Determinismus?

3 Antworten

im Strafrecht zumindest ("leider") keine, denn auch ohne freien Willen sind Strafen zur Abschreckung und Läuterung, sowie allgemein für die gesellschaftliche Ordnung wichtig.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bilde mich autodidaktisch in philosophische Themen

Keine.

Die Illusion ist so mächtig, dass sogar der, der weiß, dass es ein Illusion ist, den Eindruck hat, dass er frei entscheiden könnte.

Es ist die gleiche Illusion die wir mit dem "ich" verbinden. Freuds unbewusstes "ich" wurde mangels empirischer Stützung seit der kognitiven Revolution (etwa 1950) verworfen. Doch das "ich" weigert sich wie ein begrifflicher Zombie zu sterben.

Hallo. Ich beschäftige mich gerne mit der Philosophie des freien Willens und dem Determinismus. Wenn der freie Wille eine Illusion wäre, würde dies bedeuten, dass unsere Entscheidungen und Handlungen letztlich von Faktoren bestimmt werden, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z. B. die Umwelt oder Genetik und frühere Erfahrungen. Dies könnte dazu führen, dass wir die Verantwortung und Rechenschaftspflicht für unser Handeln anders sehen. Wenn beispielsweise jemand einen Mord begeht, könnte man sich dann mehr auf die gesellschaftlichen und umweltbedingten Faktoren konzentrieren, die dazu geführt haben, dass der Betreffende den Mord begangen hat, anstatt ihm die Schuld für sein Handeln zu geben. Strafen können eher als Mittel der Abschreckung oder Rehabilitation anstatt als Mittel der Vergeltung betrachtet werden. Darüber hinaus kann sich die Vorstellung, dass der freie Wille eine Illusion ist, auch auf unser Verständnis von individueller Identität und Autonomie auswirken. Es kann schwierig sein, die Vorstellung, dass unsere Entscheidungen und Handlungen nicht wirklich unsere eigenen sind, mit unserem Wunsch nach Kontrolle und Einflussnahme auf unser Leben übereinzustimmen. Das ist gruselig wenn man sich vorstellt das man lediglich eine Marionette ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Leonhard938 
Fragesteller
 06.03.2023, 19:32

Vielen Dank das Sie Ihr Wissen mit mir teilen, toller Beitrag 👏🏻

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Littlethought  06.03.2023, 19:37

Der Begriff der Rache (Vergeltung) gilt im Strafrecht der BRD als niedriger Beweggrund. Es wäre durchaus sinnvoll wenn dieser Gedanke durch die Erkenntnis der menschlichen Unfreiheit endlich auf den Schuttabladeplatz der Rechtsvorstellungen gesetzt würde. Ein Strafgefangener kostet in der BRD pro Tag etwa 80 € . Perverserweise zahlt sogar das "Opfer" über die Steuern dabei mit. Ich könnte mir vorstellen, dass man das sinnvoller regeln könnte. Frauen mit PtBS landen häufig in der Psychatrie, Männer häufig im Gefängnis.

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FreddyKrueger6  06.03.2023, 19:41
@Littlethought

In Deutschland gilt das Konzept der Rache oder Vergeltung nicht als gültiges Motiv für die Begehung einer Straftat und wird in Strafverfahren nicht als rechtliche Verteidigung anerkannt. Das Strafrechtssystem in der „BRD“ basiert auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Fairness und Rehabilitierung und nicht auf Bestrafung und Rache. Das vorrangige Ziel des Strafrechts ist es, die Gesellschaft vor kriminellen Handlungen zu schützen, Rückfälle zu verhindern und die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern. Ja klar sind die Kosten der Inhaftierung sind in der „BRD“ relativ hoch und belasten den Steuerzahler. Auch wenn die Kosten für die Inhaftierung hoch sind, muss der Hauptzweck der Inhaftierung nicht in der Bestrafung, sondern im Schutz der Gesellschaft und in der Förderung der Rehabilitation bestehen.

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Littlethought  06.03.2023, 19:47
@FreddyKrueger6

Rache gilt aber bei entsprechenden Taten als niedriger Bewegggrund und ist dann strafverschärfend. Für das Rechtsystem selbst ist aber in der BRD der Rachegedanke kein Leitmotiv. Da hast du recht. Aber schau dir mal entsprechende amerikanische Darstellungen an. Da sieht das anders aus.

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