Darf eine Lehrerin außerhalb der Unterrichtszeit Hausaufgaben geben?
Konkrete Situation: Wir haben montags, dienstags und freitags Englischunterricht. Letzten Freitag haben wir die Arbeit zurückbekommen und die Verbesserung als Hausaufgabe bekommen. Montag war wegen Pfingsten frei. Dienstags fiel der Unterricht aus, wir hatten unsere Geschichtslehrerin als Vertretung, sie hat uns gefragt, ob wir Aufgaben hätten. Da wir von nichts wussten, hat sie mit uns Unterricht gemacht. Gestern (Mittwoch) waren wir auf einer Veranstaltung außerhalb der Schule. Und heute im PoWi-Unterricht kam unsere Englischlehrerin rein und fragte ob wir alle die Hausaufgabe mitbekommen hätten. Die hatte sie gestern im Klassenraum an die Tafel geschrieben - wir waren aber nicht da. Ursprünglich hatte sie die Aufgabe für die Vertretungsstunde am Dienstag vorgesehen, aber vergessen, sie der Vertretungslehrerin mitzuteilen. Jetzt müssen wir die Aufgabe von heute auf morgen machen.
Meine Frage: Darf sie das? Beziehungsweise sind wir Schüler verpflichtet, das zu erledigen? (Ich hab die Hausaufgabe gemacht, weil ich keinen Ärger will)
5 Antworten
Normalerweise müssen die Hausaufgaben vor dem Gong verteilt worden sein. Da sich daran aber eh kein Lehrer hält und sich davon auch nichts annehmen wird, wirst du wohl oder übel damit leben müssen :-D das macht jeder Schüler durch
(Da die Kommentarfunktion bei mir grad irgendwie hakt, eine Antwort an alle)
@Stinchen92 Eigentlich hast du Recht - aber ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob die Hausaufgaben in der Fünfminutenpause danach oder zwei Tage später während des Unterrichts eines anderen Lehrers aufgegeben werden...
@Kometenstaub Stimmt ebenfalls, aber wir können ja nichts dafür, wenn sie das vergisst.
@Martinantwortet Ich will ja niemanden verklagen :) es ist nur schon öfters vorgekommen und es nervt langsam echt, deshalb überlegen wir gerade, wie wir ihr beibringen könnten, das zu unterlassen und dafür wär es halt klasse, wenns da eine rechtliche Grundlage gäbe. Wir haben sie schon mehrmals darauf angesprochen, aber sie meint, das wäre in Ordnung.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Klar darf sie das. Ist ja keine Dramatik, die von heute auf morgen zu machen.
Es war nur etwas ungeschickt von ihr, es an die Tafel zu schreiben, das könntet ihr ihr ja nochmal sagen.
Darf Sie das? Das spielt doch eigentlich keine so große Rolle.
Die Frage ist eher, wer ihr das verbieten kann? Der Rektor? Ja aber der wirds nicht machen. Ein Gericht? Ja, wenn man dagegen klagt. Aber da haben doch sicher alle Beteiligten besseres zu tun.
Also wenn das einmal vorkommt einfach machen und gut is ;-)