Dürfen die Eltern die Ärztin fragen, was ihr Kind hat?

6 Antworten

Hallo, ja deine Eltern machen sich Sorgen verständlich nur sie ist 18 Jahre alt und volljährig sie dürfen es zwar erwähnen deine Eltern nur was das Gesetzbuch angeht würde ich mal sagen sie ist 18 Jahre alt da kann sie erst recht selber entscheiden ja oder nein also vom rechtlichen her auch ist es für mich sehr fragwürdig weil sie ist schon volljährig wenn sie es nicht will aus welchem Grund auch immer sollten dass die Eltern eigentlich respektieren sie ist alt genug ich hoffe dass sie nichts schlimmes hat ganz ehrlich


Susan4123 
Fragesteller
 14.06.2023, 00:01

sie schläft die ganze Zeit. Isst nie was.
Auch sollte sie eigentlich nicht aus der Krankenhaus entlassen werden, aber sie ist selber raus gegangen, da sie schon 18 ist. Der Arzt wollte das nicht, dass sie raus geht.

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Lausejunge597  14.06.2023, 00:18
@Susan4123

ja das tut mir sehr leid komme aber sprich noch mal mit ihr, weil irgendwas stimmt dann natürlich nicht ich weiß nicht was aber vielleicht kommst du an sie ran und kannst sie überreden zu sagen was ihr fehlt so leid es mir tut aber ich weiß natürlich auch nicht was los ist

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Nein, Ärzte dürfen ohne Einwilligung keine Auskunft erteilen.

Die Eltern dürfen die Ärztin selbstverständlich fragen, aber die Ärztin darf die Frage nicht beantworten. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht, und die gilt auch gegenüber den Eltern.

Die Ärztin darf nur eine Auskunft geben, wenn sie zuvor von der Patientin ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden wurde. Eine Ausnahme gibt es hier nur, wenn die Patientin aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu einer Auskunft zu geben, weil sie z.B. bewusstlos ist, im Koma liegt oder ähnliches. Dann darf engsten Angehörigen unter gewissen Umständen eine Auskunft erteilt werden.

Ja schon, obwohl technisch gesehen eigentlich nicht, weils rechtlich verboten ist.

Fragen darf man.
Eine Antwort wird es nur nicht geben.