Darf ich als 20 Jährige mit meinem 17 jährigen Nachhilfeschüler schlafen?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Ja 78%
Nein 22%

10 Antworten

Ja

Es kommt darauf an, inwieweit sie Dir von wem, anvertraut wurde.

Oder ob sie dich privat ausgesucht hat um dich zu verführen.

Zum Ersteren könnte man dir die Ausnutzung von Schutzbefohlenen unterstellen.

Und beim zweiten könnten es einige schöne Stunden werden😊

Ja

Da du keine ausgebildete Lehrkraft bist und somit keine Gefährdung eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses besteht: ja.

EarthBoy  22.10.2021, 04:57

Sorry! Was für einen selbst ausgedachten Blödsinn postet Du hier. als hingen die gesetzlichen Vorgaben ggü. von Schutzbefohlenen vom Ausbildungsgrad der betreuenden Person ab! Auch nicht ausgebildete Lehrkräfte haben in diesem Fall die gleichen Pflichten! Wie bei einem Gesetzesübertritt das strafmaß lautet ist hier gar kein Thema. Das entscheidet der/die Richter:in...

Aber aus Deiner Bemerkung kann man dann ja folgenden Umkehrschluss ziehen:

Wenn etwa eine ausgebildete Oberstudienrätin als Klassenleiterin mit ihrer Klasse auf Klassenfahrt fährt und einen Studenten, der nur ein paar Schnupperwochen auf dieser Schule verbringen darf, um sich für seinen Ausbildungsweg besser orientieren zu können, DANN darf die Ausgebildete Oberstudienrätin das Gesetz selbstverständlich nicht übertreten.

Der junge Mann, der hier die Rolle eines Betreuers einnimmt, wenn auch nicht ausgebildet in besagtem Millieu, kann mit allen Kids (sofern ü16 und beidseitig gewollt) Geschlechtsverkehr haben ohne irgendwelche rechtlichen konsequenzen!

Junge - manchmal muss man Bücher lesen bzw. Ahnung von der Thematik haben und nicht von eigenen erfahrungen auf alle andern schließen!

GUTE BESSERUNG! ECHT! :-(

Earth Boy

0
Nein

Wenn der Schüler in einem Abhängigkeitsverhältnis von Dir steht, dann wird es zu Problemen kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
TabrisTheMAP  22.10.2021, 10:33

Warum wird es aufgrund eines Abhängigkeitverhältnises zu Probelem kommen?

0
HarryXXX  23.10.2021, 14:19
@TabrisTheMAP

Ein Abhängigkeitsverhältnis werde auf jeden Fall gegeben, wenn es sich um die Arbeitgeberin, eine vorgesetzte oder um eine Lehrerin handeln würde. Ob eine private Nachhilfe auch so gesehen wird, das halte ich für fraglich.

1
TabrisTheMAP  23.10.2021, 15:09
@HarryXXX

Na ja, selbst wenn es ein Abhängigkeitsverhältnis ist, wäre das noch ein Problem, wenn er es nicht missbrauch.

0
Libertinaerer  23.10.2021, 23:18
@TabrisTheMAP

Vorsicht, das Gesetz wurde gerade erst geändert!

Im Lehrer/Schüler-Verhältnis wurde der Missbrauchsvorbehalt gestrichen, also das absolute Verbot von 16 auf 18 erhöht.

Bei Arbeits- und Dienstverhältnissen hingegen wurde das absolute Verbot bei U16 gestrichen, und der Missbrauchsvorbehalt dafür von Ü16 auf alle U16 erweitert.

Aber das nur prinzipiell. In diesem Fall liegt weder das eine noch das andere vor. Es handelt sich schlicht um überhaupt kein Abhängigkeitsverhältnis. Da besteht null Zweifel, denn die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig, gängige Praxis, und bis zum BGH durchexerziert ...

1
Nein

deine frage ist dumm gestellt.

darfst du? NEIN

rechtliche konsequenzen? JA

ein Schüler ist ein Schutzbefohlener. Jegliche Intimität ist streng verboten, vor allem wenn er minderjährig ist und du nicht.

Natürlich muss da auch erstmal jemand klagen, aber wenn das rauskommt, hast du einen fetten Eintrag im Führungszeugnis und darfst nie wieder mit Minderjährigen arbeiten.

mal davon ab, ist es dir nicht peinlich mit einem 17jährigen anzubandeln?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
K4yr4h  22.10.2021, 03:04

Sex mit Minderjährigen, die in einem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis mit einem stehen, ist besonders unter Strafe gestellt. 

1
fusselchen70  22.10.2021, 08:33
@K4yr4h

Was heisst das denn? Einzelhaft, Arbeitslager, Folter?

Nenn mal einen Paragrafen zum Nachlesen deiner Behauptung.

0
K4yr4h  23.10.2021, 13:47
@fusselchen70 Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.

(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen

1.

an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Ebenso wird bestraft, wer unter den Voraussetzungen des Satzes 1 den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen an oder vor einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.

(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2

1.

sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, oder

2.

den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.

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fusselchen70  23.10.2021, 14:05
@K4yr4h

Okay, danke sehr 😃👍

Spontan: Für Nichtjuristen ist sowas nie leicht zu beurteilen. Wieso siehst du denn überhaupt eines dieser Verhältnisse als erfüllt an?

Ein Erziehungsverhältnis besteht definitiv nicht. Und ehrlich gesagt sehe ich auch die beiden anderen Punkte nicht als erfüllt an. Der Schüler ist in keinem Ausbildungsverhältnis mit der Nachhilfekraft und ein Arbeitsverhältnis besteht auch nicht.

Vielmehr besteht doch eher ein Dienstleistungsvertrag zwischen den Eltern und dem Nachhilfe gebendem (oder dessen Arbeitgeber).

Wenn nun einvernehmlich sexuelle Handlungen stattfinden ist das strafrechtlich nicht relevant. Wenn das dann auch noch ausschließlich außerhalb der Nachhilfestunden passiert ist auch arbeitsrechtlich alles in Butter.

Moralisch kann man das natürlich alles vollkommen bissiger bewerten aber darum ging es zumindest in der Frage nicht!

1
K4yr4h  23.10.2021, 14:08
@fusselchen70

ein minderjähriger unter aufsicht eines erwachsenen ist IMMER ein schutzbefohlener, da eine Aufsichtspflicht besteht. das mag bei einem 17jährigen lächerlich erscheinen, aber irgendwo musste halt die Altersgrenze gezogen werden. Und die ist bei 18. Punkt

1
fusselchen70  23.10.2021, 14:17
@K4yr4h

Okay, passt ein Punkt von dir nicht kommst du mit dem nächsten Thema. Das zeigt mir welchen Sinn das hier macht: Keinen!

Letztes Statement: Ich kann als Erwachsener sehr wohl mit minderjährigen Jugendlichen zusammen sein ohne automatisch eine Aufsichtspflicht zu haben. Wo kommen wir dahin, wenn mir der Staat Aufsichtspflichten pauschal aufs Auge drücken könnte. Lachhaft und merkwürdige Auffassung von Gesellschaft und Recht.

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fusselchen70  23.10.2021, 14:18
@K4yr4h

Dann bitte Justizminister...

Viel Ahnung hast du eher wenig 😜😃

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fusselchen70  23.10.2021, 14:23
@K4yr4h

Deine anderen Antworten sind teilweise ja auch Klasse 😂😂😂

Deine Theorien zu Männern unter 170cm und wie das Einkommen im Verhältnis zur Frau sein muß sind.................. SPEZIELL!!!

Bist du Nachwuchscomedian??

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K4yr4h  23.10.2021, 14:25
@fusselchen70

was hat das mit diesem thema zu tun. geh deine eltern nerven bitte. nur kleinkinder hier.

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Libertinaerer  23.10.2021, 22:59
@fusselchen70
Wieso siehst du denn überhaupt eines dieser Verhältnisse als erfüllt an?

Weil er nicht weiß, wovon er redet, und sich fern von juristischem Wissen und kompletter Unkenntnis der Rechtssprechung selbst etwas zusammenteimt.

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Libertinaerer  23.10.2021, 23:08
@K4yr4h
ein minderjähriger unter aufsicht eines erwachsenen ist IMMER ein schutzbefohlener, da eine Aufsichtspflicht besteht.

Wenn Du dich auch nur ansatzweise mit der diesbezügl. Rechtsprechung tatsächlich auskennen würdest, dann würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.

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EarthBoy  26.10.2021, 20:21
@fusselchen70

@K4yr4h: Lies doch mal ein paar Kommntare zu dem Gesetzestext. Dann siehst Du wie in bereits abgeschlossenen Gerichtsverhandlungen diese und ähnliche Thematiken bereits in der Vergangenheit vehandelt wurden. Dann kapierst Du den Gesetestext vlt besser und wirst durch die anschauliche schilderung von zahlreichen Gerichtsurteilen sicher schlaauer. Fusselchen hat rech! Obs Ihr, Dir mir oder sonstwem passt: Deutsches Recht gilt nunmal für ganz Deutschland. Dass die Urteile bei einer Straftat dennoch von Richter zu Richter im Rahmen deren Ermessensspielraumes manchmal unfassbar unterschiedlich ausfallen ist dennoch Realität und hängt von zahlreichen Faktoren ab: Verhalten der beschudigten Person, sind bereits (einschlägige) Vorstrafen im Registr der beklagtn Person vermerkt, Wie gut ist die Verteidigungsstrategie?, welche Deals finden evtl schon vor der Vehandlung zw. Staatsanwalt und Richter statt, u. Umst. auch unter Mitsprache Deines Verteidigers?), Zeigt der/die Beklagte Reue? und viele weitere Faktoren.

Die Realität ist komplex, vor allem bei Gerichtsverhandlungen!

Egal wie widersprüchlich, absurd, fremdartig und merkwürdig dr manch Paragraph erscheint, lies einen Kommentar zu 3-4 Prozessen in denen dieser Pragraph zur Geltung kam. Dann verstehst Du wie das abgehobene Juristendeutsch bei einem Hinweis auf Gesetzstexte in wirklichkeit gemeint ist. Außerdem wirst Du sehen wie es verhandelt wurde, bzw wie in den ähnlichen Fällen das Urteil ausfiel und warum.

Das hat zumindest mir bei meiner Ausbildung sehr geholfen. Denn ich glaube, dass manchmal Juristen selbst, den einen oder anderen Paragraphen icht genau genug verstehen und wie sie ihn auslegen sollen. Kommentare helfen.

Last not least: Bedenke dass es zu jeder Legislaturperiode neue Gesetzliche Regelungen gibt, während andere Ihre Gültigkeit verlieren. Immer auf dem neuesten Stand zu sein heisst pauken, paukn, pauken.

Daher zählt Jura neben Physik und Theologie zu den schwierigsten Studiengängen überhaupt.

Was Gesetze, Regeln, Verordnungen, Rechte und Pfichten in Deutshland betrifft gilt: Nix is fix!

Bitte akzeptiere die objektive Argumentation von Fusselchen, auch wenn Du nach deinem Gefühl und Moralverständnis ganz anders denkst und entscheiden würdest.

Ganz egal wie produktiv unsere Politiker:innen sind: Jedes Gesetz das der Bundesrat verabschiedet ist nunmal rechtsgültig und objektive Realität, die individuell auf jeden Fall "zugeschnitten" werden muss, damit das Uteil angemessen ausfällt.

Herzlichen Gruß on EarthBoy! :)

1
EarthBoy  26.10.2021, 22:19
@EarthBoy

@k4yr4

Wichtiger Nachtrag:

@k4yr4, @ fusselchen, @ everyone reading our conversation

Ich habe Eure Statements fälschlicherweise jeweils der anderen Person zugeordnet und muss mich korrigieren: Fakt ist: Mein persönliches Verständnis des geltenden Rechts stimmt am besten mit K4yr4`s Argumentation überein.

@fusselchen: Du scheinst mir äußerst klug zu sein, aber was Juristerei betrifft, so kommt man mit gesundem Menschenverstand oder logischer Kombinationsfähigkeit nicht weiter. Daher gibt es Rechtsanwält:innen, die einem bei solchen Themen weiterhelfen:)

@ k4yr4: Erstens: Ich finde es toll, wieviel Mühe Du Dir gemacht hast bei Deinen Statements, liebe k4yr4! Sogar die passenden Gesetzestexte hast Du hast Du erfolgreich recherchiert! (Hut ab vor Deinem Ehrgeiz, denn Du bist dadurch exakt auf fusselchens Wunsch eingegangen, was Deine Friedfertigkeit und Deine Sachlichkeit in diesem Diskurs beweisen! :-). Zweitens: Obgleich fusselchen sehr persönlich wird und Dich dadurch als PERSON diskreditieren wollte, bist Du stets höflich geblieben und warst - was die juristischen Aspekte dieses Falls (!) betreffen - werder rechthaberisch noch unfreundlich. Weiter so! Ich wünschte, ich wäre so gutmütig wie Du, wenn ich für jemanden objektive Beweise liefere (Und was ist wohl objektiver als ein Exzerpt aus dem BGB (??) ) und dafür nicht nur Undank ernte, sondern auch noch beleidigende, unsachliche Provokationen gegen mich persönlich hin nehmen müsste!!!

Vielen Dank für Deine zahlreichen wissenswerten Äußerungen.

K4yr4: Du bist nicht nur überdurchschnittlich intelligent, sondern stzt diese Intelligenz in dieser Diskussion äußerst respektvoll ein.

@ every Reader of our Discussion: Sorry dass ich die zahlreichen Argumente in K4yr4´s und fusselchen´s Auseinandersetzung bei der namentlichen Zuordnung zuerst vertauscht habe. Ich freue mich, wenn sich dieses Missverständnis nun geklärt hat.

Heiter Heiter Immer Weiter!

Euer EarthBoy!

0
EarthBoy  26.10.2021, 22:24
@K4yr4h

@k4yr4

Wichtiger Nachtrag:

@k4yr4, @ fusselchen, @ everyone reading our conversation

Ich habe, als ich fusselchen vor ca. 2 h lobte Eure Statements fälschlicherweise jeweils der anderen Person zugeordnet und muss mich korrigieren: Fakt ist: Mein persönliches Verständnis des geltenden Rechts stimmt am besten mit K4yr4`s Argumentation überein.

@fusselchen: Du scheinst mir äußerst klug zu sein, aber was Juristerei betrifft, so kommt man mit gesundem Menschenverstand oder logischer Kombinationsfähigkeit nicht weiter. Daher gibt es Rechtsanwält:innen, die einem bei solchen Themen weiterhelfen:)

@ k4yr4: Erstens: Ich finde es toll, wieviel Mühe Du Dir gemacht hast bei Deinen Statements, liebe k4yr4! Sogar die passenden Gesetzestexte hast Du hast Du erfolgreich recherchiert! (Hut ab vor Deinem Ehrgeiz, denn Du bist dadurch exakt auf fusselchens Wunsch eingegangen, was Deine Friedfertigkeit und Deine Sachlichkeit in diesem Diskurs beweisen! :-). Zweitens: Obgleich fusselchen sehr persönlich wird und Dich dadurch als PERSON diskreditieren wollte, bist Du stets höflich geblieben und warst - was die juristischen Aspekte dieses Falls (!) betreffen - werder rechthaberisch noch unfreundlich. Weiter so! Ich wünschte, ich wäre so gutmütig wie Du, wenn ich für jemanden objektive Beweise liefere (Und was ist wohl objektiver als ein Exzerpt aus dem BGB (??) ) und dafür nicht nur Undank ernte, sondern auch noch beleidigende, unsachliche Provokationen gegen mich persönlich hin nehmen müsste!!!

Vielen Dank für Deine zahlreichen wissenswerten Äußerungen.

K4yr4: Du bist nicht nur überdurchschnittlich intelligent, sondern stzt diese Intelligenz in dieser Diskussion äußerst respektvoll ein.

@ every Reader of our Discussion: Sorry dass ich die zahlreichen Argumente in K4yr4´s und fusselchen´s Auseinandersetzung bei der namentlichen Zuordnung zuerst vertauscht habe. Ich freue mich, wenn sich dieses Missverständnis nun geklärt hat.

Heiter Heiter Immer Weiter!

Euer EarthBoy!

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Libertinaerer  27.10.2021, 19:27
@EarthBoy

DU hältst dich ja wirklich für ein GANZ schlaues Kerlchen. 🤪

Zu dumm, dass u.a. der BGH deinem "persönlichen Verständnis des geltenden Rechts" so eine deutliche Absage erteilt hat. 😁

Solltest DU Kommentare zum Gesetz gelesen haben - was ich stark bezweifle -, dann hast Du sie definitiv nicht verstanden. 😎

Merke: "Das Obhutsverhältnis dient der Erziehung eines Schutzbefohlenen, wenn der Verantwortliche verpflichtet ist, über einen längeren Zeitraum hinweg die Lebensführung des Minderjährigen – und damit auch seine geistig-sittliche Entwicklung – zu leiten und zu überwachen." (Laubenthal, s. auch BGH)

Darum geht es aber bei einem Nachhilfeunterricht - zumindest üblicherweise - eben genau NICHT.

Und selbst im Fall eines tätsächlichen Obhutsverhältnisses, wäre noch zu beachten, das bei 16/17-Jährigen außerdem erforderlich ist, dass das Obhutsverhältnis für den Sex missbraucht wird: "Für eine Strafbarkeit nach § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB genügt es nicht, dass es zu Sexualkontakten im Rahmen eines Obhuts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses kommt. Erforderlich ist vielmehr ein Missbrauch der mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit durch den Täter. Dieser setzt – offen oder versteckt – seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, um sich das Opfer durch Schaffung einer Drucksituation gefügig zu machen." (Laubenthal)

Was stellst Du dir hier für eine Drucksituation vor? "Wenn Du keinen Sex mit mir hast, dann müssen deine Eltern eine andere Nachhilfelehrerin suchen!"? Ja, Wahnsinn! 😈

0
Libertinaerer  27.10.2021, 19:32
@Libertinaerer

Korrektur: Das gilt nach der aktuellen Strafrechtsänderung nicht mehr für 16/17-Jährige, sondern bereits ab 14.

0
Libertinaerer  22.10.2021, 05:12
deine frage ist dumm gestellt

Nein, nur dumm beantwortet (DEN Pun mögest u mir bitte verzeihen! 😉).

ein Schüler ist ein Schutzbefohlener. 

Er ist nicht ihe Schüler, und sie nicht seine Lehrerin. Ein Lehrer ist (mit-)verantwortlich für die Erziehung in allgemeinen Lebensfragen.

Also:

Jegliche Intimität ist streng verboten

Nein (wie auch immer Du "Intimität" definierst).

vor allem wenn er minderjährig ist und du nicht.

DAS spielt ohnehin KEINE Rolle.

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Libertinaerer  22.10.2021, 05:18
@K4yr4h

Bist Du debil? Hör auf hier Unsinn zu verbreiten.

PS: Nein, ich weiß, was "debil" bedeutet, und dass Du es nicht bist. DU hingegen möchtest dich mal informieren, was "pädophil" bedeutet!

Spoiler: Nichts, was Sex mit 17-Jährigen betrifft.

🤦‍♂️
2
HarryXXX  22.10.2021, 07:53

Sehr wahrscheinlich ist nichts davon der Fall.

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K4yr4h  23.10.2021, 13:50
@HarryXXX

 174 StGB sind Personen unter achtzehn Jahren, die in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bezeichnet als eine Form des sexuellen Missbrauchs daher Handlungen einer Person mit einem Minderjährigen, wenn zwischen der Person und dem Minderjährigen ein Ausbildungs- bzw. Betreuungsverhältnis! besteht

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HarryXXX  23.10.2021, 14:17
@K4yr4h

Wie gesagt ich bin kein Jurist. Ich bezweifle aber, dass man hier ein besonderes Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis nachweisen kann. Das ist nur eine Studentin oder etwas ältere Schülerin die Nachhilfe gibt. Da muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.

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K4yr4h  23.10.2021, 14:18
@HarryXXX

er ist minderjährig, sie nicht. und sie treffen sich nicht privat. ist doch ganz einfach

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HarryXXX  23.10.2021, 14:20
@K4yr4h

Wie gesagt, ich bin kein Jurist und ich sehe das anders. Ich nehme an, du bist auch kein Jurist.

0
Nein

Heyy Nephox!

Bei DIESEM Gewissenskonflikt sollte weniger Euer altersunterschied beunruhigen, denn dieser ist vollkommen in Ordnung, üblich, normal und somit garantiert straffrei!

Die EIGENTLICHE Problematik ist, dass der besagte Nachhilfeschüler dein SCHUTZBEFOHLENER ist.

Ob Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte oder Lehrer uvm: Sex mit einer Person zu haben die solchen Autoritätspersonen unterstellt sind kann aus vielerlei Hinsicht Schwierigkeiten bereiten:

  1. Es existiert ein "Machtgefälle" zwischen Euch. Alleine im Kontext der sozialen Rollenverteilung: Du= Lehrerin, Er= Dein Schüler... :-) naa... checkste was?
  2. Der Junge ertraut Dir blind, denn er weiß, dass Du ihn schützt (in Diesem Falle mittels eines gegenseitigen Vertrauens UND Deinem "Schutz" vor seinen schlchten Noten
  3. Er ordnet sich - genau wie Du - in seine Rolle ein.
  4. Gleichberechtigung wird am Anfang nicht leicht sein.
  5. Ihr habt einen mündlichen Vertrag für Nachhilfe geschlossen. Auch seine eltern verlassen sich auf Deinen Einsatz und bezahlen Deine Mühen.
  6. Ihr habt Euch schließlich nicht in der Disco kennen gelernt, sondern es dreht sich um Nachhilfe

Also, es heißt zwar immer: Wo kein Kläger da kein Richter.

ABER: Was die psychosexuelle Entwicklung des Jungen betrifft, kann plötzlicher Sex, anstelle von vereinbarter Nachhilfe, überfordern, verstören, stark unsicher machen. Magst Du das bei jungen Männern, damit Du über ihnen stehst um die Situation stets im Griff zu haben und Du alles UNTER Deiner Kontrolle hast?

Wir sind keine Tiere. Manchmal muss Moral, Ethik, Vernunft und die Akzeptanz des geltenden Strafrechts unseren kleinen außergewöhnlichen Lüsten gegenüber siegen.

Das hat auch etwas mit menschlicher Größe zu tun!

Schlag Dir Diese Phantasie BITTE aus dem Kopf. Daas schaffst Du cschon. Andere Väter haben auch schöne Söhne, oder bist Du "notgeil" ;-) ??

Rede mit Deinem Nachhilfeschüler nicht über Deine Lust auf ihn. Das bläst jene nur unnötig stark auf und macht meinen Ratschlag schwerer!

In 2,3 Jahren, wenn er keine Nachhilfe mehr braucht, er Anfang 20 ist und du mitte 20 zB... und ihr verabredet Euch, dann steht Deiner/Seiner/Eurer Lust nix im Wege.

Im Augenblick jedoch würde ich mich in Achtsamkeit üben. Auch wenns wunderschön werden könnte - und das für beide: Einen bitteren Nachgeschmack hat das Ganze. Und das weißt Du auch! Drum zeige menschliche Größe und übe Dich in Achtsamkeit. Im Augenblick stehen die Weichen nunmal auf Verzicht, da Ihr seine schulischen Defizite bewältigen müsst. Das müsste Dir der Junge WERT sein.

Und auch Dir selber müsste es wert sein, Dich in spiegel zu schauen und zu wissen, dass Du ein reines Gewissen haben kannst und nix moralisch verwerfliches getan hast, dass im schlimmsten Falle sogar eine Gesetzeswidrigkeit darstellt.

Bist Du Dir das Selber Wert?

Wie hoch ist denn Dein selbstwert?

Lass Dich nicht von Deinen Lüsten fernsteuern, sondern nimm selbst die Zügel in die Hand ... Ich wette, Du lernst noch 1000ende von Jungs/ Männern kennen, wo Du gemeinsam gelebten Sex nicht mit einem schlechten Gewissen bezahlen musst.

Oder gehts Dir echt ums Alter? Denn dann hast Du echt nix begriffen. Ab 16 Jahren hat jeder Mensch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und darf sogar heiraten!

Aber ein Machtgefälle in einer Beziehung macht eine gemeinsame Zukunft unmöglich.

Du handelst Dir immer Probleme ein: mehr oder weniger, größere oder kleinere.

Hat das einen gewissen Reiz auf Dich etwas halb verbotenes, anrüchiges in der Sexualität zu tun?

Oder stehst Du drauf, stets die Kontrolle zu haben, was in Deiner Rolle und dem momentanen Altersunterschied ja sehr wahrscheinlich ist? Rein psychologisch betrachtet kann dieser (unbewusste !) Prozess zu Geringschätzung des anderen führen, zu Lust den Schutzbefohlenen zu dominieren u.a. dergleichen.

Ich drück Dir die Daumen, an Deinen Herausforderungen wachsen zu können, dadurch Deinen Selbstwert zu stärken und im Zuge dessen Deinen Charakter stäkt, sodass Du Reife ausstrahlst und Dich sorgenfrei mehr und mehr selbst akzeptierst und i.wann in Spiegel schauen kannst und ruhig ein wenig stolz aufblitzt in Deinen Augen, da Du auch "Nein" sagen kannst.

Kontrolliere dich selbst, nicht die anderen!

Schreib mal, wies weiter geht/ging!

Lieben Gruß von EarthBoy :*

Libertinaerer  22.10.2021, 04:55
Ab 16 Jahren hat jeder Mensch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und darf sogar heiraten

Falsch (ab 14) und falscher (ab 18).

Die EIGENTLICHE Problematik ist, dass der besagte Nachhilfeschüler dein SCHUTZBEFOHLENER ist.

Falsch. Sie gibt Nachhilfe in konkret einer Sache, und ist nicht für die Erziehung in allgemeinen Lebensfragen (mit-)verantwortlich.

Was die psychosexuelle Entwicklung des Jungen betrifft, kann plötzlicher Sex, anstelle von vereinbarter Nachhilfe, überfordern, verstören, stark unsicher machen.
🤣
Lass Dich nicht von Deinen Lüsten fernsteuern,
🤣

Und zu deinem weiteren Moralgefasel muss man keine Stellung nehmen. Das ist per se Unsinn, bzw. persönliches Empfinden, das andere herzlich wenig interessieren muss - und sollte. 🤪

3
EarthBoy  26.10.2021, 18:49
@Libertinaerer

Warum schreibst Du in einem derart zornigen Tenor? Recherchiere mal im BGB, ab wann eine Heirat möglich ist und Du wirst Deine Oberlehrer Tour überdenken: Mit Zustimmung der Eltern einer 16--jährigen Person, darf diese eine:n Partner:in heiraten in Deutschland!

Zweitens : übe Dich in akzeptanz und in der Toleranz anderer Denkweisen. Wenn Dir meine moralisch/ ethischen Überlegungen nicht passen, so lies mal Erich Fromm: Die Kunst des Liebens. Ein wunderschönes interessantes Buch, leicht verständlich und einfach angenem.

Ich unterstelle Dir auch, dass Dein freches Auslachen bei meiner Auskunft hinsichtlich der psychosexuellen Entwicklung einer//eines Jugendlichen, daher rührt, dass Du keine Ahnung hast aus welcher psychologischen Theorie ich diesen Begriff entlehnt habe. Zletzt vermute ich schwer sdass u kein Akademiker bist. Du lieferst destruktive Kritik ohne Verbesserungsvorschläge anzugeben geschweige denn in einem höflichen Ton einen Diskurs anzustreben.

Das ist sehr unprofessionell.

Wer bist Du, dass Du meine Meinung, die auf sozialwissenschaftlichen Disziplinen fußt, einfach frech, unsachlich und wenig hilfreich einfach so verspotten glaubst zu dürfen? Und warum ist meine stellungnahme zu ethischen und moralischen Aspekten sowie zu Werten und Normen als "GEFASEL" bewertest? Bist Du wahnsinnig??

Ein Mensch der persönliche Bleidigungen in einem sachlichen Diskurs einbringt ist unprofessionel, aber akzeptabel. Du hingegen scheinst mir unbelehrbar und suchst Streit.

Aber dafür musst Du Dir jemanden andern suchen!

Gute Besserung wünscht EarthBoy!

0
Libertinaerer  27.10.2021, 10:57
@EarthBoy
Warum schreibst Du in einem derart zornigen Tenor?

?

Zwei sachliche Korrekturen zu sachlichen Fehlern 😎, und dann habe ich mich kaputtgelacht über deine lustigen Äußerungen zur Sexualität. 😁

Ich sehe (und empfinde) da keinen "Zorn".

Recherchiere mal im BGB, ab wann eine Heirat möglich ist und Du wirst Deine Oberlehrer Tour überdenken:

Ähm, nein.

Mit Zustimmung der Eltern einer 16--jährigen Person, darf diese eine:n Partner:in heiraten in Deutschland!

Falsch. Das war früher mal so, und wurde vor geraumer Zeit geändert.

übe Dich in akzeptanz und in der Toleranz anderer Denkweisen.

Schreibt der, der geschrieben hat: "Lass Dich nicht von Deinen Lüsten fernsteuern," 🤣

Ich unterstelle Dir auch, dass Dein freches Auslachen bei meiner Auskunft hinsichtlich der psychosexuellen Entwicklung einer//eines Jugendlichen, daher rührt, dass Du keine Ahnung hast aus welcher psychologischen Theorie ich diesen Begriff entlehnt habe.

Korrekt. Da hast Du nämlich etwas gravierend falsch verstanden, oder es ist eine ziemlich unrealistische, dumme Theorie. 😎

Zletzt vermute ich schwer sdass u kein Akademiker bist.

Also um DICH in die Tasche zu stecken, reicht es locker! 😁 Ich hab mich schon mit Sexualwissenschaft herumgeschlagen, da warst Du noch nicht mal ein Funkeln im Auge deiner Eltern. 🤭

Du lieferst destruktive Kritik ohne Verbesserungsvorschläge anzugeben geschweige denn in einem höflichen Ton einen Diskurs anzustreben.

Ach, erfahrungsgemäß ist konstruktive Kritik bei "Lass Dich nicht von Deinen Lüsten fernsteuern"-Anhängern sinnfreie Zeitverschwendung. 🤷‍♂️

Das ist dermaßen neben der Spur, dass es da nichts "konstruktiv" zu kritisieren gibt!

Wer bist Du, dass Du meine Meinung, die auf sozialwissenschaftlichen Disziplinen fußt,

Träum weiter!

einfach frech, unsachlich und wenig hilfreich einfach so verspotten glaubst zu dürfen?

Ich bin ich. Deswegen darf ich das. Du erwartest doch wohl nicht, dass ich DICH um Erlaubnis frage? 🤭

Und warum ist meine stellungnahme zu ethischen und moralischen Aspekten sowie zu Werten und Normen als "GEFASEL" bewertest? Bist Du wahnsinnig??

Nur allergisch gegen moralisches Gefasel. Zumal es in der Frage nicht um DEINE "Moral" geht (oder überhaupt irgendeine "Moral"), sondern um Recht. Und wie man weiß/wissen könnte/wissen sollte, hat "Moral" im Strafrecht nichts zu suchen - schon gar nicht deine.

Du hingegen scheinst mir unbelehrbar

Ach, ich habe in meinem Leben viel gelernt - und lerne immer noch. Deswegen kann ich hier auch eine korrekte Antwort geben - oder weiß, dass in Deutschland das Mindestalter für Heirat bei 18 liegt - und dass 17-jährige Jungs nicht von 20-jährigen Nachhilfelehrerinnen traumatisiert/"verstört" werden, die von ihren "Lüsten" "ferngesteuert" werden. 😎

und suchst Streit.

Nein.

Im Vordergrund steht die Korrektur der Fehler, und der Rest ist pure, erheiterte Fassungslosigkeit, die ich den anderen Lesenden gerne als Warnung vor deinem Text mitgebe.

Aber dafür musst Du Dir jemanden andern suchen!

Natürlich! S.o. "Sinnfreie Zeitverschwendung". Aber man wird doch wohl noch lachen dürfen?! 🤷‍♂️

Gute Besserung wünscht EarthBoy!

Und viel Spaß noch mit deinem "Pflanzenverdampfer" wünsche ich dir - mit einem nachsichtigen Lächeln, aber ganz und gar aufrichtig!

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evaness  17.06.2022, 14:46
@Libertinaerer

Ich würde sagen: Er soll erstmal sein Abitur machen. Danach ist es kein Abhängigkeitsverhältnis mehr.

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Libertinaerer  17.06.2022, 16:58
@Libertinaerer

Nachtrag: Oh, und übrigens: Abhängigkeitsverhältnisse, so es sie denn gibt, sind diesbezügl. bis zur Volljährigkeit von Belang. Von "Abitur" zu schwafeln ist da herzlich sinnfrei ...

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