DEr Bau der Mauer in Berlin?
Hallo, sollen die Mauerstützen zu Recht bestraft werden? , bzw wer die Verantwortung für die Toten trägt.
Meinst du die Mauerschützen?
Ja, hab mich verschrieben
3 Antworten
Im Prinzip sind die Stützen schon wichtig gewesen, sonst wäre die Mauer ja gleich wieder eingestürtzt... weiß jetzt auch nicht für was du ne bauliche Maßnahme (das sind Stützten ganz allgemein) verantwortlich machen willst?!?
Solltest du MauerSCHÜTZEN meinen, so glaube ich nicht das man heute keinen Verantwortlichen mehr finden wird. Die Frage ist ja auch, wer ist verantwortlich? Der Schütze oder dessen Befehlshaber? Wenns letzterer ist, wie weit nach oben in der Befehlskette muss man gehen um DEN Verantwortlichen zu finden?
Ich war bei der Bundeswehr im Objektschutz und wir hatten im Prinzip ähnliche Vorgaben. In militärische Hochsicherheitsbereiche darfst halt genausowenig reinlassen, wie die Wachsoldaten an der innerdeutschen Grenze Flüchtlinge rauslassen durften.
Man sollte sich das jetzt nicht wie ein Jäger auf dem Hochstand und die Flüchtenden als "Karnickel" vorstellen, die ohne Vorwarnung beschossen wurden. Das war schon abgestuft geregelt (siehe unten)
Doch Tatsache ist, das damals wirklich viele (mind. 140) an der Mauer erschossen wurden. Ganz besonders dramatisch das lange Leiden und der Tod von Peter Fechter. Keiner traute sich ihn aus dem Grenzstreifen zu holen....
Heute noch jemanden zu finden der Verantwortung dafür trug, das an der innerdeutschen Grenze geschossen wurde, dürfte wie gesagt schwer werden. Was man aber immer wieder findet sind Hinweise, das es einen "richtigen" Schießbefehl wohl nur als allerletztes Mittel gab.
"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben" heißt es da in einem Papier aus den Anweisungen für Grenzsoldaten. Ich hab jetzt keine anderen Anweisungen entdecken können, daher hier einmal der Vorgang, der mir im Falle eines Falles befohlen war: (ob das heute noch so ist, kann ich nicht sagen.)
Person kommt unbefugt in den Bereich
wird angerufen ("HALT stehenbleiben, Bundeswehr)
Anruf zweimal wiederholen, danach Schusswaffengebrauch androhen ("HALT stehenbleiben oder ich schieße")
Warnschuss abgeben, dann erneut androhen
gezielt schießen!
Der Ablauf gilt nur, wenn die Person nicht auf die Rufe reagiert, natürlich.
nein. wenn wir zur Sicherung unseres Bereiches unsere nächtlichen Patroullien durchführten, war immer scharfe Munition mit dabei. Hätte einer auf die oben aufgeführten Rufe samt Warnschuss nicht reagiert, hätten wir die Person "ausschalten" dürfen.
Zugegeben die Grenzer hatten ein sehr kleines Zeitfenster um zu reagieren, aber rein vom Prinzip her... Schuss ist Schuss.
Er hat im Falle der Berliner Mauer nicht den "Stadtteil" gewechselt sondern die Landesgrenze überschritten!
und ist dabei verblutet. Aber wenn du das mit deinen Aufgaben gleich setzten möchtest, werde ich das nicht ändern.
https://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/171420/fechter-peter
den hab ich auch in meiner Antwort erwähnt. Wüsste gern was dein Problem ist. Die Jungs haben nur ihren Befehlen nach gehandelt. Die Verantwortlichen wurden viel zu spät und viel zu wenig zur Verantwortung gezogen. Im Falle Fechter frage ich mich bis heute wieso den keiner rausgeholt hat.
Das wäre in dem Fall auch die Aufgabe der Schützen gewesen. Die unterlassene Hilfeleistung muss man ihnen wirklich vorwerfen!
Aber du kannst das jederzeit selbst ausprobieren. Steig nachts über den Zaun eines Fliegerhorstes oder eines anderen militärischen Hochsicherheitsbereichs, renn in irgendeine Richtung und reagier einfach nicht auf die Zurufe der Wachsoldaten...
Kennst dich echt aus mit der Führung eines KZ´s? Interessant. Der Prozess hat viel zu wenig die zur Verantwortung gezogen, die die Befehle erlassen haben. Die Schützen wurden dabei zu Bauernopfern. Klar hätten sie die Befehle ignorieren können... und dann?
Wir brauchen nicht darüber diskutieren, das der Schießbefehl falsch war. Aber er existierte als geltende Vorgabe, an denen kein Wachsoldat damals vorbei kam.
Nein. Das ist Siegerjustiz. Die Regeln waren damals halt so.
Die Verfahren gegen die Mauerschützen konnten durchgeführt werden, weil in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde,[1][2][3] dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren.
Das ist zwischenzeitlich Geschichte:
Ein makabrer Scherz.