Drittgeschädigter durch Wohnungsbrand, wer kommt für die Kosten auf?


05.01.2020, 19:41

So kurzes Update:

Ich hab keine Hausratsversicherung möchte aber nicht auf den Kosten liegen bleiben, daher habe ich mich mit anderen Geschädigten zusammen getan und wir würden gerne privatrechtlich eine Klage einreichen. Nun haben wir erfahren, dass die Familie Harz 4 bezieht und über kein Vermögen verfügt wird es was bringen oder ist es überhaupt sinnvoll. (Eine Rechtsschutzversicherung ist, da daher kommt es mir ganz gelegen.)

3 Antworten

Auch wenn es manchmal nicht so gut zu verstehen ist, aber wenn Ihr eine Hausratversicherung habt, in der Schäden aufgrund von Feuer abgedeckt sind, muss diese dafür aufkommen.

Würdet Ihr den Brandverursacher verklagen, würde sein Anwalt die Frage nach Eurer Hausratversicherung als erstes stellen.

Wenn Eure Hausratversicherung erst einmal den Schaden reguliert hat, nimmt sie ggf. Regress beim Verursacher. Das geht Euch aber nichts mehr an. Auch die Frage nach vorhandenem Vermögen des Verursachers spielt dann keine Rolle mehr.

Da Du keine Hausratversicherung hast, war Dein Hausrat wohl auch nicht viel wert. In diesem Fall kann es sogar sein, dass Du gar nichts bekommst, weil Du

  1. womöglich gar nicht in der Lage bist, echte Schäden nachzuweisen und weil Du 2. die Möglichkeit einer Hausratversicherung leichtfertig bzw. fahrlässig außer Acht gelassen hast.

Und wenn nun beim Verursacher nichts zu holen ist, kannst Du Dir auch einen Prozess sparen oder aber die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um eine von vornherein wenig erfolgversprechende Klage zu führen?

Für Schäden an der Bausubstanz kommt der Gebäudeversicherer des Eigentümers auf.

Für Schäden am Hausrat muss weder der Eigentümer noch dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Bei Brandstiftung liegt insofern kein Verschulden vor.

Sofern Ihr keine Hausratversicherung habt, müßt Ihr Eure Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Vermutlich wird da nichts zu holen sein. Auch eine eventuell beim Verursacher bestehende Haftpflichtversicherung braucht nicht einzutreten. Dann bleibt alles bei Euch hängen.

Wenn die Wohnung gemietet ist, wird alles, was mit dem Gebäude zu tun hat, von der Gebäude-Brandversicherung bezahlt.

Die Inneneinrichtung von Deiner Hausratversicherung. Hast du keine Hausratversicherung, hast du Pech gehabt. Dann musst du den Brandstifter privatrechtlich verklagen.


Uzay1990  04.01.2020, 20:32

Ja, wobei es auch darauf ankommt, welche Leistungen im Schadensfall eine eventuell vorhandene Hausratversicherung abdeckt. Im 'meiner' Police ist nicht nur die Wohnungseinrichtung, sondern eventuelle Kosten für eine Not- bzw. Hotelunterkunft und einen möglichen Wachdienst für die verlassene Wohnung beinhaltet.

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FreierKnacki  04.01.2020, 20:34
@Uzay1990

Die Hotelunterkunft geht, glaube ich, zu Lasten des Vermieters, der das dann über die Gebäudeversicherung ersetzt bekommt.

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RauchigesSteak 
Fragesteller
 04.01.2020, 20:35

Okay und wenn ich mein Nachbar privatrechtlichen verklagen würde würde es doch seine Versicherung übernehmen oder ? Und kurze Anmerkung es scheint so als wenn doch der Nachbar selbst Verursacher des Brandes ist .

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FreierKnacki  04.01.2020, 20:38
@RauchigesSteak

Dann kommt es darauf an, ob er eine Haftpflichtversicherung hat. Wenn er kein Vermögen hat, bekommst du deinen Schaden in monatlichen Raten.

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