Darf mein Wali (Heiratsvormund) zugleich mein Zeuge sein?
Hallo, habe eine Frage an alle Muslime. Ich habe die Frage schon mal gestellt. Es geht darum, dass ich islamisch geheiratet habe. Mein Wali war der Imam aus der Moschee, zugleich aber auch ein Zeuge von mir. Nun habe ich aber gelesen, dass es nicht so sein darf. Stimmt das, und was würde es bedeuten? Ist meine Ehe ungültig? Bitte um ehrliche Antworten, da es mir sehr wichtig ist. Danke im Voraus.
2 Antworten
Vor dem deutschen Gesetz sowieso!
Salamun Aleykum Gemaeß der Shari'a muss die Frau sagen: zawajtuka nafsi a'lal mah'ril ma'luum'
Daraufhin sagt der Mann: 'Qabiltuz zawaj'
Durch diese Worte werden sie zu Mann und Frau. Wenn die beiden nicht faehig sind es in arabischer Sprache wiederzugeben, so kann ihnen jemand dabei helfen.
Es ist mustahab, dass eine kleine Khutba vor der Nikah gehalten wird. In dieser Khutba wird Allah gepriesen und dann werden ebenso Ueberlieferungen des Propheten (s.) wiedergegeben.
Der Imam reicht schon als Zeuge.