Darf ich mit der Füherscheinklasse B eine gedrosselte 125er fahren, d.h wenn sie nicht die volle Leistung hat?
Ich hab jetzt schon häufiger den Mythos gehört, dass man eine 125er mit der Führerscheinklasse B fahren darf, wenn ihre Leistung verringert wurde. Bzw. gibt es da eine bestimmte Regelung?
4 Antworten
B enthält nur AM -> also 50 ccm und 45 km/h. Ausnahmen siehe § 76 FeV.
Was du wohl gehört hast -> B SZ 196. Dafür brauchst du aber eine zusätzliche Ausbildung und musst 25 Jahre alt sein sowie die Klasse B schon fünf Jahre haben.
dein führerschein wurde wann ausgestellt?
weil das wichtig ist...
siehe link
eine der bedingungen ist, 5 jahre den b-schein zu haben .
das ist bei dir ja nicht der fall
kein problem...bin selber an dem thema dran....
hab bloß den mopedschein und würde auch gerne die 125 fahren
allerdings hab ich die pappe schon seit 1984, also ein problem weniger wie du
...nämlich den B für 5 Jahre und das Mindestalter erreicht. Also sogar schon 2 Probleme weniger. :D
Nein, wie Gaskutscher schon sagte. Höchstens 50er, demnächst mit Fahrstunden 125er...
Klasse B ist Auto. Dazu darfst du nur AM und L sonst nichts.
AM ist ja bis zu 50ccm, meine frage war ob ich eine 25er sio umbauen lassen kann, dass ich die Fahren kann.
ich würde die dann mit Klasse A1 wieder zurück bauen lassen
Jo ich weiß, aber ich denke nicht dass das erlaubt ist. Normal werden 125 gedrosselt weil Leute noch nicht alt genug sind. So war es bei mir.
Das war jedoch vor 2013. Denn seit 19. Januar 2013 wird keine 125er mehr bezüglich Vmax gedrosselt.
Maximal 11 kW und das Leistungsgewicht muss passen.
2-Takter gibt es keine mehr neu als 125er... Und:
Hubraum konnte man noch nie drosseln.
vor ca 2 Monaten
wieso die frage?