Darf man mit einem Fahrradhelm Motorrad fahren?
6 Antworten
Vom reinen 'Namen' her, sprich Fahrradhelm oder Motorradhelm lässt sich diese Frage nicht generell beantworten.
So darf man z.B. mit Sicherheit mit einem Motorradhelm Fahrrad fahren.
Ausschlaggebend ist hier § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Darin heißt es:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was 'geeignet' ist kann man nun herrlich diskutieren. Wer auf einem 1000er Supersportler mit Fahrrad-Helm angehalten wird, dürfte Probleme bekommen.
Diese halten sich jedoch in Grenzen: Das Fahren mit einem nicht geeigneten Helm kostet gerade einmal 15,-€ Bußgeld.
Als verantwortungsbewußter Motorradfahrer trägt man einen Helm, welcher der Norm ECE-22/05 entspricht.
Es gibt keine exakte Vorgabe für Motorradhelme. Sie sollen lt. Gesetzgeber "geeignet" sein. Ein typischer Fahrradhelm zählt da wohl nicht zu.
Nein.
Nein, mit einem Fahrradheld darfst du nicht Motorrad fahren
Klingt schon selbsterklärend
nein
darfst du, ist aber auf dem Rad nicht vorgeschrieben sonder nur empfohlen; https://www.juraforum.de/news/besteht-in-deutschland-eine-fahrrad-helmpflicht-fuer-kinder_248028
Darf ich dann auch nicht mit einem Motorradhelm Fahrrad fahren?