Darf man Büchersendungen wirklich nicht zukleben?

7 Antworten

nein das stimmt nicht

Grundsätzlich müssen sie offen sein, die Rechnung darf aber drin sein; auch evtl. eine kurze Widmung auf dem Buch; wenn Du aber mindestens 100 gleichartige Sendungen einlieferst und mit einer Öffnung (durch die Post, falls Zweifel auftauchen) einverstanden bist darfst Du sie verschlossen versenden.

Als Büchersendung können Bücher, Broschüren, Notenblätter oder Landkarten verschickt werden.Als Beilagen sind ausschließlich erlaubt : die Rechnung , ein entsprechender Zahlungsverkehrvordruck , ein Rückantwortumschlag , eine Leih-oder Buchlaufkarte. Werbung ist nur auf dem Umschlag und zwei aufeinanderfolgendenden Seiten am Anfang und am Ende des Werkes zugelassen. Grundsätzlich sind offener Versand und der Vermerk "Büchersendung" oberhalb der Anschrift erforderlich.Soweit die Broschüre Leistungen und Preise der Post...
Die Rechnung hättest Du mitschicken dürfen , nur persönliche Mitteilungen (außer einer Widmung) sind nicht zugelassen.

Darf man nicht, schließlich kann was anderes, dad mehr Porto kostet, drin sein, die Post will es kontrollieren können.

Das stimmt, Büchersendungen innerhalb von Deutschland dürfen nur mit Musterklammern geschlossen werden. Für das Ausland trifft es aber nicht zu, da darfst Du sie zukleben.

Wenn Du das geringere Porto für Büchersendung nutzen willst, musst Du es offen lassen.