Darf ich die Fahrschule abbrechen, wenn ich nicht mal den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe?

3 Antworten

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Schriftlich ist nur die Beweislage klarer.

Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, bist du logischerweise noch an nichts gebunden. Um am Unterricht teilnehmen zu dürfen, musst du aber erst die Grundgebühr zahlen

Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, brauchst du noch nichts zu bezahlen.