Darf ich Bundeskanzler fotografieren?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Ja, weil... 94%
Nein, weil... 6%

5 Antworten

Ja, weil...

...eine Person des öffentlichen Lebens in der Öffentlichkeit von jedem, zu jeder Zeit, fotografiert werden darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1980 mit Spiegelreflex unterwegs, seit 2001 DSLR
Ja, weil...

Ein Bundeskanzler ist eine Person der Zeitgeschichte.

Er hat daher nicht dieselben Rechte am eigenen Bild wie Otto Normalverbraucher.


Digibike  16.05.2024, 08:27

Falsch. Er hat genauso ein Anrectt auf Privatsphäre. Wenn er zu Offiziellen Geschichten unterwegs ist, ja. Wenn Privat, dann nein. Zeitgeschichte - das zeigt sich im laufe der Zeit vielleicht, aber in jedem Fall ist er im Amt eine Person des öffentlichen Interesses. Aber nur da, wie gesagt. Privat und Job sindv2 paar Stiefel...!

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vanOoijen  16.05.2024, 08:31
@Digibike

In der Frage geht es um einen offiziellen Besuch. Es wird ja nicht gefragt ob er den Bundeskanzler auf dem Klo fotografieren darf.

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Digibike  16.05.2024, 21:55
@vanOoijen

Es gibt auch Abseits von öffentlichen Terminen, Privates. Z.b Essen mit der Ehefrau etc. Das ist zwar dort, aber kein Bestandteil (mehr) des Öffentlichen Termins. Nicht alles dreht sich um Fäkale Themen, die Privat sind, bei öffentlichen Personen...

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Da er eine Person des öffentlichen Lebens ist, sehe ich kein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ja, weil...

Selbstverständlich. Er steht im öffentlichen Leben. Da ist das Recht auf das eigene Bild eingeschränkt.