY verschickt.
Ob da Ansatzpunkte für Anwälte sind, weiß ich nicht. Aber Du hast Dich an die EBAY-Regeln gehalten.
VG
Ja das verstehe ich. Da kennst Du Dich besser aus.
5 Tage ist doch garnichts! Gib den Leuten mal etwas Zeit ... man kommt ja nicht jeden Tag zur Bank und hat noch sein eigenes (Berufs-) Leben! :-)
Sie hat den Artikel offiziell ersteigert! Dann kannst Du den ja nicht an Andere verkaufen!
Nimm den Artikel halt wieder raus und schick ihn der Frau, nachdem Sie bezahlt hat! Ansonsten kann Sie natürich zur Polizei gehen - oder zum Anwalt, etc.
Hast du sie mal daran Erinnert zu Zahlen bzw mal angefragt? Wenn sie zb. über Papierüberweisung bezahlt dauert das auch ein paar Tage und, wenn ein Wochenende dazwischen liegt auch etwas länger.
Wenn du in der Beschreibung geschrieben hattest das der Käufer innerhalb einer bestimmten Zeit zahlen muss, kannst du das machen, glaube das man dann auch den Käufer dann bei Ebay auch wegen nichtzahlen melden kann.
Aber ohne Infos das du dann den Aritkel einfach neueinzustellen kannst du nicht machen. Nehme den Arikel raus und sage ihr da, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bezahlt das du dann vom Verkauf zurücktrittst (mit meldung an Ebay wegen nichtzahlung) und den Artikel dann neu einstellst. Es muss ein angemessener Zeitraum sein du kannst heute nicht sagen: Innerhalb von 3 Tagen und Montag melden, da am WE Banken nicht arbeiten.
Nur stehen die ebay-AGB nicht über dem BGB. Die AGB regeln letztendlich nur den Umgang der Nutzer mit der Plattform. Der Kaufvertrag kommt jedoch direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande.