Dürfen meine Eltern über das Geld auf meinem Konto entscheiden?
Ich bin 16 Jahr alt und habe ein Sparbuch und ein Girokonto. Bei beiden haben meine Eltern eine Vollmacht, bis ich 18 bin. Nun möchte ich bald mit der Fahrschule beginnen, jedoch verwären meine Eltern den Zugang zu meinen Ersparnissen (gesammelt durch Geburtstag, Nebenjobs, Taschengeld). Meine Frage wäre jetzt nur: Dürfen sie das überhaupt?
9 Antworten
Die Antwort wäre ja und nein aber es wäre in diesen Fall nein dürfen sie nicht sie sollen bis 18 halt auf das Konto schauen dürfen können halt aber das Geld was dort von dir selber verdient wurde ist eigentlich deins und die Eltern dürfen das nicht verwähren und was du später machen willst und Fahrschule ist ja was du willst das ist nicht fair wenn die es entscheiden und nicht was die Eltern wollen und es ist halt dein leben
Wenn mir das passieren würde dann würde ich mich einfach mich beim Schule, Arbeitsberater beraten lassen (vertrauensperson) oder sogar zum Jugendamt wegen den Eltern gehen
Ja, sie dürfen entscheiden als Eltern, bis du 18 bist.
Die andere Seite ist natürlich, dass du ohne Zustimmung deiner Eltern ja auch gar nicht mit dem Führerschein anfangen darfst, die müssen da ja unterschreiben.
Mit 16 könntest du ja auch nur begleitendes Fahren Pkw machen bzw. Roller (am). Für ersteres brauchst du dann ja auch begleitende Personen und beim Roller kann ich mir gut vorstellen, dass sie es nicht wollen, weil es ihnen zu gefährlich ist oder sie es nicht notwendig finden. Aber egal wie, ohne ihr Einverständnis geht es nicht.
Du möchtest mit der Fahrschule beginnen. Was meinen denn deine Eltern dazu? Wollen sie das nicht? Sie dürfen Dir das verbieten. Vielleicht möchten sie nicht, dass Du hinterher das begleitete Fahren machst.
Ansonsten würde es kaum Sinn machen, warum Du nicht an dein Geld darfst.
Frag sie erstmal, warum Du nicht an das Geld darfst. Ist es deine Absicht, den Führerschein zu machen oder gibt es andere Gründe, die sie stören. Irgendetwas werden sie doch wohl antworten.
Hmm...seltsam....
Da fällt mir leider auch nichts zu ein, da ich finde, dass ein Führerschein extrem brauchbar ist.
Ja, Vermögenssorge gehört zum Sorgerecht, das dürfen die. Außerdem sind Verträge, die du schließt, schwebend unwirksam, das heißt, die können rückgängig durch deine Eltern gemacht werden.
Als kleine Ergänzung:
Im Jahr 2010 gab es einen Fall eines alleinerziehenden Vaters.Landesgericht Coburg entschied damals, dass der Vater das Geld, dass er von dem Konto seiner minderjährigen Tochter entwendete, wieder zurückzahlen musste, als er es für eigene Zwecke ausgab. Gilt die Entscheidung auch in meinem Fall?
Meine Eltern wollen das Geld auf ihr Konto übertragen.
Ihr Antwort: Das Geld kannst du später besser gebrauchen.