Darf man im Islam töten?


18.12.2020, 14:00

Ich hab meine Antwort elhamdullahh

https://youtu.be/0zEJu7TF3f4

9 Antworten

Im Koran steht das so nicht drin. Das Töten von Unschuldigen ist nicht erlaubt (Sure 5,32). Im Koran ist die Wiedervergeltung für Mord (Sure 2,178 und Sure 17,33) vorgesehen bzw. für Wegelagerei in Verbindung mit Mord (Sure 5,33). Auch der Schwertvers (Sure 9,5) hat eigentlich einen defensiven Offenbarungsgrund, allerdings wurde früher gesagt, dass dieser Vers Verse wie Sure 8,61 abrogiert hat.


DJKNIEF4  30.09.2023, 00:22

Sure 5:32 ...

1. Das richtet sich an das Volk Israel und nicht an die Muslime (Wüsstes du wenn du den Vers gelesen hättest)

2. Ließ doch die paar Verse danach, da hört sich das nicht mehr so schön an.

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BelfastChild  30.09.2023, 00:26
@DJKNIEF4

Ja, aber Thora, Psalmen und Evangelium sollen von Allah herabgesandt worden sein. Muslime sollen keine Unschuldigen töten. Und zum Folgevers habe ich was verlinkt.

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DJKNIEF4  30.09.2023, 00:26

Und könntest du mir die defensive Offenbarung von Sure 9:5 erklären? (Weiß es wirklich nicht)

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BelfastChild  30.09.2023, 00:31
@DJKNIEF4

Lies mal Vers sechs und sieben derselben Sure:

6Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen.
7Wie sollte es denn für die Götzendiener bei Allah und bei Seinem Gesandten einen Vertrag geben, außer (für) diejenigen, mit denen ihr bei der geschützten Gebetsstätte einen Vertrag abgeschlossen habt? Solange sie sich euch gegenüber recht verhalten, verhaltet (auch) ihr euch ihnen gegenüber recht. Gewiß, Allah liebt die Gottesfürchtigen.

Quelle: https://islam.de/13827.php?sura=9

Dr. Rainer Hermann führt aus:

Diese Theologen fordern, auch den jeweiligen Kontext im Koran zu berücksichtigen. So beziehe sich etwa Koran 9:5 nicht auf „Götzendiener“ im allgemeinen, sondern – wie Koran 9:7 erläutert – auf jene „Götzendiener“, die mittels eines Vertrags einen Bund mit den Muslimen geschlossen hatten, diesen aber einseitig brachen. Aus dem Kontext genommen, klingen einzelne Textstellen wie Tötungslizenzen. Dass sie das nicht sind, zeigt auch die historische Erfahrung: So sind in der Geschichte des Islam die Yeziden, die für die Muslime „Götzendiener“ sind, nie systematisch verfolgt worden; das geschieht erst heute.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/der-koran-toetungslizenz-und-aufruf-zur-gewalt-13359933.html

Wieso soll Sure 5:32 nicht für Muslime gelten? Auch in der Sunna steht, dass man keine Unschuldigen töten darf. Deswegen orientieren sich Muslime an dem eigentlichen Kontext des Verses:

Die meisten muslimischen Autoren der Moderne sehen ausschließlich Kriege als legitim an, die der Verteidigung islamischer Staaten und der Freiheit der Muslime dienen, den Islam außerhalb dieser zu verkünden, sowie diejenigen zum Schutz von Muslimen unter nicht-islamischer Herrschaft.[17] So beziehen sie den Schwertvers auf die Quraisch, die ihr Waffenstillstandsabkommen mit Mohammed gebrochen hatten, und interpretieren ihn somit – entgegen klassischer Korankommentare – nicht als Gebot zu einem allgemeinen Kampf gegen Andersgläubige.[18] Die maßgeblichen Koranverse für die Beziehung von Muslimen mit Nicht-Muslimen seien solche wie zum Beispiel 8:61, die die frühen Koranexegeten als abrogiert ansahen.[19]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwertvers#Moderne_Interpretationen

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DJKNIEF4  30.09.2023, 00:43
@BelfastChild

Ich will keine Große Diskussion eingehen, aber in Sure 5:32 steht so wie ich es lese "Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Isrāʾīls vorgeschrieben ...". Und in Sure 9:2 steht "Nun zieht im Land vier Monate umher und wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt, und daß Allah die Ungläubigen in Schande stürzt!" was für mich so klingt als ob ALLE Ungläubigen gemeint sind, weil allah nur die eigenschaft "Ungläubig" nennt und laut Sure 5:72-73 sind ALLE Christen die ungläubigen. Und in Sure 9:3 steht "... Wenn ihr nun bereut, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt! Und verkünde denen, die ungläubig sind, schmerzhafte Strafe!" was ja nicht kompatibel ist mit Sure 9:6. Und in Sure 9:11 steht ja auch das die Ungläubigen dann konvertieren müssten (Tut mir leid falls ich unverständlich geschrieben habe).

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BelfastChild  30.09.2023, 00:48
@DJKNIEF4

Es wird etwas deutlicher, wenn man in einen Tafsir (Exegese) geht. Es ging ja damals um den Konflikt mit den heidnischen Mekkanern, die die ersten Muslime aus Mekka vertrieben:

Nach der Hidschra in Yathrib angekommen fehlte den Auswanderern jegliche finanzielle Lebensgrundlage, weshalb sie – ganz nach altarabischem Brauch[4] – begannen, die Karawanen der Quraisch zu plündern, die nun, nach der Vertreibung des Propheten und seiner mekkanischen Anhänger als stammesfremd angesehen wurden. Die ersten Karawanenüberfälle waren erfolglos; der erste erfolgreiche Überfall fand im Januar 624 n. Chr. statt. Zu einer größeren militärischen Auseinandersetzung zwischen Mohammed und den Quraisch kam es im März desselben Jahres bei Badr, aus der Mohammed und seine Anhänger trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit als Sieger hervorgingen. Um sich für ihre Niederlage bei Badr zu rächen, beschlossen die Quraisch ein Jahr später, Medina anzugreifen. Bekannt wurde dieser für die Quraisch siegreiche Angriff als Schlacht von Uhud. Auf diese Schlacht folgte die Vertreibung des jüdischen Stammes der Banu Nadir, die zum Teil nach Syrien flohen, zum Teil sich in Chaibar ansiedelten und von dort aus die Quraisch in der Grabenschlacht unterstützten.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grabenschlacht#Vorgeschichte

Deswegen hast du Verse wie 2:191, die Michael Stürzenberger nie vollständig zitiert:

190Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.
191Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten! Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte, bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.
192Wenn sie jedoch aufhören, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
193Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.
194Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

Quelle: https://islam.de/13827.php?sura=2

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DJKNIEF4  30.09.2023, 00:53
@BelfastChild

Habe nicht genau verstanden was dein punkt ist weil ich immer noch glaube das z.b Sure 5:32 nur für das israelische volk gilt.

"Deswegen hast du Verse wie 2:191, die Michael Stürzenberger nie vollständig zitiert:"

Was meinst du, ich habe Sure 2:191 nicht gennant.

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BelfastChild  30.09.2023, 00:58
@DJKNIEF4
Habe nicht genau verstanden was dein punkt ist weil ich immer noch glaube das z.b Sure 5:32 nur für das israelische volk gilt.

Geh in einen Tafsir:

5:32 - Diese Belehrung aus dem ersten Mordfall leuchtet ein; denn die Tötung eines einzigen Menschen trägt mit sich die Tötung seiner gesamten Nachkommenschaft im Lauf der Jahrtausende in der Geschichte. Wir stellen uns vor, Adam hätte noch nicht Kinder gezeugt und wäre unmittelbar nach seiner Erschaffung durch irgendeine Ursache getötet worden. Dies würde bedeuten, dass die ganze Menschheit in ihrer heutigen Milliardenzahl nicht zustande kommen könnte. Folgerichtig ist hier der Gegensatz zum Mord, nämlich die Erhaltung des Menschenlebens. Aus diesen Aspekten der Vernichtung und Erhaltung des menschlichen Lebens hat Allāh (t) es den Kindern Israels zum Gesetz gemacht (vgl. dazu 2:87, 91).

Quelle: https://islamicbulletin.org/de/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 219-220)

Was meinst du, ich habe Sure 2:191 nicht gennant.

Mir ging es um Wörter wie Ungläubiger oder Götzendiener. Man muss nämlich wissen, wer gemeint ist.

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DJKNIEF4  30.09.2023, 01:06
@BelfastChild
  1. Das Gesetz aus Sure 5:32 besagt aber das es okay ist zu töten wenn derjenige ein Mörder ist oder wenn derjenige "Unheil im lande gestiftet" hat, das ist sehr Grob und darunter kann man schon verstehen das wenn jemand einen anderen gott anbetet das er "Unheil stiftet", das würde auch erklären warum z.b in Saudi-Arabien, Iran, Sudan und Mauretanien die todesstrafe drohnt wenn man den Islam verlässt bzw. zum christentum konvertiert.
  2. In Sure 5:72-73 wird aber sehr deutlich erklärt wer hier mit "Ungläubig" gemeint ist.
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BelfastChild  30.09.2023, 01:11
@DJKNIEF4

Teil 1

Man sollte aber etwas differenzieren. Schau hier:

Alle Koranexegeten sind sich einig, dass der Vers in Medina offenbart wurde. Unterschiedliche Auffassungen hingegen gibt es über den Anlass für die Herabsendung. Manche meinten, der Vers sollte dem Propheten Mohammed mitteilen, wie er mit Juden und anderen Besitzern eines Heiligen Buchs zu verfahren habe, die ihre Vereinbarungen mit ihm gebrochen hätten. Andere Koranexegeten meinten, die Offenbarung habe mit Heiden zu tun gehabt, die Mohammed bekämpft hätten.
Am weitesten verbreitet ist derweil die Geschichte einiger arabischer Stammesangehöriger. Sie hatten den Islam für sich angenommen, doch das Leben in Medina gefiel ihnen nicht. So erteilte ihnen Mohammed die Erlaubnis, in die Wüste zu ziehen. Dort besaß er eine Kamelherde. Als die Araber diese erreichten, töteten sie den Viehhüter und nahmen die Tiere in Besitz.
Als die Männer gefangen genommen wurden, bestrafte sie der Prophet hart – härter als es die Strafen in Koranvers 5:33 vorsehen. Mohammed stach ihnen die Augen aus und setze sie zum Sterben der Sonne aus. Darauf hin wurde der Vers offenbart, um ihn über die korrekte Art der Bestrafung in solchen Fällen zu informieren.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/sure-5-vers-33-vertreiben-hand-und-fuss-abhauen-kreuzigen-100.html#:~:text=%E2%80%9EDer%20Lohn%20derer%2C%20die%20gegen,sie%20des%20Landes%20verwiesen%20werden.%22

Aus dem Tafsir von Muhammad Rassoul:

5:33-34 - Wir haben mit den Bestimmungen dieses Verses einige Züge aus dem islamischen Strafrecht: Wer die Gesellschaft terrorisiert und verunsichert, der hat in der Tat Allāh und Seinem Gesandten den Krieg erklärt. Anas (r) berichtete von den Leuten aus dem Stamm ‘Uqāl und ‘Uraina, die zum Propheten (a.s.s.) kamen und ihre Bekennung zum Islam angaben. Der Prophet stellte ihnen aus Gastfreundschaft einige Kamelstuten als Versorgung zur Verfügung und forderte sie auf, ihr Zeltlager am Stadtrand von Al-Madīna aufzuschlagen. Als sie damit weggezogen waren, zeigten sie ihre wahre Absicht als Lügner und Räuber: Sie stachen den Hirten, die sie im Auftrag des Propheten begleitet hatten, die Augen aus, töteten sie, verstümmelten ihre Leichen und nahmen die Kamelherde als Beute mit. Als der Prophet (a.s.s.) dies erfuhr, schickte er eine Reitertrupp nach ihnen, die die Übeltäter zu ihm zurückholte. Als er sie für ihr Verbrechen an die friedfertige Bevölkerung bestrafen wollte, wurden diese Verse offenbart. (Aus den ḤadīṯÜberlieferungen bei Bu, Ha, Mu).

Quelle: https://islamicbulletin.org/de/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 220)

Auf Apostasie steht nach überwiegender Auffassung die Todesstrafe. Jedoch kann man diesen Punkt auch anders betrachten, wenn man nämlich den Kontext berücksichtigt:

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BelfastChild  30.09.2023, 01:11
@DJKNIEF4

Teil 2

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

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DJKNIEF4  30.09.2023, 01:23
@BelfastChild

Aber gelten die gesetzte im quran nicht für die ewigkeit (z.b Sure 6:115)? Denn wenn einige nur für einen moment galten bzw. heute nicht mehr gilten warum wurde uns das dann nicht gesagt wie z.b bei der bibel zwischen dem alten bund/testament und dem neuen bund/testament unterschieden wird. Sonst könnten wir menschen ja selbst entscheiden was noch gilt und was nicht.

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BelfastChild  30.09.2023, 01:31
@DJKNIEF4

Der Koran gilt für alle Ewigkeit, ja. Und Mohammed soll das "Siegel der Propheten" sein. Jedoch wurden auch Verse abrogiert, etwa zum Thema Alkohol:

die stufenweise Einführung des Weinverbots im Koran von einer bloßen Erwähnung des Weins (Sure 16:67) über ein zeitlich begrenztes Verbot (Sure 4:43) hin zu einem unbeschränkten Verbot (Sure 5:90).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abrogation_(Islam)#Beispiele

Sure 5 ist übrigens die letzte offenbarte Sure gewesen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Koransuren

In der Bibel ist es so, dass sich Jesus in zahlreichen Situationen gegen das starre Befolgen von Gesetzen ausspricht und im Gegenzug die Gewissensentscheidung des Einzelnen stärkt. Christen sollen niemanden steinigen oder bekämpfen.

Das Christentum ist nachhaltig säkularisiert bzw. hat gar eine säkulare Ausrichtung, während der Islam wesentlich auch ein Rechtssystem ist. Und die sogenannten Islamisten wollen die Scharia halt von A bis Z einführen. Deswegen muss sich unser Verfassungsschutz nur mit zwei Religionen beschäftigen: Islam(ismus) und Scientology. Glücklicherweise sind die meisten Islamisten jedoch legalistisch. In meinem Land NRW werden übrigens 114 Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2021-09/07/verfassungsschutz-beobachtet-114-moscheen-in-nrw?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

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DJKNIEF4  30.09.2023, 01:54
@BelfastChild

Okay, ich glaube das wir hiermit die Diskussion beenden, da es schon spät ist und ich sowieso noch sehr jung bin und mich deshalb noch mehr informieren muss. Leider konnte keiner von uns den anderen überzeugen, aber trotzdem danke für das nette Gespräch. LG

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Ja die Verse hab ich selbst gelesen neben vielen anderen. Laut Islam darf und sollte man Ungläubige töten, so steht es geschrieben, auch wenn andere behaupten "es wäre aus dem Kontekt gerissen". Einen "Kontext" der beschreibt, dass man es nur im Notfall tun darf konnte ich nirgends im Koran finden.

Doch wenn alle das tun würden, was in einem heiligen Buch steht, hätten wir wieder fast jedes Jahr einen Glaubenskrieg wie im Mittelalter. Zum Glück haben viele Gläubige nun auch endlich verstanden, dass es so nicht weiter gehen darf.

Aber sicher doch!

Ich erkläre es Dir anhand der SureSure 2:191-195 und widerlege das Märchen von wegen "Islamkritiker reißen Tötungsbefehle aus dem Kontext", da es gerade der Kontext ist, der denjenigen, die den Islam kriegerisch interpretieren, in die Hände spielt:

Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten! SCHLUPFLOCH 1 – WER also Muslime verfolgt handelt schlimmer als ein Mörder und darf getötet werden. - Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte, bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. SCHLUPFLOCH 2 - mit "solcherart" kann sehr wohl das Getötetwerden generell gemeint sein.

Wenn sie jedoch aufhören, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. SCHLUPFLOCH 3: ALLAH ist allvergebend und allbarmherzig – Der gute Moslem braucht es nicht zu sein!

Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. SCHLUPFLÖCHER 4 und 5: Man kann nur dann sicher vor Verfolgung sein, wenn es keine potenziellen Verfolger mehr gibt – ZUDEM: bis der Glaube alleine Allahs ist: d.h. KEIN ANDERER GLAUBE WIRD ZUGELASSEN! …solange muss gekämpft werden!

Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten. SCHLUPFLOCH 5: Natürlich ist ein Ungläubiger ungerecht! …also muss er weiter bekämpft werden! – Da nützt es ihm nichts, wenn er „aufhört“

Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist. BEMERKUNG: Hier wird zur FURCHT aufgerufen – wenn aber ein Ungläubige Furcht vor Allah hat, wird er von Muslimen als islamophob bezeichnet!

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen?

Der Koran ist in allen seinen Teilen heute noch für Muslime maßgebend. Eine Bergpredigt, wie Jesus sie gehalten hat "selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Gottes Kinder heißen" (Matth. 5,9) gibt es im Koran nicht. Jesus sagte: Mein Reich ist nicht von dieser Welt.

Hingegen Mohammad war ein Kriegsherr - und er strebte eben politische und religiöse Macht an. Mord und Totschlag waren also damals schon üblich. Das dürfte den Ausschlag geben, auch heute noch mit Gewalt gegen Andersdenkende vorzugehen. Dabei will ich nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass nicht alle Muslime automatisch gewaltbereit sind.

Ja, im Islam darf man töten.

Die Frage ist eigentlich nur: wen und wann?

***

Hier der wichtigste Vers dazu, den Muslime immer wieder zitieren:

Koran 5:32 - "Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Isrāʾīls vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (daß es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält [...]"

Aber zunächstmal ist dieser Vers an die "Kinder Isrāʾīls" gegeben. Also den Juden.

Darüber hinaus ist dieser Vers an 2 Bedingungen geknüpft:

Derjenige darf keinen Mord begangen oder "Unheil gestiftet" haben.

Wer alles darunter fällt, wer laut Koran alles getötet werden darf, lesen wir in Mohammeds Sunna (seinem Handeln und seinen Aussagen).

Sahih Muslim 3175 / Sahih al-Bukhari 6878

Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.

Und hier erlaubt Mohammed das Töten nicht nur - hier BEFIEHLT er es:

Sahih An-Nasa’i, Band 3 Seite 92 Hadith 4074

Al-Hasan berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte:
„Wer seine Religion änderte, den tötet!“
Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Authentisch (Sahih)“

Sahih al-Bukhari 3017 / Sahih al-Bukhari, Buch 56, Hadith 226 / Sahih al-Bukhari Vol. 4, Buch 52, Hadith 260

"...Ohne Zweifel hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte:
"Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion ablegt, töte ihn."

Hier hat Mohammed manchmal selbst den Mord befohlen .... manchmal ihn lediglich gutgeheißen:

Sunan Abu-Dawud, Buch 38, Hadith 4349 (Ali ibn Abu Talib)

Eine Jüdin pflegte den Propheten zu beleidigen und schlecht über ihn zu reden. Ein Mann würgte (strangulierte) sie, bis sie starb. ​
Der Apostel Allahs erklärte, daß für ihr Blut keine Entschädigung zu zahlen sei.

Sunan Abu-Dawud, Buch 38, Hadith 4348 (Abdullah Ibn Abbas) + Sunan an-Nasa'i 4070 + Sunan an-Nasa'i, Buch5, Hadith4075 (al-Sunan al-Sughra)

Der Prophet entdeckte vor seiner Moschee eine getötete Frau. Er fragte die Betenden, wer sie umgebracht habe. Ein Blinder erhob sich und sagte: 'Ich. Sie ist meine Sklavin, und ich habe von ihr zwei Kinder, Perlen gleich. Doch gestern hat sie dich, Prophet Gottes, beleidigt. Ich forderte sie auf, dich nicht mehr zu beschimpfen, aber sie wiederholte das Gesagte. Ich konnte das nicht aushalten und habe sie umgebracht.'
Mohammed entgegnete: 'Das Blut dieser Frau ist zu Recht geflossen!'

Ibn Ishaq 208 (as-sîra an-nabawiyya)

Ibn Chatal sollte getötet werden. Wichtiges Detail an diesem Hadith: er besaß auch zwei Singsklavinnen, Fartanâ und ihre Freundin, die über den Propheten Spottlieder sangen. Mohammed ordnete deshalb an, diese beiden zusammen mit Ibn Chatal zu töten.

Ibn Ishaq, Sirat Rasul Allah + Ibn Hisham

Al-Nadr ibn al-Harith, ein Intellektueller zur Zeit des Propheten, stellte Mohammed vor den versammelten Mekkanern drei Fragen: Wer sind die Schläfer von Ephesus? Wer ist der Mann mit den zwei Hörnern? Und was ist die Seele? Mohammed wusste es nicht, erst Wochen später kam er mit diffusen Koranversen, die etwa besagten: "Die Seele entsteht auf den Befehl meines Herrn; euch ist vom Wissen nur wenig gegeben." Ibn al-Harith lachte und nannte den Koran einen "Abklatsch alter Mythen". Als Mohammed Feldherr in Medina war, fielen ihm 70 Kriegsgefangene aus Mekka in die Hände, darunter Ibn al-Harith. Alle kamen gegen Lösegeld frei, nur Ibn al-Harith und sein Freund wurden auf Mohammeds Befehl enthauptet.

Ibn Ishaq, Sirat Rasul Allah + Ibn Hisham + Ibn Sa'd, Kitab al-tabaqat al-kabir (Volume 2) + Al-Wāqidī + al-Balādhurī

Es geht um den Mord an Asma bint Marwan, einer Dichterin. Sie verfasste Spottgedichte auf die Gläubigen.
Der Tathergang - wie auch die damit zusammenhängenden Geschehnisse - werden in den jeweiligen Quellen teils unterschiedlich überliefert.
Nach der Überlieferung Ibn Ishāqs soll Mohammed in Reaktion auf das Gedicht die Frage gestellt haben "wer ihn von der Tochter Marwāns erlösen könne" woraufhin Umair dann ihr Haus aufgesucht und sie getötet habe.
Es wird aber übereinstimmend berichtet, dass der Täter (Umair ibn Adī) dies als Reaktion auf ihre Verse getan und danach das Attentat dem Propheten berichtet haben soll, woraufhin der gesamte Unterstamm des Mannes den Islam annahm.
Umair äußerte seine Sorge, dass Mohammed der Mord in Verlegenheit bringen könnte.
Der Prophet antwortete: "Es werden sich nicht zwei Ziegen daran stoßen."
Diese Äußerung wurde sogar zum Sprichwort.

Ibn Ishaq, Sirat Rasul Allah + Ibn Hisham + Ibn Sa'd, Kitab al-tabaqat al-kabir (Volume 2)

Abu Afak, ein Mann sehr hohen Alters - angeblich 120 Jahre alt - wurde umgebracht, weil er Anekdoten und Gedichte über Mohammed verfasst hatte. Salem ibn Omayr tötete ihn auf Geheiß des Propheten, der zuvor die Frage gestellt hatte:
"Wer wird für mich mit diesem Schurken fertig?"

Und das sind nur die ersten 6 von über 40 Überlieferungen, den Rest habe ich noch nicht rausgesucht:

https://wikiislam.net/wiki/List_of_Killings_Ordered_or_Supported_by_Muhammad
https://list.fandom.com/wiki/List_of_killings_of_Muhammad
https://www.facebook.com/ithinktwice/posts/muhammads-kill-list-ive-provided-the-references-so-you-can-do-the-investigation-/425226400888564/

Aufgrund dieser Koranverse und der grad genannten Überlieferungen (gibt ja noch viele mehr davon) werden sogar Fatwas (Rechtsgutachten) ausgestellt:

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.

(Die Azhar ist eine islamische wissenschaftliche Institution von internationalem Rang, die ihren Sitz in Kairo hat und vom ägyptischen Staat unterhalten wird.)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Wie man also sieht, ist die Tötung in vielen Fällen (nach islamischer Ansicht) gerechtfertigt und wird vom Koran nicht verboten.

Und wegen Mohammed Aussage (überliefert in verschiedenen Sammlungen, darunter auch Bukhari und Muslim, die beiden meistvertrauten und authentischten Sammlungen im Islam) müssen Apostaten in einigen islamischen Ländern sogar mit der Todesstrafe rechnen.

Mohammed hat es in seiner Sunna so befohlen. Und die gilt insbesondere bei den 4 sunnitischen Rechtsschulen (Sunniten = 80% aller Muslime) als göttlich inspiriert - und darum ebenfalls als Quelle für islamische Regeln/die Scharia.

Darum wird in der Scharia z.B. gesteinigt, obwohl der Koran für Ehebrecher nur Auspeitschen und Hausarrest kennt: weil Mohammed es in der Sunna so sagte.