DEFINITION/ERKLÄRUNG von dem wort ZENTRALINSTANZ

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Eine Instanz ist eine zuständige Stelle, eine Organisationseinheit usw.

Sind diese Instanzen einer übergeordneten Instanz untergeordnet, ist das die Zentralinstanz . Also die Instanz im Mittelpunkt, damit ist die Hauptinstanz/Zentralinstanz gemeint.

Also in einer größeren Stadt kann eine kommunale Einrichtung (Ordnungsamt) eine Instanz sein. Die Zentralinstanz ist dabei aber das Rathaus (Gemeindeverwaltung), weil das Ordnungsamt dem Rathaus untergeordent ist.

Ein Polizeirevier ist eine Instanz, ist aber dem Polizeipräsidum untergeordnet usw.