Darf meine Schulleitung Sozialstunden verteilen?

2 Antworten

Ich vermute es ist ein Angebot eurer Schule, die Entscheidung liegt bei euch.

Wenn wir dies nicht tuen werden sie entweder (was auch immer das bringen soll) die Polizei einschalten oder uns von der Schule schmeissen.

Zugänglich machen von Produkten die nicht für Minderjährige geeignet sind, wenn ihr 14+ seid bringt euch das eine Ermittlung und unter Umständen eine Verurteilung ein.

Unabhängig davon dass die Polizei natürlich auch Eure Eltern besuchen wird.

Und da sie können euch auch von der Schule werfen, bei Alkohol, Drogen und co. gibt es keine Toleranz und das ist auch gut so.

Das kann doch rechtlich nicht vertretbar sein oder?

Du hast gerade die möglichen Konsequenzen gelesen, kann so eintreffen bis zur Verurteilung, muss nicht, aber die Polizei wird in jedem Fall Stress machen.

Frage, ist es euch das wert da nun rum zu streiten?

TeenSofter 
Fragesteller
 21.03.2024, 13:35

Naja sie verlangen einen Zeitraum von den nächsten 2 wochen was meine ferien sind also naja. Bin 17 falls das was helfen sollte

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animeartemis  21.03.2024, 14:00
@TeenSofter

Sozialstunden werden in der Regel auch nicht verteilt, wenn man Zeit hat oder gerade Lust hat die zu machen.

Sprich in den Ferien würde das auch ein Gericht ansetzen.

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Hallo TeenSofter,

häufig wird von Schulen berichtet, dass dort Straftaten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung begangen werden, wo sie die Schule Ausnahmerechte anmaßt. Es ist also auch vorstellbar, dass die Schule jemanden zu Sozialstunden nötigt, was wieder eine Straftat wäre.

Wenn jetzt z.B. ein*e Schülerin gegen eine Schulordnung, die das StGB wahrt, verstoßen hätte, gäbe das einen Verweis als disziplinarische Maßnahme. Im extremsten Fall würde der Verweis von der Schule mit einem Hausverbot zu sehen sein.

Wäre der Verstoß jedoch eine Straftat, hat die Schule das Recht, dies anzuzeigen - und somit entscheidet ein*e Richter*in über ein Strafmaß.

Der Konsum von Kautabak mag zwar gegen die Schulordnung verstoßen, doch stellt er keine Straftat dar. Das wird keine Staatsanwaltschaft verfolgen. Sie wird allerding die Nötigung zu den Sozialstunden verfolgen, denn das wäre eine Straftat.

Wenn die Schule einen Schulveweis durchsetzt, mag das Thema ehedem vor Gericht landen, wenn gegen den Verweis geklagt werden kann.

Lasst Euch da nicht einschüchtern - und bittet Eure Eltern, Euch bei dem Thema zur Seite zu stehen, ggf. bereits einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen