Darf Lehrerin Schulranzen durchsuchen?
Hallo ,
Heute wurde bei meinem Freund der Schulranzen von der Lehrerin durchsucht, weil der Verdacht bestand das er eine Vape geklaut hat von einer Klassenkameradin. Und dass nur weil er neben der Tasche saß wo die Vape drinnen war. Er hätte aber nichtmal ein Motiv gehabt weil er Nichtraucher ist. Ist das also Rechtlich erlaubt den Schulranzen zu durchsuchen nur wegen eines Verdachts der Lehrerin ?.
7 Antworten
Ich find's immer wieder witzig, wie sich manche Lehrer als Eltern oder Polizei aufspielen.
Eltern dürften das bei einem U18-Menschen, sonst nur die Sherrifs. Ein Lehrer kann wie jeder andere Mensch (incl. einem Kaufhausdetektiv by the way) bestenfalls darum bitten und muss dann mit der Antwort leben, wenn's abgelehnt wird. Bei einem Minderjährigen können zwar grundsätzlich auch die Eltern die Genehmigung dazu erteilen, aber die werden dann wohl kaum jedes mal kontaktiert und ob sie dann auch mitspielen ist fraglich. Ich würd's nicht tun, wenn's um meine Kinder geht.
Und dabei Druck aufzubauen ist ganz schnell Nötigung und damit strafbar. Würde ich mir als Lehrer etc. sehr gut überlegen.
Nein, das darf sie nicht. Sie kann euch bitte, die Tasche zu lehren, am besten unter vier Augen. Ansonsten müsste sie die Polizei rufen, wenn es einen Verdacht auf Diebstahl ist.
Grundsätzlich ist für mich die Frage, ob die Schülerin alt genug für das Rauchen der Vape ist.
Dann würde mich sehr wundern, wenn die Lehrerin wirklich so reagiert hätte.
ist defintiv nicht im Aufgabenbereich des Lehrers
niemand anders als die Polizei darf das, und das selbst nur dann, wenn ein klar begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht
Nein, sie hat nicht dass recht die Taschen zu durchsuchen! Auch niemand anderes, solange die Person es nicht freiwillig machen mochte.
Es darf Nur die Polizei, Zoll,... [Auf Amtlich Anordnung (Durchsuchungsbefehl - Bezieht sich auf alles was der Person gehört auch Haus, Auto, Taschen, PC,...) oder bei starken verdacht/ bei gefahr z.B. weil der verdach einer Waffe in der tasche sich erhärtet]. Aber auch die Polizei muss einen Dringenden, Driftigen Grund dafür haben!
Der ZOLL darf das tatsächlich auch Verdachtsunabhängig. Die haben tatsächlich nach ihrem Aufgabengesetz etwas andere - erweiterte - Rechte. Darum ist übrigens auch bei vielen Großveranstaltungen wie Festivals etc. auch immer eine Horde der Zachäus-Brigarde bei den Uniform-Kaspern mit an Board, weil DIE eben genau DAS dürfen und den Sherrifs so zuarbeiten können (die's eben nicht dürfen).
Nein.
Aber sie darf drum bitten und man darf der Bitte nachkommen.
Kommt man der Bitte nicht nach, dann darf die Lehrerin die Eltern dazu holen oder auch die Polizei - je nachdem was so vorgefallen ist.
Er selbst ist 15 also gehe ich nicht davon aus das seine Klassenkameradin älter als 18 ist