Darf eine Person den gleichen Vor- und Nachnamen haben?
Ich heiße mit Vornamen Richard und den gibt es auch als Familienname. Dürfte ich also Richard Richard heißen?
2 Antworten
Vermutlich ja, wenn das durchgelassen wird. Sonst muss man mit dem Gericht drüber verhandeln, so wie bei Namen wie Nutella oder Blaubeere. Ich kannte mal einen, der hieß mit Nachnamen Michael, und wir haben immer gescherzt, dass er seinen Sohn später mal Michael nennen soll.
In Deutschland: Theoretisch ja, praktisch könnte der zuständige Standesbeamte allerdings wegen Kindeswohl einen anderen Namen verlangen - dann müsste man es vor Gericht klären. Vermutlich würde das aber so durchgehen.
Dann hat man den Namen ja schon und ist außerdem mündig.
Ich glaube allerdings, dass, falls ein Beamter was bei der Geburt sagen würde, dass das vor Gericht nicht durchkäme und die Eltern recht bekommen würden.
Er heißt z. B Richard Weber und will seine Freundin Marie Richard heiraten und Ihren Namen annehmen. Dann würde er Richard Richard heißen. Das ist erlaubt?
Wie ich schon sagte:
Dann hat man den Namen (Vornamen!) ja schon und ist außerdem mündig.
Du darfst als "Hans" auch eine "Wurst" heiraten und den Namen annehmen - ein Kind würde aber vermutlich nicht "Hans Wurst" genannt werden dürfen - wegen Kindeswohl.
Ja in dem Sinne ist das logisch was du sagst, es geht hier ja um die Frage ob man mit Vornamen genauso heißen darf wie mit Nachnamen.
Stimmt, ich habe es zuerst nur auf Kinder bezogen. Erwachsene dürften das auf die Art und Weise der Hochzeit natürlich - das wäre aber schon großer Zufall...
Nen ähnlich witzigen fall gabs msl in den usa. Taylor swift. Es war wohl damals auch geplannt zu heiraten. Aber dann hätten beide göeich geheißen. Weil beide mit vornamen taylor hießen
Und wenn man heiraten will? Kann das der Standesbeamte dann auch verbieten?