Darf eine Erzieherin im Kindergarten ein Kind in die dunkle Besenkammer sperren und erst nach 2 Stunden wieder rauslassen?

16 Antworten

Wäre ein Grund zur Entlassung. Da verletzt sie/er eindeutig die Aufsichtspflicht!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erzieherin in der Krippe :)

Nein, das darf sie nicht. Nicht mal die Stille Ecke ist heutzutage noch erlaubt.

  1. Das darf sie auf keinen Fall.
  2. Man kann bzw. müsste sie anzeigen.
  3. Und mit Sicherheit wäre diese Person die längste Zeit Erzieherin gewesen.