Darf ich von Straßenbahn Fotos machen von außen?

6 Antworten

Ja, du darfst eine Straßenbahn ohne weiteres von außen fotografieren, so lange du dich im öffentlichen Raum aufhältst.

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Fahrer bzw. Fahrgäste auf dem Foto erkennbar sind oder nicht. So lange das Hauptmotiv eindeutig die Straßenbahn selbst ist, zählen eventuell zufällig erkennbare Personen als Beiwerk und dürfen somit ungefragt fotografiert und das Foto auch veröffentlicht werden (nach deutschem Recht; in Österreich ist es zwar anders formuliert, läuft aber in der Praxis auf das gleiche hinaus).

Natürlich darfst du die Straßenbahn bzw. die Fahrgäste nicht behindern, vor die Straßenbahn auf die Gleise legen für eine besonders geile Perspektive geht also logischerweise nicht.

Umstritten ist, inwiefern du dich während dem Fotografieren in der Haltestelle aufhalten darfst, weil es sich dabei prinzipiell um Privatgrund handelt. Im Zweifelsfall also lieber ein paar Meter von der Haltestelle weggehen und vom öffentlichen Bürgersteig aus fotografieren.

Die Bahn darfst du - DEN FAHRER NICHT!
Mach das Bild halt so das man keinen Menschen sieht!
Auch zb einen leeren Zug am Bahnhof


Fragexxx747 
Fragesteller
 26.10.2022, 19:31

Ich mache eh nur von hinten, und wenn keine Fahrgäste da sind

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Uneternal  26.10.2022, 19:42

In welchem Gesetz steht das? Finds immer wieder witzig was Leute sich für Zeug aus dem Finger saugen.

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Uneternal  26.10.2022, 19:47
@Repwf

Lies es nochmal, wenn du es nicht verstanden hast.

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Repwf  26.10.2022, 19:49
@Uneternal

So… hab ich… steht trotzdem nichts von Gesetz …

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Uneternal  26.10.2022, 19:49
@Repwf

Okay, du hast es nicht verstanden. Ich habe gefragt mit welchem Gesetz du deine Aussage begründest, man dürfte den Fahrer und keine Menschen in der Bahn fotografieren????

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Repwf  26.10.2022, 20:01
@Uneternal

Das recht am eigen Bild - Persönlichkeitsrecht !

Und bevor du mit deiner panoramfreiheit kommst… hier mal ein Auszug aus deinem link - besonders die letzen Sätze (wenn wir schon davon ausgehen das eine Bahn ein nicht bewegliches Bauwerk im öffentlichen Raum ist…)

Keiner wird glauben das Fahrgäste und vor allem Lokführer ZUFÄLLIG im Bild sind

Recht am eigenen BildBearbeiten

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

[Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:]

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen

Die Beiwerksausnahme im Bereich des Persönlichkeitsrechts geht ihrem urheberrechtlichen Pendant zeitlich voraus und fand sich gleichlautend bereits in der Ursprungsfassung des Kunsturhebergesetzes(KUG) vom 9. Januar 1907.[27] Die Regelung bezieht sich auf „Bilder“ von Personen, womit sie sich schon sprachlich von den „Bildnissen“ (also Abbildungen, auf denen eine oder mehrere Personen die Hauptsache sind) abhebt, die nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen (§ 22 KUG).[28] Ist beispielsweise eine Person Beiwerk auf einem Bild und schneidet jemand die Personendarstellung aus dem Umgebungskontext heraus, schafft er damit ein Bildnis – bei dessen Verwertung kann die Beiwerksausnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden.[29]

Erforderlich ist jedenfalls, dass die Landschaft oder sonstige Örtlichkeit den Gehalt des Bildes prägt. Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich dadurch verändern würde; sie darf insoweit nicht selbst Thema des Bildes sein.[30] Besteht eine inhaltliche Beziehung zwischen dem Personenabbild und dem eigentlichen Gegenstand, so steht dies der Einordnung als Beiwerk entgegen.[31] Nach der Rechtsprechung des BGH setzt die Beiwerkseigenschaft voraus, dass sich die betreffende Person quasi zufällig in einer Umgebung befindet, die den eigentlichen Gegenstand der Abbildung bildet.[32]

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Uneternal  26.10.2022, 20:04
@Repwf

Doch genau das ist der Fall. Die Personen sind Beiwerk denn die Bahn ist das Motiv. Und eine Bahn zählt als Örtlichkeit.

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Uneternal  26.10.2022, 20:07
@Uneternal
Keiner wird glauben das Fahrgäste und vor allem Lokführer ZUFÄLLIG im Bild sind

Kannst du diese Behauptung beweisen, gibt es dazu bereits Urteile? Ich denke nicht.

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Uneternal  26.10.2022, 20:13
@Uneternal

Davon ab bezieht sich das alles nur auf eine Veröffentlichung und es müsste dazu erstmal eine Klage existieren, bei dem ein Gericht dann Kunstfreiheit + Panoramagesetz gegen Persönlichkeitsrecht abwägt. Das reine Fotografieren im Öffentlichen Raum ist sowieso schonmal nicht strafbar. Also müsste dem Frageersteller erstmal eine Veröffentlichung bzw. Veröffentlichungsabsicht nachgewiesen werden.

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daedag  26.10.2022, 20:18

Das stimmt so nicht. Du darfst die Straßenbahn fotografieren, auch wenn Fahrer und Fahrgäste zu sehen sind. Wenn das Motiv eindeutig die Straßenbahn selbst ist, sind die Menschen auf dem Bild nur Beiwerk.

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Ja das darfst Du ohne wenn und aber auch wenn Leute darauf sind inklusive der Führer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fragexxx747 
Fragesteller
 26.10.2022, 19:36

Was ist wenn die was sagen? Es haben mich schon mal 2 aufs Übel beleidigt

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Von Experte IXXIac bestätigt

Ja darfst du.

Wenn Personen nur Beiwerk sind, also die Bahn das eindeutige Motiv ist, darfst du das Foto sogar veröffentlichen.

Wenn Leute dumm machen, lass dir von ihnen das Gesetz zeigen, dass du angeblich brichst. Es gibt kein Gesetz, das Fotografieren in der Öffentlichkeit verbietet, außer du würdest Leute in einer mislichen Situation fotografieren. Und ansonsten kannst du auf die Panoramafreiheit verweisen.

Panoramafreiheit – Wikipedia

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Viele Leute machen das, genauso wie bei Zügen. Das ist Alltag. Ich habe sowas früher auch gemacht, als ich noch jünger war, die Fahrer hat es selten gestört. Daher, go for it.