Darf mir meine Chefin das abziehen?

3 Antworten

Nein, das kann sie nicht machen.

Zum einen kann keiner nachweisen, ob du es falsch abgehakt hast, es anderweitig entnommen wurde oder gar nicht mitgeliefert worden ist. Zum Anderen sind Firmen gegen solche Verluste versichert.

Wenn es nicht grade Einzelanfertigungen sind, kann die Ware einfach neubestellt werden beim Lieferanten und die fehlende als Verlust ausgebucht werden. Höchstens der Kunde könnte auf seine Lieferung/Montage (je nachdem was es ist) etwas länger warten.

purplechoA 
Fragesteller
 15.11.2023, 13:35

Also sie hat ein Bild von meinem lieferschein, den ich abgehakt habe. Das war eine Stange von den Heets (art Zigaretten) 10 Stück in ner Packung, da wir keine mehr hatten. Und sie hat ein Bild vom Zigarettenregal von drei Tage später wo man sieht dass die Sorte die gekommen ist leer ist. Ich weiss echt nicht mehr was war aber ich kontrolliere eigentlich immer sauber. Meine Chefin wurde auch gekündigt und ist nurnoch diesen Monat da. Und sie sagt halt die ganze zeit, dass sie Beweise hat. (Das Bild vom Lieferschein und das leere zigarettenregal drei Tage später, und es wurde in den drei Tagen im System auch nichts verkauft.) ich habe öfters schon wegen anderen Kleinigkeiten bezahlen müssen aber jetzt ist mir das echt zu viel aber ich weiss nicht wie ich da angehen muss. :(

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KleinesHasi85  15.11.2023, 14:40
@purplechoA

Das bestenfalls dumm gelaufen mit dem Lieferschein, aber viell. will dir deine Chefin einfach eins reinwürgen, wenn sie eh geht.

Fakt ist, das sie dir das nicht vom Gehalt abziehen darf. Ich hab neulich bei uns was ausbuchen müssen, was über 500€ wert war, weil es keiner finden konnte. Blöd aber ist so. Hat mein Ex Kollege bestellt und angenommen.

Wie gesagt Firmen sind gegen solche Verluste versichert. Das wird dann abgeschrieben von der Buchhaltung und gut ist. Neu bestellen fertig ist .

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Arbeitnehmerhaftung bei Sach- & Personenschäden | Lexware

Hat die Chefin irgendwelche Beweise? Und selbst wenn muss sie dir schon mindestens "mittlere" Fahrlässigkeit nachweisen, damit du überhaupt in der Mithaftung bist.

Tipp: Wenn dein Arbeitgeber schon wegen 70€ ein Aufhebens macht, läuft in dem Laden aber ziemlich was schief. Da solltest du vorsorglich überlegen, mal eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um zur Not relativ leicht einen Anwalt hinzuzuziehen.