Darf ich das?

2 Antworten

Von Experten OleRiek und Kenshin663 bestätigt
Ich und mein Kollege besitzen einpaar Airsoft gewehre und Pistolen, aber die sollen wirklich nur für den Realismus da sein, wir werden also nicht irgendwelche Kügelchen abfeuern.

Egal ob du Kügelchen abfeuerst oder nicht - es gilt immer noch das Führverbot von Anscheinswaffen ausserhalb von umfriedeten Besitztum (Waff.G. Paragraph 42a). Zwar gibt es eine Ausnahme für die Verwendung bei Filmaufnahmen, jedoch reicht da wohl kaum ein kleines Schulprojekt sondern nur offizielle, angemeldete Filmarbeiten.

Woher ich das weiß:Hobby – Begeisterter Airsoftspieler seit 2014

Nein. Da habt' ihr nichts zu suchen. Vor allem eure Waffen nicht. Den Umgang damit regelt ganz klar das Waffengesetz. Und §42a hat sich bis jetzt nicht in Luft aufgelöst.


DerCule13473 
Fragesteller
 16.05.2024, 21:59

Alsooo, laut Absatz 2) gilt ja absatz 1) nicht bei Filmen usw.

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leNeibs  16.05.2024, 22:02
@DerCule13473

Die Ausnahme gilt wohl kaum für ein kleines Schulprojekt, sondern nur für offizielle, angemeldete und genehmigte Filmarbeiten. Sonst könnte ja jeder den Paragraph 42a aushebeln indem man einfach eine Handykamera mit dabei hat ^^.

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DerCule13473 
Fragesteller
 16.05.2024, 22:09
@leNeibs

Ach was soll schon passieren wenn einpaar kleine Kinder mit Airsoft waffen da im wald wo sowieso uns keiner sieht rumrennen?

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leNeibs  16.05.2024, 22:18
@DerCule13473

Gesehen wird man viel öfter, als man denkt. Was passieren kann? - Unter Anderem bis zu 10.000€ Geldbuße bei Verstoß gegen das Führverbot.

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Kenshin663  16.05.2024, 22:18
@DerCule13473

Mal einfach 2 Beispiele aus näherer Zeit?

Und ein Beamter wird auch nicht fragen wenn du auf ihn zielst sondern sofort selbst schießen. Und das ist nicht so gesund.

Mal davon abgesehen das es fleissig weiter dazu beiträgt den Sport und die Community in den Dreck zu ziehen.....genau wegen solcher Blitzbirnen wie dir steht der Sport dann so mies da.

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