Darf mein Lehrer mir zwei Noten schlechter geben, weil er vermutet, dass ich gespickt habe?

15 Antworten

"§ 50 übergreifende Schulordnung:

(1) Werden bei einem Leistungsnachweis unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise zu täuschen versucht, kann die Fachlehrkraft die Wiederholung anordnen, die Bewertung herabsetzen oder in einem schweren Fall die Note "ungenügend" erteilen. Wird der Täuschungsversuch während des Leistungsnachweises festgestellt, so kann - unbeschadet der Regelung in Satz 1 - die aufsichtsführende Lehrkraft in einem schweren Fall von der weiteren Teilnahme ausschließen.

(2) Leisten Schülerinnen oder Schüler Beihilfe zu einem Täuschungsversuch, können sie von dem aufsichtsführenden Lehrer in einem schweren Fall von der weiteren Teilnahme am Leistungsnachweis ausgeschlossen werden. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob der Leistungsnachweis in diesem Fall zu benoten oder zu wiederholen ist. Die Fachlehrkraft kann die Wiederholung auch dann anordnen, wenn die Beihilfe erst nach Beendigung des Leistungsnachweises festgestellt wird.

(3) Wer während des Leistungsnachweises erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann von der aufsichtsführenden Lehrkraft verwarnt oder in schweren Fällen von der weiteren Teilnahme am Leistungsnachweis ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluß von der weiteren Teilnahme ist die Note "ungenügend" zu erteilen. Abzugrenzen ist hiernach zunächst die straflose Vorbereitung zu einem Täuschungsversuch von dem sanktionswürdigen Versuch:

• Wer Spickzettel vorbereitet o.ä., diese dann aber nicht in den Prüfungsraum mitnimmt, bleibt straflos.

• Andererseits ist es dann egal (wenn man den Spickzettel in den Prüfungsraum mitnimmt), ob man diesen dort benötigt (weil beispielsweise andere Fragen drankommen) oder benutzt (weil man beispielsweise keine geeignete Gelegenheit findet). Zu beachten ist, daß die Beweislast für die Täuschung bei den Lehrern liegt:

• Gegebenenfalls kommen den Lehrern aber auch die Grundsätze des „Anscheinsbeweises“ zugute, wenn einzelne Tatsachen bei verständiger Würdigung den Anschein erwecken, daß der Prüfling getäuscht hat.

• Der Schüler kann dies aber mit dem Vortrag eines atypischen Geschehensablaufes entkräften."

als beweis für´s spicken muss dein Lehrer entweder den Zettel oder die Notiz gesehen haben. Wenn du es schon zugibst, dann okay ist die Note schon gerechtfertigt. Aber da er weder einen zeugen noch den Zettel hat; kann er nichts gegen dich vorbringen.

nein, das darf er nicht wenn er es nicht beweisen kann.

Theoretisch dürfte er Dir sogar eine Sechs geben - einen Spicker zu machen ist schon ein Täuschungsversuch, auch wenn Du ihn nicht benutzt hast.

Du hast die 2 wirklich verdient? Hmmm ... die hättest du verdient, wenn du keinen Spickzettel benutzt hättest.

Dein Lehrer ist ja nicht doof. Der merkt schon, wenn du spickst - auch wenn du ihm deinen Spickzettel nicht gibst, oder behauptest du hast keinen kopfschüttel ... mit solchen Konsequenzen sollte man rechnen, wenn man betrügt.


KSedaK 
Beitragsersteller
 26.11.2012, 16:07

Aber ich hab ja nix abgeschrieben und danach(das war in den ersten 5 minuten oder so) hab ich mich ja auch nicht mehr getraut!

Feuerring  26.11.2012, 16:12
@KSedaK

Du hast ihn aber verwendet - dass du das was du gebraucht hast, nicht auf deinem Spickzettel gefunden hast, war halt Pech.

Wieso sprichst du nicht noch einmal mit deinem Lehrer?

KSedaK 
Beitragsersteller
 26.11.2012, 16:15
@Feuerring

Möchte ich ja, aber davor wollte ich noch richtige argumente haben. Ich kann ja nicht die ganze zeit sagen ich hatte keinen spickzettel...

Feuerring  26.11.2012, 16:23
@KSedaK

Da wird dir aber nicht viel anderes übrig bleiben. Kannst ihn ja mal fragen, wieso du 9 Punkte Abzug bekommen hast und wie er darauf kommt, dass du abgeschrieben hast. Wenn er dann sagt, dass er deinen Spickzettel am Arm gesehen hast, hast du natürlich Pech gehabt.