10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine ganz schlechte Idee, dieses Messer ist doch nicht zur Selbstverteidigung gemacht. Es ist zum Angriff gedacht. 

Ein Messer zur Selbstverteidigung ist immer eine schlechte Idee. Nicht nur, dass Du rechtliche Konsequenzen befürchten könntest, das Messer schützt dich zudem auch nicht wirklich. 

Wenn Du damit vor einem Angreifer trittst, lacht er Dich aus und zieht darauf hin sein richtiges Messer. Ganz nach dem Vorbild von Crocodile Dundee. Was machst Du dann? 

Du meintest, du kennst jemanden, der Dir den Umgang mit dem Messer beibringen kann? Tut mir leid, aber das ist lächerlich. Du kannst nicht von einem 2 Stunden Kurs lernen mit so einer Waffe umzugehen. Nur ein Angreifer kann mit einem Messer umgehen! Ein Angreifer sticht und schlitzt solange mit dem Messer, bis Du am Boden liegt und verblutest. Nimm es mir nicht übel, aber Du würdest eher zitternd und wackelig vor ihm mit Deinem kleinem Messer stehen und es womöglich noch aus der Hand verlieren.

Messer sind immer eine Angriffswaffe. Und ja, Du kannst jemanden ganz einfach damit töten. Stelle dir ein Szenario vor, in dem Du Dein Messer benutzen möchtest. Eine falsche Bewegung, ein falscher Schritt, und Dein Gegenüber ist Tod. Und es ist Deine Schuld. Vielleicht war es nur ein Missverständnis und dein Gegenüber wollte dich gar nicht angreifen, oder wollte dich gar nicht schädigen. Du kennst den Hintergrund der Person nicht und kannst deshalb auch nicht darüber entscheiden, ob ein Angriff mit einem Messer gerechtfertigt wäre.

Pfefferspray, Kubotan, oder spezielle Taschenlampen eignen sich besser zur SV!

Ein Pfefferspray ist erstmal ungefährlich und hinterlässt erstmal keine bleibenden Schäden beim Angreifer. Dennoch ist es sehr wirkungsvoll, da man damit den Angreifer blendet und die Flucht ergreifen kann.

Wenn Du unbedingt eine SV "Waffe" haben willst, empfehle ich einen Kubotan Stift. Das ist ein etwas längere Stift aus hartem Metal mit einer stumpfen Spitze. Damit kann man sich auch gut verteidigen, aber auch hier muss der Umgang gelernt sein.

https://youtu.be/LgPjRcZ950Q

https://youtu.be/779fGTwvSO4

https://youtu.be/N9KfMQmufoY

Woher ich das weiß:Hobby – Trainiere jetzt seit ein paar Jährchen WingTsun

CaptainBozo01 
Fragesteller
 01.04.2018, 15:24

Die Person die ich kenne ist der Vater meiner Freundin, also hätte ich schon die Möglichkeit es "gescheit" zu lernen. Nicht nur im 2 Stunden Kurs.

Sonst leuchtet das was du sagst aber ein, vielen Dank ^^ Kubotan bzw. Tactical pen hab ich schon.

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19Michael69  02.04.2018, 14:16
@CaptainBozo01

Welche "Kampfausbildung" hat denn der Vater deiner Freundin?

Ich bin im normalen Umgang mit Messern sogar sehr geübt und bin mir dennoch nicht sicher, es in einen solchen Fall richtig einsetzen zu können.

Dementsprechend würde ich es mir auch nicht anmaßen, dies jemandem beibringen zu wollen.

Gruß Michael

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CharliePace  02.04.2018, 19:43
@CaptainBozo01

Dannn benutze diese Dinge doch. Aber versuche nicht, dich mit einem Messer zu verteidigen.

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Ich rate ab und beim öffentlichen mitführen könntest du auch mit der Polizei ein Problem bekommen.

Wer ein Messer hat, will es auch benutzen und ich vermute bei dir die Selbstverteidigung eher nur vorgeschoben während du auf der Suche nach einem Grund bist, es wirklich mal einzusetzen statt seinen Einsatz mit allen Mitteln zu vermeiden.


CaptainBozo01 
Fragesteller
 01.04.2018, 12:49

Ich hoffe dass ich das Messer niemals brauchen werde, aber ich hätte gerne im Falle dass mir jemand ans Leben will etwas womit ich mir behelfen kann. Und in solchen Situationen ist Reizgas zum Beispiel sehr unzuverlässig.

Mir geht es auch darum ein Sicherheitsgefühl zu haben ^^"

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Sich zur Selbstverteidigung zu bewaffnen ist in 99,99 % aller denkbaren "normalen Orte" vollkommen überflüssig und auch ohne Aussicht auf Erfolg, wenn man im Umgang mit was auch immer nicht geübt ist.

Gegen was genau soll es dich schützen?

Gegen einen Terroranschlag auf keinen Fall und ein gezielter Angriff auf genau deine Petson ist höchst unwahrscheinlich.

Und wenn doch, dann geht das so schnell und dein Adrenalinspiegel ist so hoch, dass du was auch immer du dabei hast sowieso nicht gezielt und nicht erfolgreich einsetzen kannst.

Im dümmsten Fall wird es dann auch noch gegen dich selbst eingesetzt.

Viele Grüße

Michael

Zu kurz und nicht 42a Konform.

Dicke Lederjacke und Fettschicht = Schutzschicht gegen diese kleine Messer.

Nr.1 Für Selbstverteidigung Pfepperspary

lässt sich nämlich bedenkenloser einsetzen, da die Hemmschwelle ein Pfepperspary zu benutzen geringer ist als bei einem Messer. Immerhin will man den Angreifer nicht Abstechen nur weil er dich Bedroht, Anspuckt oder nur leicht Schubst.

Realistischste Verteidigung mit dem Messer YouTube :

1. Lajolo Knife fencing by Danilo Rossi
2. Paul Vunak Knife
3. Fred Mastro Knife
4. Michael Janich Knife
5. Code red defense Knife

Diese Mcdojo Vögel die behaupten das man ein Messer blocken oder hebeln könnte haben keine Ahnung.

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und 

du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.

Oder du gehst trotz Notwehr 604 Tage in Haft.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Empfehlenswert da wirksam und nicht tödlich:

Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

https://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahl


ThisIsJustMeHH  01.04.2018, 13:06

Wie immer sind ES1956 ausführungen zum Waffenrecht vollkommen korrekt. Der einzige Hinweis der noch fehlt ist dass das verlinkte Messer schon ganz klar durch den beidseitigen Schliff dem Führverbot unterliegt.

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ES1956  01.04.2018, 13:12
@ThisIsJustMeHH

Ich hatte das Modell schon in den Fingern und die "Rückenschneide" war absolut stumpf.

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ThisIsJustMeHH  01.04.2018, 13:46
@ES1956

Ah alles klar. Ich vermute mal dass dies dann einer der Fälle ist in denen das BKA Waffeneigenschaften bejahen und das Modell als eindeutig als Stichwaffe konzipiert einstufen wird. (ist aber natürlich eine Vermutung die ich ohne einen BKA Bescheid nicht belegen kann...)

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