Darf mir der Totenschein meines Vaters vorenthalten werden?

4 Antworten

Nachdem ein Mensch verstorben ist, gehört es zu den ersten Pflichten der Angehörigen bzw. des Pflege- oder Betreuungspersonals, einen Arzt zu verständigen, der den so genannten Totenschein ausstellen muss, nachdem er die Leichenschau nach Maßgabe des Rechts vorgenommen hat. Die Leichenschau ist im Selbstverständnis der Ärzte der letzte Dienst am Patienten, mit der über medizinische Feststellungen hinaus (Feststellung des Todes und der Todesursache) der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse dienende Aufgaben (Bewertung der Todesart, eventuell Meldepflichtigkeit) verbunden sind.

Todesursache ist nicht Todesart Worin besteht der Unterschied? Während die Todesursache klärt, woran ein Mensch verstorben ist (zum Beispiel an welcher Krankheit), erklärt die Todesart, wie der Tod eingetreten ist. Beide Fragen sind im Rahmen der Leichenschau nach Todeseintritt sehr wichtig. Der Totenschein, der am Ende ausgestellt wird, wird auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt. Es ist das erste Dokument, das nach dem Tod eines Menschen ausgestellt wird. Erst nach Ausstellen des Totenscheins und Klärung der Todesart können die nächsten Schritte bis hin zur Bestattung unternommen werden. Der Totenschein sollte nicht mit der Sterbeurkunde verwechselt werden, die das zuständige Standesamt ausstellt und die im Zusammenhang mit der Nachlassregelung wichtig ist.

Warum ein Totenschein? Die Klärung der Todesart entscheidet darüber, wie in der Folge mit dem Leichnam des verstorbenen Menschen umgegangen wird. Unterschieden wird dabei zwischen:

Todesart – natürlich Todesart – nicht natürlich Todesart – ungeklärt Stellt der Arzt als Todesart einen natürlichen Tod fest, können Angehörige zeitnah an einen Bestatter herantreten, um die Planung und Durchführung der Bestattung zu organisieren.

Todesart nicht natürlich – Was passiert? Hat der Arzt im Hinblick auf die Todesart Zweifel oder sind die Umstände so, dass er erkennt, dass es sich um Suizid oder ein Gewaltverbrechen handelt, dann ist er verpflichtet, auf dem Totenschein „ungeklärt“ oder „nicht natürlich“ anzukreuzen. Dann erfolgt automatisch eine staatsanwaltliche Ermittlung. In den Fällen einer "nicht natürlichen" oder "ungeklärten" Todesart ist folgendes Vorgehen üblich: Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft erfolgt eine Leichenöffnung durch Rechtsmediziner, um die genaue Todesursache zu ermitteln.

Sicherheit statt Verdacht Dies Vorgehen führt nicht selten zu großer Verunsicherung, Angst, ja Panik bei den Angehörigen. Zur Todesnachricht kommt dann häufig die Tatsache, dass die Polizei Nachforschungen anstellt und Befragungen durchführt. Es ist aber aus Sicht des Arztes, der die Leichenschau durchführt, insbesondere bei unerwarteten Todesfällen, oft nicht klar erkennbar, welche Todesart und welche Todesursache vorlag. Dann ist es sinnvoll, dies auch so zu dokumentieren. Eine Obduktion und eine Befragung des letztbehandelnden Arztes kann in vielen Fällen die Todesart und -ursache zweifelsfrei klären. Weder durch den Arzt, noch durch irgendeine Untersuchungsbehörde werden Angehörige mit dieser Vorgehensweise unter eine Art Generalverdacht gestellt. Vielmehr liegt letztendlich die Klärung der Todesart auch im Interesse der Angehörigen. Zu wissen, wie der Tod eines lieben Angehörigen eingetreten ist, hat auch Auswirkung auf die Art und die Qualität des Abschieds und der Trauer. Die Kosten für diese weitergehende Klärung sind nicht von den Angehörigen zu tragen. Wird der Körper eines Verstorbenen in dieser Form untersucht, erfahren behandelnde Ärzte oder Angehörige das Ergebnis leider nicht sofort. Dies deshalb, weil aus juristischer Sicht zu diesem Zeitpunkt eine mögliche Mitverantwortung für den Tod nicht auszuschließen ist. Häufig ist es aber inzwischen so, dass die Staatsanwaltschaften nach Abschluss ihrer Ermittlungen die Informationen an berechtigterweise Interessierte auf Nachfrage weitergeben.

(Internet)

Eine Kopie für die Familie ist nicht vorgesehen.


annyonsen 
Fragesteller
 20.02.2010, 21:34

warum ?? ich bin doch die tochter habe ich da keine change den grund des totes zu erfahren??

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Eratya  20.02.2010, 22:16
@annyonsen

Den Grund wird man Dir gerne sagen.

Einen Totenschein, den legt man nicht eben mal so ab.

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Las dir eine Kopie vom Arzt geben.


annyonsen 
Fragesteller
 20.02.2010, 21:33

sterbeurkunde habe ich bereits ....aber kein totenschein...will einfach den grund erfahren...hatten längere zeit keinen kontakt ...der baute sich gerade erst wieder auf ...dadurch habe ich weder eine add.seines arztes...noch sonstiger daten...

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netzotto  20.02.2010, 21:35
@annyonsen

Frag doch mal den Bestatter v. hat er die Papiere ja zur Erledigung bekommen. Die bieten so einen Service an.

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haben Sie den Totenschein dann bekommen? steht ihnen zu.