Dürfen, können, müssen. busfahren und busfahrenrin das Ärtzlicher Attest für die masken Befreiung kontrollieren?

4 Antworten

Da sie das Hausrecht über den Bus ausüben, klar dürfen sie. Ansonsten können sie einfach den Zutritt verweigern.

Der ÖPV ist ein Grundrecht, auch für Maskenbefreite.

Wie z.B. soll der Rentner ohne Auto, Angehörige oder ihn für „lau“ von A nach B fahrende Bekannte zum Lebensmittelkauf oder zu seinem Arzttermin kommen?

Es sind oft schwerwiegende Krankheiten, die zu einer Maskenbefreiung führen. Diese Personen sind damit schon so gestraft, dass ein pauschales Untersagen von elementaren Grundbedürfnissen nicht zulässig ist.

Der Passus der Maskenbefreiung wurde in das Infektionsschutzgesetz mit aufgenommen, in Absprache auch mit RKI und anderen gesundheits-/ politischen Verantwortlichen in Abwägung aller Risiken.

Die Gesellschaft sollte nicht nur Empathie mit den Risikogruppen durch Akzeptanz von Lockdown und Existenzangst und .... zeigen, sondern auch Empathie mit den Bedürfnissen von chronisch Kranken aufbringen.

Eine Mitteilungsobliegenheit wegen Pflichten aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung besteht nur gegenüber hoheitlich tätigen Personen.

Als hoheitlich tätige Personen können neben Beamten auch Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das können etwa Objektschützer, Busfahrer oder auch Pflegekräfte sein.

Dürfen ja.

Vorzeigen musst Du es allerdings nicht. Dies übernimmt und darf die Polizei

Allerdings kann er Dir dann den Zutritt zum Bus verweigern.