Duales Studium eventuell abbrechen?
Hi,
Ich bin im Moment bei einem Freiwilligendienst, welcher ein Jahr gedauert hat, aber sich jetzt langsam dem Ende zuneigt. Bevor ich diesen angetreten habe, habe ich einen Vertrag für ein duales Studium an einer privaten Hochschule unterschrieben. Ich habe dann in diesem Freiwilligensienst auch alles organisiert, also ich habe eine Firma und eine WG.
Mir ist hier aber klargeworden, dass ich lieber näher bei meiner Familie wäre, aber die Hochschule ist am anderen Ende von Deutschland.
Ich werde das duale Studium auf jeden Fall ausprobieren, weil ich sonst keinen anderen Plan habe, aber ich muss es einfach wissen.
Wenn man fristgerecht in der Probezeit kündigt, bzw am Ende der Probezeit, muss man dann den Rest der Studiengebühren, also für die restlichen Semester übernehmen, oder nicht?
Würde mich über eine Antwprt von euch freuen
Liebe Grüße
3 Antworten
Wenn man fristgerecht in der Probezeit kündigt, bzw am Ende der Probezeit, muss man dann den Rest der Studiengebühren, also für die restlichen Semester übernehmen, oder nicht?
Derlei Antworten kannst Du dem von Dir unterschriebenen Vertrag entnehmen, dessen Inhalt hier niemand kennt.
Bei 8.4 steht:" Für diejenigen Studierenden die mit ihren Praxisunternehmen in einem Ausbildungsverhältnis stehen kann das Studium zusätzlich Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf die Prüfung enthalten." Das macht also irgendwie so garkeinen Sinn.
Das müsste in deinem Vertrag stehen.
Im Vertrag steht, dass ich zum Ende jedes Fachsemesters kündigen kann und die Studiengebühren spätestens einen Tag vor dem nächsten Fachsemester bezahlt werden müssen.
Das bedeutet doch, dass ich einfach nach dem ersten Fachaemester kündigen kann ohne dass ich danach was zahlen muss oder?
Ein letzter Satz macht mir noch etwas Kopfschmerzen:" Sofern die Hochschule zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt ist gilt der der Hochschule entstandene Schaden für die Restlaufzeit des Vertrages bei unterstellter ordentlicher Kündigung gem 8.4 mit 70% der anteiligen Studiengebühren als vereinbart. Die Hochschule ist unbenommen, einen ihr entstandenen höheren Schaden dem Studierenden dagegen einen geringeren Schaden nachzuweisen."
Das bedeutet aber doch NUR wenn sie mir kündigen ist das mit den 70% was oder versteh ich das falsch?
Liebe Grüße und vielen Dank, dass Sie sich mit mir beschäftigen, ich weiß das zu schätzen.
schau in deinen knebelvertrag, da findest du alle Regelungen.
Duales Studium und private Hochschulen sind maßlos überschätzt.
Im Vertrag steht, dass ich zum Ende jedes Fachsemesters kündigen kann und die Studiengebühren spätestens einen Tag vor dem nächsten Fachsemester bezahlt werden müssen.
Das bedeutet doch, dass ich einfach nach dem ersten Fachaemester kündigen kann ohne dass ich danach was zahlen muss oder?
Ein letzter Satz macht mir noch etwas Kopfschmerzen:" Sofern die Hochschule zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt ist gilt der der Hochschule entstandene Schaden für die Restlaufzeit des Vertrages bei unterstellter ordentlicher Kündigung gem 8.4 mit 70% der anteiligen Studiengebühren als vereinbart. Die Hochschule ist unbenommen, einen ihr entstandenen höheren Schaden dem Studierenden dagegen einen geringeren Schaden nachzuweisen."
Das bedeutet aber doch NUR wenn sie mir kündigen ist das mit den 70% was oder versteh ich das falsch?
Liebe Grüße und vielen Dank, dass Sie sich mit mir beschäftigen, ich weiß das zu schätzen.
außerordentliche Kündigung wäre beispielsweise wenn du irgendwelchen Unsinn baust und deswegen fliegst.
mach nur eine ordentliche Kündigung und alles ist tutti
Vielen Dank
Kannst dir garnicht vorstellen wie sehr mich dein Kommentar gerade erleichtert ❤
Im Vertrag steht, dass ich zum Ende jedes Fachsemesters kündigen kann und die Studiengebühren spätestens einen Tag vor dem nächsten Fachsemester bezahlt werden müssen.
Das bedeutet doch, dass ich einfach nach dem ersten Fachaemester kündigen kann ohne dass ich danach was zahlen muss oder?
Ein letzter Satz macht mir noch etwas Kopfschmerzen:" Sofern die Hochschule zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt ist gilt der der Hochschule entstandene Schaden für die Restlaufzeit des Vertrages bei unterstellter ordentlicher Kündigung gem 8.4 mit 70% der anteiligen Studiengebühren als vereinbart. Die Hochschule ist unbenommen, einen ihr entstandenen höheren Schaden dem Studierenden dagegen einen geringeren Schaden nachzuweisen."
Das bedeutet aber doch NUR wenn sie mir kündigen ist das mit den 70% was oder versteh ich das falsch?
Liebe Grüße und vielen Dank, dass Sie sich mit mir beschäftigen, ich weiß das zu schätzen.