DRINGEND Sachen in Mietvertrag nicht eingehalten?

2 Antworten

Selbstverständlich darfst du die Miete (brutto) mindern. Der Wegfall der Wasserversorgung und der Benutzung des Bades stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Dementsprechend ist die Minderungsquote zu berechnen. Ich sehe hier zusammen 30% als angemessen. Teile deine Monatsbruttomiete durch 30 und multipliziere das Ergebnis mit 34 (Tage des Ausfalls). Diesen Betrag ziehst du von der nächsten Mietzahlung ab. Das teilst du zuvor dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.

Wenn bei der Herausgabe der Wohnung an den Mieter gravierende Mängel in der Wohnung festgestellt wurden und das in einem Übergabeprotokoll vermerkt und eine Frist zur Beseitung der Mängel vereinbart wurde, ist eine Mietminderung möglich.

Allein aus der freiwilligen Nichtnutzung der Wohnung ergibt sich kein Minderungsrecht.