Darf man verhaftet werden wenn man in einer Hängematte am Bodensee übernachtet?

4 Antworten

Kommt immer auf die konkrete Situation an und wie sie von der Polizei ausgelegt wird.

„Nur deshalb“ sicherlich nicht, aber…

Was genau geht denn mit der „Übernachtung in der Hängematte“ alles einher? Ist da ein Punkt dabei der in irgend einem anderen Gesetz nicht „nur eine Ordnungswidrigkeit“ darstellt und das ggf. rechtfertigen könnte? Was genau wird Dir dann in dem Zusammenhang noch vorgeworfen?

Du verstehst, worauf ich hinaus will?

  • Hängematte falsch am Baum befestigt, Rinde beschädigt → Sachbeschädigung (Straftat)
  • Falsche Stelle gewählt, irgend ein Dickicht ausgesucht wo man nicht gut zu sehen ist → Beunruhigung von Wild

Es gibt viele Punkte die damit einhergehen können, das man da „nur mal“ eine Hängematte für die Nacht hingehängt hat. Zumal das ja eine geplante Übernachtung war und somit „wildes zelten“ was ohnehin verboten ist. (Egal, welche Mittel man dafür konkret einsetzt, das bezieht sich auf die Tätigkeit, nicht auf den Gegenstand).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Du musst höchstens den Platz verlassen. Normalerweise geht das aber problemlos und ist etwas sehr schönes

Verhaftet wird man eigentlich nur, wenn man eine Straftat begangen hat. Selbst wenn man das als Wildcamping auslegen würde, wäre das lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden könnte.

Nein ausgeschlossen. Wegen Wildcampen dieser Art geht man nirgendwo in Deutschland in den Knast. Hohe Bußgelder sind aber u.U. zu erwarten.