Dienstwagenschlüssel verloren- wer haftet?
Hallo, ich arbeite in der ambulanten Pflege und wir bekomme für den Tag jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Nun habe ich am Dienstag nach meiner Tour den Waagen auf dem Parkplatz des Büros abgestellt, abgeschlossen und den Schlüssel in unserer Mappe wieder zurück gelegt, am nächsten Tag war der Schlüssel nicht da, habe es dokumentiert.
Jetzt wird mir unterstellt ich hätte den Schlüssel verloren, dabei weiß ich, dass ich ihn aufjedenfall zurück gebracht habe.
ich soll nun die Kosten für das Abschleppen zur Werkstatt und auch die Anfertigung des neuen Schlüssels bezahlen.
5 Antworten
Mein Bauch sagt mir, dass man die Umstände näher durchleuchten muss. Wie wird das normalerweise bei anderen Kollegen gemacht? Legt jeder gleichermaßen den Schlüssel an einen Ort, der auch für dritte zugänglich ist? Dann wird man schwer Dich dafür haftbar machen können; es gäbe ja Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber dafür sorgen könnte, dass die Rückgabe eines Schlüssels zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Wenn es mehrere Fahrzeuge und Fahrer gibt, und jeder bei Rückkehr den jeweiligen Schlüssel in eine Kiste gibt und das niemand beaufsichtigt, kannst Du höchtwahrscheinlich nicht dafür haftbar gemacht werden.
In deiner privaten Haftpflichtversicherung ist der Einschluss des Verlust von dienstlichen Schlüsseln möglich. Ob du einen solchen Einschluss hast, kannst du bei deinem Vermittler erfahren, wenn du das nicht selbst aus der Police ersehen kannst.
Ich habe in der Haftpflicht den Verlust von Schlüsseln mit versichert, auch fremder Schlüssel vom Arbeitgeber, allerdings ist der Verlust von Schlüssel bei Autos nicht mit inbegriffen, da es sich um ein beweglichen Gegenstand handelt
Was glaubst du, wer haftet?
Und: Schlüssel werden nicht angefertigt, sondern die bestellt man aufgrund der Fahrgestellnummer beim Hersteller. Dein Arbeitgeber hat auch garantiert einen Zweitschlüssel. Dann muss auch garnichts abgeschleppt werden!
So ein Unsinn! Auch sind deine Kommentare in anderen Antworten totaler Blödsinn.
Dein ganzes Konstrukt ist Unsinn, von wegen:
- kein Ersatzschlüssel vorhanden - Dienstwagen haben immer einen Ersatzschlüssel
- Wagen muss abgeschleppt werden - wieso abschleppen? Er stand auf dem Parkplatz des Arbeitgebers
- Schlüssel muss angefertigt werden - Ersatzschlüssel werden nicht angefertigt, sondern bloss beim Hersteller bestellt
Gut, ich kann nichts für die Aussagen meines Arbeitgebers. Sind keine Aussagen die ich persönlich treffe.
- hat jedes Fahrzeug 2 Schlüssel
- bekommt man einen neuen Schlüssel ohne das Fahrzeug hinzuschleppen
- haftest du für gar nix. Du haftest ja auch nicht wenn du das Auto kaputt fährst ... auch wenn es manche Ausbeuter gerne so hätten.
Wenn dein Arbeitgeber Schadenersatz von dir einfordert, muss er das auf zivilrechtlichem Weg machen.
Arbeitsrechtlich kann er dich nur in die Haftung nehmen, wenn er dir grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen kann. Schließlich benutzt du das Fahrzeug ja beruflich und nicht privat.
Ich würde dir trotzdem raten, diesen "Schaden" deiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden (sollte jeder haben) und sich dann den Arbeitgeber mit der Versicherung rumärgern lassen.
Sollte dein Arbeitgeber versuchen, dir die Kosten von deinem Gehalt abzuziehen, musst du Klage beim Arbeitsgericht erheben. Womöglich würden auch Pfändungsfreigrenzen missachtet.
Manche Arbeitgeber gehen da sehr ruchlos vor. Man sollte sich ihnen ebenso ruchlos entgegenstellen.
Wer haftet ihr für mich unklar, natürlich bin ich für den Schlüssel und auch für das Auto verantwortlich. Aber ich habe ihn ja zurück gelegt gehabt, wofür ist natürlich keine Zeugen gibt.
Auf den Zweitschlüssel habe ich die PDL bereits angesprochen, angeblich würde es keinen zweitschlüssel geben, was ich mir nicht vorstellen kann, deshalb wurde er nun abgeschleppt.