Darf man Bilder von berühmten Personen verkaufen?
Also,
Ein Freund von mir malt selber Bilder. Auf seinen Bildern sind teilweise berühmte verstorbene, aber auch noch lebende, Persönlichkeiten. Da die Bilder wirklich extrem gut sind, möchte er diese nun zu Geld machen.
Neulich hat er z.B. ein Bild von Obama gemalt - Aber nicht 1 zu 1, sondern eher nach Comicart. Meine Frage, darf er die Bilder nun kommerziell verkaufen oder sollte er aufgrund von Namens- und Bildrechten die Finger davon lassen?
PS: Weiß jemand, wo man hierzu auch zuverlässige Informationen bekommt?
4 Antworten
Das ist nicht so einfach. Zum einen kommt eine Verletzung des Urheberrechts in Frage (§23 UrhG). Klar kann man auch sagen: „Hier entsteht ein neues Werk.“ (§24 UrhG), aber das müsste man im Einzelfall klären, zumal der Fotograf auch noch § 14 UrhG im Köcher hat.
Dann die Person selbst. Die hat zum einen ein Persönlichkeitsrecht am Foto. Das wird zwar bei einer „herausragenden Person der Zeitgeschichte“ deutlich eingeschränkt. Aber sobald man damit Geld verdient, sieht es schon wieder anders aus.
Vielleicht weiß Gert aus Berlin dazu mehr, wie man die Personen, die abgebildet werden und mit deren Bekanntheit man dann ja Geschäfte macht, eingebunden werden müssen.
Ja, darf er
Er sollte keinen Namen der dargestellten Person erwähnen / auf das Bild schreiben. Denn dann kann es Rechteprobleme geben. (Erfahrung eines Bekannten)
Gezeichnete ja, fotografierte offiziell nicht aber wo kein Kläger dort kein Richter...