Darf man als Beamter Nebeneinkünfte haben?
Also darf man z.B in Aktien investieren oder ein kleines Unternehmen nebenbei haben? Und wo ist man noch eingeschränkt
10 Antworten
Ja allerdings in deutlich begrenzten Rahmen
Die meisten Tätigkeiten, wenn sie entgeltlich sind , müssen vorher genehmigt werden vom Vorgesetzten
Es gibt zu dem eine Einkommensgrenze. Die Vergütung dieser Nebentätigkeit darf einen gewissen Prozentsatz gemessen am Jahres-Endgrundgehalt nicht überschreiten
Sollte die Gefahr bestehen, dass durch diese Tätigkeit dienstliche Interessen ( also als Beamter ) gefährdet, vernachlässigt oder beeinflusst sind , wird es zu meist untersagt bzw ist zu untersagen
Einige Nebentätigkeiten zb künstlerische Betätigung o.ä müssen vorab nicht genehmigt werden wenn sie nicht im Kontrast oder Kontext zur beamtlichen Tätigkeit stehen . Bei entgeltlichem Nachgang dieser sind sie dennoch zu melden
Siehe hier
Oder im Bundesbeamtengesetz
§§ 97-105Ja, aber die neben Tätigkeit muss genehmigt werden. Ist aber nicht allzu selten. Ich kenne beruflich zb viele finanzbeamte die neben als Dozenten arbeiten
In Aktien investieren ist keine Nebentätigkeit, sondern Geldanlage. Ansonsten müssen fast alle Nebentätigkeiten genehmigt werden, was aber häufig kein Problem ist, wenn der zeitliche Rahmen stimmt.
Klar darfst du wobei für Nebentätigkeiten das jeweilis gültige Beamtengesetz des Landes, bzw. BBG gilt und dies kann zeitliche Höchstgrenzen und eine Pflicht zur Einholung der Genehmigung durch den Dienstherrn vorsehen.
Aktienanlagen oder sonstige Verwaltung eigenen Vermögens ist ohne Genehmigung etc. zulässig.
Andere Einkünfte bzw. eine Selbstständigkeit muss vom Dienstherrn genehmigt werden. Die Nebentätigkeit darf dann auch nur einen gewissen zeitlichen Umfang haben und auch das dabei erzielte Einkommen darf einen gewissen Anteil an der eigenen Besoldung nicht übersteigen.