DRINGEND Sachen in Mietvertrag nicht eingehalten?
Hallo,
ich bin am 26.12. in neue Wohnung eingezogen und am 20.12 Vertrag unterschrieben.Die haben gesagt es passt alles und ich habe denen geglaubt aber Dusche hat nicht funktioniert und Wasser in Toilette ging nicht so wirklich.Dann haben die Ewigkeit lang gebraucht jemanden zu schicken der neue Dusche einbaut und haben gesehen in Keller das mit Wasser was nicht stimmt und müssen mir in ganzen Wohnung Wasser ausmachen.Also seid 03.01. gar kein Wasser. Ich war bei ne Freundin ein Monat lang weil daheim musste ich alles aus bad rausmachten damit die arbeiten können und man könnte nicht du funktionieren.Heute ist 07.02. und erst heute habe ich ne Dusche und Wasser. Die verlangen aber von mir die ganze Miete.Ich zahle das sicher nicht.Was kann ich machen? Könnt ihr mir ein Rat geben? Danke
2 Antworten
Selbstverständlich darfst du die Miete (brutto) mindern. Der Wegfall der Wasserversorgung und der Benutzung des Bades stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Dementsprechend ist die Minderungsquote zu berechnen. Ich sehe hier zusammen 30% als angemessen. Teile deine Monatsbruttomiete durch 30 und multipliziere das Ergebnis mit 34 (Tage des Ausfalls). Diesen Betrag ziehst du von der nächsten Mietzahlung ab. Das teilst du zuvor dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.
Wenn bei der Herausgabe der Wohnung an den Mieter gravierende Mängel in der Wohnung festgestellt wurden und das in einem Übergabeprotokoll vermerkt und eine Frist zur Beseitung der Mängel vereinbart wurde, ist eine Mietminderung möglich.
Allein aus der freiwilligen Nichtnutzung der Wohnung ergibt sich kein Minderungsrecht.