Darf mein Vermieter mir das anschließen der Waschmaschine verweigern wenn ich meine Pflichten als Mieter nicht nach gehe?

13 Antworten

Jetzt ist meine Frage darf der Vermieter das machen ?

Nein - eine Nötigung ist nicht zulässig.

Aber was er ganz eindeutig darf ( und durchaus auch sollte ), ist Dir eine Abmahnung zu verpassen, wenn Du Deinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommst. Und wenn Du diese danach immer noch nicht erfüllst, so erhältst Du wegen Unbelehrbarkeit Deine Kündigung.

Also bitte nicht nur nach Rechten schreien, wenn Du selbst nicht gewillt bist Deinen Pflichten nachzukommen.

Ansonsten - um eine Waschmaschine, an einen vorhandenen (Waschmaschinen-) Anschluss, anschließen zu können bedarf es i.d.R. nicht des Abschließens eines Hauptwasserhahnes.

Wenn du deinen Pflichten offensichtlich nicht ohne Kindergartenmaßnahmen nachkommen kannst dann muss der Vermieter ja irgendwie versuchen bei dir durchzukommen.


AScience  25.11.2019, 13:04

das ist rechtswiedrig , sofort gegen den vermieter klagen

0
bwhoch2  25.11.2019, 14:01
@AScience

Man braucht die Waschmaschine dringend. Vielleicht eine einstweilige Anordnung? Dazu braucht man aber auch erst mal einen Termin bei einem Rechtsanwalt.

0
damit ich meine neue Waschmaschine anschließen kann.

Aufgrund schlechter Erfahrung würde ich das meinen Mietern sofort untersagen, eine Waschmaschine in einem Mehrfamilienhaus selbst anzuschließen.

Was der Vermieter von Dir verlangt, ist sicher nicht unmenschlich. Mach es einfach und dann ists gut. Wie oft hat Dich Dein Vermieter schon gebeten, dass Du Deine Arbeit machst? Wie lange hast Du schon nicht mehr Grünzeug entfernt?

Da Du den Vermieter "aufgefordert" hast, anstatt ihn "freundlich" zu bitten, trifft wohl wieder mal das alte Sprichwort zu: "Wie es in den Wald hineinschallt, so hallt es aus dem Wald zurück."

Mach Du Deine Pflicht, dann macht er seine Pflicht. Das hat er doch nun versprochen.

Konkrete Antwort: Natürlich darf der Vermieter das machen. Du hast Dir bisher auch raus genommen, Deine Pflicht nicht zu erfüllen. Ein kleines Kind kann als Entschuldigung nicht für alles her halten und wenn man als Mama noch so stolz ist. Vielleicht ist genau dieser Stolz im Moment Dein größtes Problem.

Abgesehen davon: Lass die Finger weg vom Waschmaschinenanschluss. Lass das einen Installateur machen. Die Gefahr, dass ein großer Wasserschaden entsteht, ist zu groß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vermieter sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mieter jederzeit an Strom- bzw. Wasseranlagen kommen können.

Er müsste dir eigentlich einen Schlüssel für diese Räume geben.

Bei so einem Vermieter würde ich sofort Mitglied im Mieterschutzbund werden.


Stolzemama017 
Fragesteller
 25.11.2019, 13:28

Im Badezimmer da habe ich einen Hahn den man abstellen kann um normalerweise eine Waschmaschine anschließen zu können nur ist hier das Problem das trotz des ab drehen vom Hahn noch Druck drauf ist und Wasser läuft.
mich habe die alte Waschmaschine noch angeschlossen die ist aber kaputt daher muss die neue ran nur kann ich den Schlauch der alten nicht abdrehen weil mir dann das ganze Wasser entgegen kommt.

0
verreisterNutzer  25.11.2019, 13:42
@Stolzemama017
nur ist hier das Problem das trotz des ab drehen vom Hahn noch Druck drauf ist und Wasser läuft.

Dann sollte Dir doch einleuchten, dass der Vermieter das defekte Eckventiel / Wasserhahn erstmal instand setzen muß bevor Du an dieser Entnahmestelle überhaupt wieder eine Waschmaschine betreiben darfst!

0

darf er nicht mietminderung ankündigen und dann die miete mindern

stellt er dir das wasser ab ist es eine straftat , da kannst du dann auch die polizei rufen


Menuett  25.11.2019, 13:08

Das ist keine Straftat und er will ihr auch nicht das Wasser abdrehen.

Im Gegenteil.

2
Rehtard  25.11.2019, 13:12
stellt er dir das wasser ab ist es eine straftat 

Er will ja eben das Wasser nicht abstellen. Und eine Straftat ist das auch nicht. Was für ein Schwachsinn. Und die Miete mindern, weil man seinen Pflichten als Mieter nicht nachkommt, ist auch genial... nicht. Meine Güte!

1
bwhoch2  25.11.2019, 14:03

Natürlich kann man die Polizei rufen. In der gleichen Zeit, in der man der Polizei erklärt, was vorgefallen ist, kann sich die Polizei nicht um wirkliche Probleme kümmern. Lass die Polizei in Ruhe - die hat damit überhaupt nichts zu tun!

0
AScience  25.11.2019, 14:33
@bwhoch2

Beachtet man das zitat

Zitat: "Da wir Mieter keinen Zugang zu Keller und Dachboden haben sondern nur mein Vermieter und die Hauptwasser Leitung im Keller ist komme ich als Mieter nicht ran. "

ist dies gleichzustellen mit er stellt das wasser ab da er kein reibungslosen ablauf gewährleistet bzw er etwas verweigert das er nicht verweigern darf

somit kann er anzeige schalten + Mietminderung + nach einen besuch der polizei wird er selbst sagen das er dich nicht daran gelassen hat , und die polizei wird ihn entsprechent direkt zur verantwortung ziehen , da sich dich auch aufklären werden das dies nicht rechtens ist und du somit anzeige erstatten kannst

0
bwhoch2  25.11.2019, 14:56
@AScience

Ich denke, Dein Kommentar geht nicht an mich, aber wenn Du mich schon anschreibst: Das ist Haarspalterei. Überall läuft das Wasser. Auch und gerade am Waschmaschinenanschluss. Dass die Waschmaschine kaputt ist, dafür kann der Vermieter nichts. Und: Grundsätzlich verweigert doch der Vermieter gar nicht, den Hauptwasserhahn abzustellen. Er setzt nur voraus, dass zunächst eine Pflicht seitens des Mieters zu erfüllen ist, die nun wirklich keine unüberwindliche Barriere darstellt.

Mietminderung? Wohl kaum! Und wo wegen so etwas tatächlich die Polizei erscheint? Das muss das Land der Glückseligen sein!

Und wie bitte soll die Polizei ihn zur Verantwortung ziehen? Sie hat noch nicht einmal die rechtliche Handhabe dafür. Es fehlt schlicht der Paragraph und komm mir nicht mit Nötigung!

Da es sich rein um Zivilrecht handelt, wird die Polizei gar keine Anzeige aufnehmen.

Nötigung lt. Wikipedia:

„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich denke nicht, dass der Wunsch zur Pflichterfüllung durch den Mieter als Gewaltanwendung oder Drohung mit einem empfindlichen Übel anzusehen ist, zumals sich die Mieterin durch Unterschrift unter den Mietvertrag bereits zu der Handlung (Pflege von Außenanlagen) verpflichtet hat.

0