Darf ich die Fahrschule abbrechen, wenn ich nicht mal den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe?
Und soll ich die Rechnung (Unterrichtsmaterial+Grundgebühr) bezahlen, wenn ich noch keinen Fahrschulunterricht beansprucht habe?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung, Politik, Ausbildung und Studium
Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Schriftlich ist nur die Beweislage klarer.
Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, bist du logischerweise noch an nichts gebunden. Um am Unterricht teilnehmen zu dürfen, musst du aber erst die Grundgebühr zahlen
Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, brauchst du noch nichts zu bezahlen.