Darf ich 1 Jahr lang nichts tun?
Guten Nachmittag Liebe/r Leser/in,
ich hatte vor dieses Jahr eine Ausbildung zu beginnen. Habe bisher auch schon ein Vorstellungsgespräch gehabt, jedoch ohne Erfolg. Habe trotzdem weiter gesucht, aber nichts gefunden was mich annähernd interessiert. Habe dann alternativ nach einem FSJ geschaut und mich auch beworben (zum 01.08.23) wurde allerdings abgelehnt da ich zu diesem Zeitpunkt noch keine 16 Jahre alt bin. Erste Frage die ich mir stelle: Sollte ich mich nochmal bewerben, nur zu einem anderen Zeitpunkt (beispielsweise zum 01.01.24)? und zweite Frage: Dürfte ich 1 Jahr lang Zuhause "hocken" und "nichts tun" bis ich zu nächsten Jahres eine Ausbildung habe, da ich doch noch Schulpflichtig bin.
Vielen Dank im voraus!
8 Antworten
Wenn Du schulpflichtig bist, dann darfst Du nicht daheim hocken und nichts tun. Da wirst Du wahrscheinlich in einer BVJ-Maßnahme landen.
Rufe mal bei der Arbeitsagentur an, die können dir erzählen was du alles für Möglichkeiten hast. Anrufen und Termin machen.
Du kannst besser weiter auf die Schule gehen.
Hatte ich tatsächlich auch überlegt, nur wollte ich ungerne weiter zur Schule gehen. Aber nunja, ist besser als nichts tun...
Du darfst "nichts tun". Dafür bekommst du dann allerdings auch "nichts"....
Hallo,
wenn du schulpflichtig bist, kannst du nicht einfach zu Hause bleiben und nichts tun/nur Nebenjobs machen. Du musst dich also um eine Ausbildung, einen Schulplatz, ein FSJ/FÖJ... bewerben.