Dürfen eltern die Klassengruppe lesen?
Ein Schüler meiner Klasse ist in unserer Klassengruppe und seine Mutter liest jede Nachricht und hat auch im Elternabend den Chat vorgelesen. Ist das erlaubt?
4 Antworten
Nein, es ist ein Privater Gruppen Chat, sie darf nicht verlangen Zugriff auf das Handy zu haben, sie darf nicht einfach Zugriff auf den Chat nehmen ohne Zustimmung der Teilnehmer und das Öffentlich vorlesen. Auch wenn sie in einer Gruppe geschrieben wurden, ist das ohne Zustimmung derer, derer Nachrichten vorgelesen werden, Strafbar. Und ja, ein Gruppen Chat kann Privat sein, solange der nicht Öffentlich zugänglich ist.
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
(Quelle: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention)
Natürlich ist das erlaubt, wenn der Junge es seiner Mutter zeigt.
Nein. Seine Mutter nimmt sein Handy um den Chat durchzuschauen. Sie schaut jeden Chat an
Nein, sie darf nur Chats angucken, wenn eine Zustimmung aller Chat Beteiligter vorliegt.
Nein, es ist ein Privater Gruppen Chat, sie darf nicht verlangen Zugriff auf das Handy zu haben, sie darf nicht einfach Zugriff auf den Chat nehmen ohne Zustimmung der Teilnehmer und das Öffentlich vorlesen. Auch wenn sie in einer Gruppe geschrieben wurden, ist das ohne Zustimmung derer, derer Nachrichten vorgelesen werden, Strafbar. Und ja, ein Gruppen Chat kann Privat sein, solange der nicht Öffentlich zugänglich ist.
Artikel 16 [Schutz der Privatsphäre] (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
(Quelle: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention)
(Habe schon geantwortet, aber hier ist es zussamengefasst)
Der Erziehungsberechtigte darf das und sollte es auch tun.
Dann hat der Erziehungsberechtigte auch das Recht, Dir Deine Kommunikationsmittel einzuschränken und darf sie Dir auch vollständig entziehen.
Nein, das darf der Erziehungsberechtigte nicht und sollte es auch nicht.
NOCH gilt das Post- bzw. Briefgeheimnis. Ein Lehrer darf auch keine Zettelchen lesen, die sich Schüler im Unterricht gegenseitig schreiben. Er darf sie einsammeln, muss sie aber ungelesen nach der Stunde an den Absender bzw. den Addressaten zurückgeben.
Wenn der Junge es freiwillig zeigt, dann darf sie das lesen. Ansonsten darf sie das nicht.