Darf mein Wali (Heiratsvormund) zugleich mein Zeuge sein?

2 Antworten

Salamun Aleykum Gemaeß der Shari'a muss die Frau sagen: zawajtuka nafsi a'lal mah'ril ma'luum'
Daraufhin sagt der Mann: 'Qabiltuz zawaj'
Durch diese Worte werden sie zu Mann und Frau. Wenn die beiden nicht faehig sind es in arabischer Sprache wiederzugeben, so kann ihnen jemand dabei helfen.
Es ist mustahab, dass eine kleine Khutba vor der Nikah gehalten wird. In dieser Khutba wird Allah gepriesen und dann werden ebenso Ueberlieferungen des Propheten (s.) wiedergegeben.

Der Imam reicht schon als Zeuge. 

Diener01  23.11.2015, 00:17

Der Imam reicht nicht, man braucht 2 zeugen

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